Беларусь  БеларусьDeutschland  DeutschlandUnited States  United StatesFrance  FranceҚазақстан  ҚазақстанLietuva  LietuvaРоссия  Россияประเทศไทย  ประเทศไทยУкраина  Украина
Unterstützung
www.aawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Justiz ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Für weitere Bedeutungen siehe Justiz Begriffsklärung Rechtspflege im ma

Rechtspflege

  • Startseite
  • Rechtspflege
Rechtspflege
www.aawiki.de-de.nina.azhttps://www.aawiki.de-de.nina.az
image
Justiz ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für weitere Bedeutungen siehe Justiz (Begriffsklärung).

Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (Behörden).

image
Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern
image
Personifizierte IVSTITIA auf Denar des römischen Kaisers Hadrian

Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.

Rechtspflege ist im weiteren Sinne Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen.

Als Oberbegriff für die „Gesamtheit des organisierten Rechts“ ist auch der Begriff Rechtswesen gebräuchlich. Das Rechtswesen umfasst neben der Rechtspflege auch die Rechtsetzung.

Der Begriff der Justiz bzw. des Justizwesens wird teils synonym mit dem der Rechtspflege bzw. des Rechtswesens gebraucht. Der Begriff Justiz geht auf den oströmischen Kaiser Justinian I. zurück, der die Neukodifikation des römischen Rechts als Corpus iuris civilis durchführen ließ. Auf diese Weise blieb das römische Recht für die europäische Rechtswissenschaft erhalten. Schon Jahrhunderte vor Justinians Kodifizierung des überlieferten römischen Rechts, war die personifizierte Justitia ein gelegentliches Motiv auf römischen Münzrückseiten, so zum Beispiel des Kaisers Hadrian, der sich besonders um die Rechtspflege kümmerte. Im staatsrechtlichen Sinn ist Justiz ein Synonym für Judikative. In einem engeren Sinn umfasst der Justiz-Begriff die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaft, die Justizverwaltung, die Strafvollstreckungskammer und das Notariat.

Institutionen

Organe der Rechtspflege:

  • die gesamte Judikative, also die Gerichte aller Gerichtsbarkeiten,
  • die Rechtsanwälte, im Bereich des Steuerrechts auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie Patentanwälte und Rentenberater
  • Teile der Exekutive
    • Staatsanwaltschaft,
    • Gerichtsvollzieher,
    • Urkundsbeamten der Geschäftsstelle,
    • Schiedsmänner/-frauen oder Friedensrichter in Bundesländern mit Schiedsämtern,
    • Justizverwaltung durch die Justizministerien,
    • Gemeindeverwaltungen im Bereich des Ordnungsrechts

Darüber hinaus werden die staatlich bestellten (und freiberuflich) tätigen Notare der Rechtspflege zugerechnet. In Deutschland werden die Rechtsanwälte, Patentanwälte und Rentenberater berufsrechtlich ausdrücklich als „Organe der Rechtspflege“ bezeichnet (§ 1 BRAO). Diese „Organformel“ wurde erstmals vom Reichsgericht als in einer Entscheidung vom 25. Mai 1883 gebraucht. Inhaltlich bedeutet dies, dass der Rechtsanwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern auch der Rechtsordnung. Ebenso sind Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege, was insbesondere in § 32 Abs. 2 StBerG und § 1 Abs. 1 BOStB ausdrücklich benannt wird. In Österreich werden Rechtsanwälte dagegen nicht als Organe der Rechtspflege angesehen. Sie üben einen freien Beruf aus, in dessen Rahmen sie Klienten sowohl rechtlich beraten als auch vor Gerichten (und anderen Behörden) vertreten.

Im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt die Zuständigkeit für die Ahndung bei den örtlich zuständigen Gemeinden (§ 35 OWiG). Diese haben dabei weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten (§ 46 OWiG).

Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der sachlichen Zuständigkeit und richtet sich nach der rechtlichen Bedeutung des Verfahrens (z. B. nach der zu erwartenden Strafe, dem Verfahrens-/Streitwert, Sonderzuständigkeiten oder einer grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsgebiets in der Rechtsmittelinstanz). Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Schöffengericht, Kammer, Senat) funktionell zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz (zum Beispiel Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Zivilprozessordnung (ZPO)), sowie insbesondere dem Rechtspflegergesetz und den Zuständigkeitsübertragungsverordnungen der Länder. Innerhalb der Gerichte bemisst sich die funktionelle Zuständigkeit letztendlich nach dem Geschäftsverteilungsplan, der von den Gerichten und Staatsanwaltschaften in eigener Verantwortung erstellt wird. Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung und der sonstige Verfahrensablauf sind in verschiedenen Rechtsnormen, dem formellen Recht normiert (z. B. Strafprozessordnung/StPO, Zivilprozessordnung/ZPO, Grundbuchordnung/GBO). Keine Gerichte im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes sind die sogenannten Seeamtsverhandlungen („Seegerichte“); sie sind behördliche Sachverständigenverfahren der Seeämter.

Funktionen

In der Hauptsache besteht Rechtspflege in der Tätigkeit der Gerichte aller Gerichtszweige, die dem Schutz und der Durchsetzung von Rechten und der Abwehr und Ahndung von Unrecht dient. Neben der streitentscheidenden Tätigkeit der Gerichte, der Strafrechtspflege und der Vollstreckung von Entscheidungen sind zur Rechtspflege auch Tätigkeiten zu rechnen, die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören und der Rechtsvorsorge dienen (Beispiel: Betreuungsrecht).

Vorsorgende Rechtspflege ist auch die Tätigkeit der Notare, zu deren Aufgaben die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die sonstige Betreuung der Beteiligten, insbesondere durch Anfertigung von Urkundenentwürfen und Beratung, teilweise auch durch Vertretung vor Gericht, gehört (§ 1, § 24 Abs. 1 BNotO).

Die Rechtsanwälte wirken als Organe der Rechtspflege als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten (§ 1, § 3 Abs. 1 BRAO). Sie wirken außergerichtlich beratend, vertragsgestaltend und konfliktvermeidend und vertreten vor Gericht (z. B. in Grunduch- oder Registersachen).

Die Steuerberater haben als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege die Aufgaben, insbesondere in der Beratung und Vertretung der Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, der Erstellung von Steuererklärungen sowie der Vertretung der Mandanten bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden (einschließlich Zollbehörden) und bei Klageverfahren vor den Finanzgerichten (einschließlich Bundesfinanzhof). Das Berufsbild ist ausgerichtet auf den Vorrang der persönlichen berufsspezifischen Leistung vor den wirtschaftlichen Aspekten der Tätigkeit. Es ist geprägt durch die unabhängige und unparteiliche Erfüllung der den steuerberatenden Berufen übertragenen Aufgabe, eine umfassende Hilfeleistung in Steuersachen zu gewährleisten. Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung, die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut.

Siehe auch

  • Justizpartnerschaft
  • Liste deutscher Staatsanwaltschaften
  • Liste deutscher Gerichte
  • Justizforschung

Weblinks

imageWiktionary: Justiz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
imageWiktionary: Rechtspflege – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
image
Wikiquote: Justiz – Zitate
image
Commons: Law – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Justizportal der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Länder
  • Linkkatalog zum Thema Justizbehörden und Gerichte in Deutschland bei curlie.org (ehemals DMOZ)

Belege

  1. Rechtswesen. In: Duden Online-Wörterbuch. Bibliographisches Institut GmbH – Dudenverlag.
  2. Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 18. Auflage 2004.
  3. Gerhard Wolf: Ein neuer Historikerstreit? – Zur Entstehung der „Organformel“@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven), in: JuS 1991, S. 976.
  4. Bundessteuerberaterkammer: Steuerberater.
  5. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 1989, Az. 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87, BVerfGE 80, 269.
  6. BGH, Urteil vom 12. Mai 2011, Az. III ZR 107/10, Volltext, Rn. 13.
  7. Peter G. Mayr: onlineLehrbuch Zivilrecht – „Personen der Rechtspflege“.
  8. BGH, Urteil vom 4. März 1996, Az. StbSt (R) 4/95, Volltext.
  9. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1980, Az. 1 BvR 697/77, Volltext.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4048816-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 May 2025 / 08:36

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer

Justiz ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Fur weitere Bedeutungen siehe Justiz Begriffsklarung Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw durch seine Organe Behorden Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in BernPersonifizierte IVSTITIA auf Denar des romischen Kaisers Hadrian Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff fur samtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten Rechtspflege ist im weiteren Sinne Sorge fur einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen Als Oberbegriff fur die Gesamtheit des organisierten Rechts ist auch der Begriff Rechtswesen gebrauchlich Das Rechtswesen umfasst neben der Rechtspflege auch die Rechtsetzung Der Begriff der Justiz bzw des Justizwesens wird teils synonym mit dem der Rechtspflege bzw des Rechtswesens gebraucht Der Begriff Justiz geht auf den ostromischen Kaiser Justinian I zuruck der die Neukodifikation des romischen Rechts als Corpus iuris civilis durchfuhren liess Auf diese Weise blieb das romische Recht fur die europaische Rechtswissenschaft erhalten Schon Jahrhunderte vor Justinians Kodifizierung des uberlieferten romischen Rechts war die personifizierte Justitia ein gelegentliches Motiv auf romischen Munzruckseiten so zum Beispiel des Kaisers Hadrian der sich besonders um die Rechtspflege kummerte Im staatsrechtlichen Sinn ist Justiz ein Synonym fur Judikative In einem engeren Sinn umfasst der Justiz Begriff die ordentliche Gerichtsbarkeit die Staatsanwaltschaft die Justizverwaltung die Strafvollstreckungskammer und das Notariat InstitutionenOrgane der Rechtspflege die gesamte Judikative also die Gerichte aller Gerichtsbarkeiten die Rechtsanwalte im Bereich des Steuerrechts auch Wirtschaftsprufer und Steuerberater sowie Patentanwalte und Rentenberater Teile der Exekutive Staatsanwaltschaft Gerichtsvollzieher Urkundsbeamten der Geschaftsstelle Schiedsmanner frauen oder Friedensrichter in Bundeslandern mit Schiedsamtern Justizverwaltung durch die Justizministerien Gemeindeverwaltungen im Bereich des Ordnungsrechts Daruber hinaus werden die staatlich bestellten und freiberuflich tatigen Notare der Rechtspflege zugerechnet In Deutschland werden die Rechtsanwalte Patentanwalte und Rentenberater berufsrechtlich ausdrucklich als Organe der Rechtspflege bezeichnet 1 BRAO Diese Organformel wurde erstmals vom Reichsgericht als in einer Entscheidung vom 25 Mai 1883 gebraucht Inhaltlich bedeutet dies dass der Rechtsanwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist sondern auch der Rechtsordnung Ebenso sind Steuerberater ein unabhangiges Organ der Steuerrechtspflege was insbesondere in 32 Abs 2 StBerG und 1 Abs 1 BOStB ausdrucklich benannt wird In Osterreich werden Rechtsanwalte dagegen nicht als Organe der Rechtspflege angesehen Sie uben einen freien Beruf aus in dessen Rahmen sie Klienten sowohl rechtlich beraten als auch vor Gerichten und anderen Behorden vertreten Im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt die Zustandigkeit fur die Ahndung bei den ortlich zustandigen Gemeinden 35 OWiG Diese haben dabei weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten 46 OWiG Welches Gericht tatig wird bestimmt sich nach der sachlichen Zustandigkeit und richtet sich nach der rechtlichen Bedeutung des Verfahrens z B nach der zu erwartenden Strafe dem Verfahrens Streitwert Sonderzustandigkeiten oder einer grundsatzlichen Bedeutung des Rechtsgebiets in der Rechtsmittelinstanz Welcher Spruchkorper Einzelrichter Schoffengericht Kammer Senat funktionell zustandig ist bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz zum Beispiel Gerichtsverfassungsgesetz GVG Zivilprozessordnung ZPO sowie insbesondere dem Rechtspflegergesetz und den Zustandigkeitsubertragungsverordnungen der Lander Innerhalb der Gerichte bemisst sich die funktionelle Zustandigkeit letztendlich nach dem Geschaftsverteilungsplan der von den Gerichten und Staatsanwaltschaften in eigener Verantwortung erstellt wird Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung und der sonstige Verfahrensablauf sind in verschiedenen Rechtsnormen dem formellen Recht normiert z B Strafprozessordnung StPO Zivilprozessordnung ZPO Grundbuchordnung GBO Keine Gerichte im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes sind die sogenannten Seeamtsverhandlungen Seegerichte sie sind behordliche Sachverstandigenverfahren der Seeamter FunktionenIn der Hauptsache besteht Rechtspflege in der Tatigkeit der Gerichte aller Gerichtszweige die dem Schutz und der Durchsetzung von Rechten und der Abwehr und Ahndung von Unrecht dient Neben der streitentscheidenden Tatigkeit der Gerichte der Strafrechtspflege und der Vollstreckung von Entscheidungen sind zur Rechtspflege auch Tatigkeiten zu rechnen die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehoren und der Rechtsvorsorge dienen Beispiel Betreuungsrecht Vorsorgende Rechtspflege ist auch die Tatigkeit der Notare zu deren Aufgaben die Beurkundung von Rechtsvorgangen und die sonstige Betreuung der Beteiligten insbesondere durch Anfertigung von Urkundenentwurfen und Beratung teilweise auch durch Vertretung vor Gericht gehort 1 24 Abs 1 BNotO Die Rechtsanwalte wirken als Organe der Rechtspflege als unabhangige Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten 1 3 Abs 1 BRAO Sie wirken aussergerichtlich beratend vertragsgestaltend und konfliktvermeidend und vertreten vor Gericht z B in Grunduch oder Registersachen Die Steuerberater haben als unabhangiges Organ der Steuerrechtspflege die Aufgaben insbesondere in der Beratung und Vertretung der Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten der Erstellung von Steuererklarungen sowie der Vertretung der Mandanten bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehorden einschliesslich Zollbehorden und bei Klageverfahren vor den Finanzgerichten einschliesslich Bundesfinanzhof Das Berufsbild ist ausgerichtet auf den Vorrang der personlichen berufsspezifischen Leistung vor den wirtschaftlichen Aspekten der Tatigkeit Es ist gepragt durch die unabhangige und unparteiliche Erfullung der den steuerberatenden Berufen ubertragenen Aufgabe eine umfassende Hilfeleistung in Steuersachen zu gewahrleisten Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege einem wichtigen Gemeinschaftsgut Siehe auchJustizpartnerschaft Liste deutscher Staatsanwaltschaften Liste deutscher Gerichte JustizforschungWeblinksWiktionary Justiz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Rechtspflege Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikiquote Justiz Zitate Commons Law Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Justizportal der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Lander Linkkatalog zum Thema Justizbehorden und Gerichte in Deutschland bei curlie org ehemals DMOZ BelegeRechtswesen In Duden Online Worterbuch Bibliographisches Institut GmbH Dudenverlag Carl Creifelds Rechtsworterbuch 18 Auflage 2004 Gerhard Wolf Ein neuer Historikerstreit Zur Entstehung der Organformel 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven in JuS 1991 S 976 Bundessteuerberaterkammer Steuerberater BVerfG Beschluss vom 4 Juli 1989 Az 1 BvR 1460 85 1 BvR 1239 87 BVerfGE 80 269 BGH Urteil vom 12 Mai 2011 Az III ZR 107 10 Volltext Rn 13 Peter G Mayr onlineLehrbuch Zivilrecht Personen der Rechtspflege BGH Urteil vom 4 Marz 1996 Az StbSt R 4 95 Volltext BVerfG Beschluss vom 18 Juni 1980 Az 1 BvR 697 77 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4048816 0 GND Explorer lobid OGND AKS

Neueste Artikel
  • Mai 25, 2025

    Ruhesystem

  • Mai 25, 2025

    Riesengleiter

  • Mai 25, 2025

    Richtigkeit

  • Mai 25, 2025

    Renaissance

  • Mai 25, 2025

    Reihenfolge

www.NiNa.Az - Studio

    Newsletter abonnieren

    Durch die Anmeldung zu unserem Mailing-Verteiler erhalten Sie immer die aktuellsten Neuigkeiten von uns.
    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.