Gültigkeit ist die Eigenschaft bei der etwas Geltungskraft besitzt Der Ausdruck Gültigkeit ist mehrdeutig Er bedeutet Wa
Gültigkeit

Gültigkeit ist die Eigenschaft, bei der etwas Geltungskraft besitzt. Der Ausdruck „Gültigkeit“ ist mehrdeutig. Er bedeutet Wahrheit, Richtigkeit und Anerkanntwerden in unterschiedlichen Zusammenhängen. Gültig ist, „was gilt und als richtig anerkannt werden muss“.Ungültigkeit ist die Negation des Wortes Gültigkeit.
Gültigkeit im Sinne von Wahrheit
Gültigkeit wird zum einen im Sinne von Wahrheit oder nachgewiesener Wahrheit verwendet. Man spricht davon, ein Begriff sei gültig, wenn er auf einen Gegenstand zutrifft.
Daneben spricht man von der Gültigkeit einer Aussage (eines Urteils/eines Satzes) oder einer Theorie, wenn sie wahr sind.
Ein Schlussverfahren ist in der formalen Logik gültig, wenn bei Wahrheit der Prämissen die Konklusion wahr ist.
Gültigkeit im Sinne von Richtigkeit
Gültigkeit steht vor allem für Richtigkeit. Die Gültigkeit im Sinne der Logik ist unabhängig von der Wahrheit der Prämissen oder der Konklusion: sie besagt lediglich, dass wenn die Prämissen wahr sind, die Konklusion zwingend wahr ist. Die Gültigkeit einer Schlussfolgerung oder eines Arguments beruht nicht auf der Wahrheit der Prämissen, sondern auf der logischen Form, auf der logischen Beziehung zwischen Prämissen und Konklusion. Auch wenn die Prämissen und/oder die Konklusion falsch sind, kann der Schluss/das Argument (formal) gültig sein. Umgekehrt können die Prämissen und die Konklusion wahr sein, das Argument/der Schluss jedoch ungültig sein.
Gültigkeit bei Wahlen und Abstimmungen
Bei Wahlen und Abstimmungen steht Gültigkeit für das richtige, den Regeln entsprechende Ausfüllen eines Stimmzettels. So muss beispielsweise der Wille der abstimmenden Person auf dem Stimmzettel eindeutig erkennbar sein, es darf nur die erlaubte Höchstzahl an Wahlmöglichkeiten markiert werden und alle aufgebrachten Markierungen müssen den Vorgaben entsprechen. Üblicherweise beeinflussen gültige Stimmen das Ergebnis einer Wahl oder Abstimmung unmittelbar, während ungültige Stimmen allenfalls einen mittelbaren Einfluss ausüben.
Logische Gültigkeit (= logische Wahrheit)
Gültig im Sinne von logisch wahr ist eine Aussage, ein Schluss oder ein Argument dann, wenn sie Einsetzungsinstanzen einer Aussagen-, einer Schluss- oder Argumentform sind, die allein auf Grund ihrer logischen Form wahr sind – unabhängig von dem Bestehen oder Nicht-Bestehen der Sachverhalte, auf die man sich bezieht.
Logische Gültigkeit einer Aussage
Eine Aussageform (Schema) ist „gültig genau dann, wenn jeder Satz dieser Form (und d. h. jeder Satz, in dem die Variablen des Schemas durch inhaltliche Ausdrücke des entsprechenden Typus ersetzt werden) analytisch wahr ist“. Oder mit anderen Worten: „Eine Aussage A einer Sprache L ist (allgemein)gültig, wenn A unter allen möglichen Wahrheitswertzuweisungen bzw. bzgl. aller möglichen Modelle für L wahr ist“ (Siehe auch: Tautologie).
Logische Gültigkeit eines Schlusses
Ein Schluss ist logisch gültig, wenn es aus Gründen der logischen Form des Schlusses unmöglich ist, dass die Prämissen wahr, jedoch die Schlussfolgerung (Konklusion) falsch ist.
Geht es um aussagenlogische logische Partikeln, spricht man aussagenlogisch gültig, bei prädikatenlogischen Partikeln von prädikatenlogisch usw.
Logische Gültigkeit eines Arguments
Ein Argument ist logisch gültig, „wenn kein Argument mit gleicher logischer Form zwar wahre Prämissen, aber eine falsche Konklusion hat“. Die Gültigkeit eines Arguments muss von der faktischen Wahrheit oder Unwahrheit der daran beteiligten Sätze unabhängig sein; denn auch aus falschen Prämissen lassen sich richtige Schlussfolgerungen ziehen.
Gültigkeit und Ungültigkeit sind „rein formale Merkmale von Argumenten“, d. h. „Zwei Argumente von genau derselben Form sind entweder beide gültig oder beide ungültig, auf wie unterschiedliche Gegenstände sie sich auch beziehen mögen.“ Ein Argument ist ungültig, wenn es eine Interpretation gibt, welche alle Prämissen wahr und die Konklusion falsch macht.
Gültigkeit im Sinne der Ethik
Spricht man in der Ethik von gültiger Norm, so bedeutet dies entweder, dass diese sanktioniert ist oder dass sie allgemein und objektiv begründet ist.
Gültigkeit in der empirischen Sozialforschung (Validität)
In der empirischen Sozialforschung beschreibt die Gültigkeit die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse. Eine bestimmte Vorgehensweise erlangt Gültigkeit dadurch, dass sie das erfasst, was tatsächlich bewiesen werden soll. Man spricht auch von Validität.
Gültigkeit in der Datenverarbeitung
In der Datenverarbeitung wird Gültigkeit in verschiedenen, oft nur aus dem Kontext ersichtlichen Zusammenhängen verwendet. Es steht für:
- Gültigkeit von Daten
- aktuell – im Gegensatz zu veraltet bei veränderlichen Werten; es existiert ein zeitlicher Gültigkeitsbereich der Art „gültig seit … bis auf Widerruf“ oder „gültig von … bis …“ (zum Beispiel personenbezogenen Daten, Fahrpläne)
- Richtigkeit von Daten
- richtig, genau – im Gegensatz zu falsch, ungenau (zum Beispiel Messungen)
- Vorhandensein von Daten
- vorhanden, konsistent, lesbar – im Gegensatz zu nicht vorhanden, verstümmelt oder unlesbar (zum Beispiel Datenübertragung)
- Gültigkeit von Daten innerhalb von Programmen
- legaler Zugriff auf Daten/Variablen innerhalb von Programmen. Durch die Gliederung eines Programmes in Programm und interne Unterprogramme entsteht eine Gültigkeitshierarchie. Deklarierte Variablen sind nur im umgebenen und in unteren enthaltenen Bereichen gültig. Die Gültigkeit von Variablen ist nicht zu verwechseln mit der Sichtbarkeit von Variablen. Eine Variable kann gültig aber nicht sichtbar sein. Umgekehrt ist eine sichtbare Variable immer gültig (siehe auch Variable (Programmierung)).
Gültigkeit im Sinn von Wirksamkeit und Anerkanntwerden
Gültigkeit steht auch für Wirksamkeit und Anerkanntwerden.
Gültigkeit im Recht
Im Recht steht Gültigkeit auch für Rechtswirksamkeit oder verpflichtendes Anerkanntwerden (Rechtskraft, amtliche Anerkennung). Beispiel: Das Gerichtsurteil, der Vertrag, der Personalausweis ist gültig. Bezüglich einer Rechtsnorm hingegen spricht die Rechtsphilosophie von Rechtsgeltung, während die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit ihrer Gesetzeskraft entsteht.
Gültigkeit im Sinne von Anerkennungswürdigkeit
Im handlungs- und kommunikationstheoretischen Bereich soll gültig bedeuten, dass für den Anspruch auf Wahrheit oder Richtigkeit eine Anerkennungswürdigkeit besteht und über die Anerkennung eine „intersubjektive Übereinstimmung“ herbeigeführt wird.
Gültigkeit und Gültigkeitsbereich
Mit Gültigkeit bezeichnet man die Richtigkeit oder Existenz innerhalb eines notwendigen Gültigkeitsbereiches bei gleichzeitiger Ungültigkeit außerhalb desselben. Gültigkeit wird ungenau auch verwendet, um die bloße Existenz, Konsistenz, Richtigkeit oder Brauchbarkeit ohne Vorhandensein eines Gültigkeitsbereiches zu beschreiben.
- Festlegung des Gültigkeitsbereiches
Der Gültigkeitsbereich ergibt sich entweder direkt aus aufgestellten Behauptungen, etwa bei physikalischen Gesetzen, oder die Festlegung erfolgt willkürlich, etwa bei Vereinbarungen zwischen Personen. Häufig ist der Gültigkeitsbereich räumlich oder zeitlich begrenzt, er kann aber auch personenbezogen oder durch beliebige andere Randbedingungen festgelegt sein.
Um etwas als „gültig“ bezeichnen oder annehmen zu können, bedarf es einer Übereinkunft zwischen mindestens zwei Individuen oder die Gültigkeit ist systemabhängig, d. h. sie ist durch ein System spezifiziert, für welches zuvor die anzuwendenden Parameter definiert wurden und diese von der Gemeinschaft, welche das System anwendet, mehrheitlich akzeptiert sind:
- Naturgesetze: universelle Gültigkeit, Gültigkeitsbereich ist das Universum.
- Aussagen, Behauptungen: Gültigkeitsbereich ergibt sich durch Überprüfung (physikalische Gesetze und Theorien).
- Vereinbarungen zwischen Personen (natürlichen und juristischen): Gültigkeitsbereich ist Gegenstand der Vereinbarung (Gesetze, Verträge, Rechte, Urkunden als verbriefte Rechte).
Siehe auch
- Erfüllbarkeit
- Verifizierung
- Gleichgültigkeit
Weblinks
Einzelnachweise
- Anton Hügli/Poul Lübcke, Philosophie-Lexikon, 3. Aufl., 2000
- Anton Hügli/Poul Lübcke, Philosophie-Lexikon, 3. Aufl., 2000
- Armin Regenbogen/Uwe Meyer, Wörterbuch der Philosophischen Begriffe, 2005.
- Anton Hügli/Poul Lübcke, Philosophie-Lexikon, 3. Aufl., 2000. Dies scheint aber eine verkürzte, analoge Ausdrucksweise für eine entsprechende Aussage zu sein, die den Begriff auf einen Sachverhalt prädiziert.
- Anton Hügli/Poul Lübcke, Philosophie-Lexikon, 3. Aufl., 2000
- Peter Prechtl/Franz P Burkard, Metzler-Philosophie-Lexikon, 2. Aufl., 1999.
- Peter Prechtl/Franz P Burkard, Metzler-Philosophie-Lexikon, 2. Aufl., 1999.
- Ernst Tugendhat/Ursula Wolf, Logisch-semantische Propädeutik, 1983, S. 45.
- Hadumond Bußmann, Lexikon der Sprachwissenschaft, 3. Aufl., 2002.
- Armin Regenbogen/Uwe Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe, 2005.
- Anton Hügli/Poul Lübcke, Philosophie-Lexikon, 3. Aufl., 2000.
- Wolfgang Stegmüller, Das ABC der modernen Logik und Semantik, 1969, S. 42.
- Irving M. Copi, Einführung in die Logik, 1998, S. 132.
- Wolfgang Stegmüller, Das ABC der modernen Logik und Semantik, 1969, S. 42.
- Peter Prechtl/Franz P Burkard, Metzler-Philosophie-Lexikon, 2. Aufl., 1999.
- Armin Regenbogen/Uwe Meyer, Wörterbuch der Philosophischen Begriffe, 2005.
- Gerhard Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 1968, S. 1605.
- Peter Prechtl/Franz P Burkard, Metzler-Philosophie-Lexikon, 2. Aufl., 1999.
Autor: www.NiNa.Az
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Gultigkeit ist die Eigenschaft bei der etwas Geltungskraft besitzt Der Ausdruck Gultigkeit ist mehrdeutig Er bedeutet Wahrheit Richtigkeit und Anerkanntwerden in unterschiedlichen Zusammenhangen Gultig ist was gilt und als richtig anerkannt werden muss Ungultigkeit ist die Negation des Wortes Gultigkeit Gultigkeit im Sinne von WahrheitGultigkeit wird zum einen im Sinne von Wahrheit oder nachgewiesener Wahrheit verwendet Man spricht davon ein Begriff sei gultig wenn er auf einen Gegenstand zutrifft Daneben spricht man von der Gultigkeit einer Aussage eines Urteils eines Satzes oder einer Theorie wenn sie wahr sind Ein Schlussverfahren ist in der formalen Logik gultig wenn bei Wahrheit der Pramissen die Konklusion wahr ist Gultigkeit im Sinne von RichtigkeitGultigkeit steht vor allem fur Richtigkeit Die Gultigkeit im Sinne der Logik ist unabhangig von der Wahrheit der Pramissen oder der Konklusion sie besagt lediglich dass wenn die Pramissen wahr sind die Konklusion zwingend wahr ist Die Gultigkeit einer Schlussfolgerung oder eines Arguments beruht nicht auf der Wahrheit der Pramissen sondern auf der logischen Form auf der logischen Beziehung zwischen Pramissen und Konklusion Auch wenn die Pramissen und oder die Konklusion falsch sind kann der Schluss das Argument formal gultig sein Umgekehrt konnen die Pramissen und die Konklusion wahr sein das Argument der Schluss jedoch ungultig sein Gultigkeit bei Wahlen und Abstimmungen Bei Wahlen und Abstimmungen steht Gultigkeit fur das richtige den Regeln entsprechende Ausfullen eines Stimmzettels So muss beispielsweise der Wille der abstimmenden Person auf dem Stimmzettel eindeutig erkennbar sein es darf nur die erlaubte Hochstzahl an Wahlmoglichkeiten markiert werden und alle aufgebrachten Markierungen mussen den Vorgaben entsprechen Ublicherweise beeinflussen gultige Stimmen das Ergebnis einer Wahl oder Abstimmung unmittelbar wahrend ungultige Stimmen allenfalls einen mittelbaren Einfluss ausuben Logische Gultigkeit logische Wahrheit Gultig im Sinne von logisch wahr ist eine Aussage ein Schluss oder ein Argument dann wenn sie Einsetzungsinstanzen einer Aussagen einer Schluss oder Argumentform sind die allein auf Grund ihrer logischen Form wahr sind unabhangig von dem Bestehen oder Nicht Bestehen der Sachverhalte auf die man sich bezieht Logische Gultigkeit einer Aussage Eine Aussageform Schema ist gultig genau dann wenn jeder Satz dieser Form und d h jeder Satz in dem die Variablen des Schemas durch inhaltliche Ausdrucke des entsprechenden Typus ersetzt werden analytisch wahr ist Oder mit anderen Worten Eine Aussage A einer Sprache L ist allgemein gultig wenn A unter allen moglichen Wahrheitswertzuweisungen bzw bzgl aller moglichen Modelle fur L wahr ist Siehe auch Tautologie Logische Gultigkeit eines Schlusses Ein Schluss ist logisch gultig wenn es aus Grunden der logischen Form des Schlusses unmoglich ist dass die Pramissen wahr jedoch die Schlussfolgerung Konklusion falsch ist Geht es um aussagenlogische logische Partikeln spricht man aussagenlogisch gultig bei pradikatenlogischen Partikeln von pradikatenlogisch usw Logische Gultigkeit eines Arguments Ein Argument ist logisch gultig wenn kein Argument mit gleicher logischer Form zwar wahre Pramissen aber eine falsche Konklusion hat Die Gultigkeit eines Arguments muss von der faktischen Wahrheit oder Unwahrheit der daran beteiligten Satze unabhangig sein denn auch aus falschen Pramissen lassen sich richtige Schlussfolgerungen ziehen Gultigkeit und Ungultigkeit sind rein formale Merkmale von Argumenten d h Zwei Argumente von genau derselben Form sind entweder beide gultig oder beide ungultig auf wie unterschiedliche Gegenstande sie sich auch beziehen mogen Ein Argument ist ungultig wenn es eine Interpretation gibt welche alle Pramissen wahr und die Konklusion falsch macht Gultigkeit im Sinne der Ethik Spricht man in der Ethik von gultiger Norm so bedeutet dies entweder dass diese sanktioniert ist oder dass sie allgemein und objektiv begrundet ist Gultigkeit in der empirischen Sozialforschung Validitat In der empirischen Sozialforschung beschreibt die Gultigkeit die wissenschaftliche Qualitat der Ergebnisse Eine bestimmte Vorgehensweise erlangt Gultigkeit dadurch dass sie das erfasst was tatsachlich bewiesen werden soll Man spricht auch von Validitat Gultigkeit in der Datenverarbeitung In der Datenverarbeitung wird Gultigkeit in verschiedenen oft nur aus dem Kontext ersichtlichen Zusammenhangen verwendet Es steht fur Gultigkeit von Datenaktuell im Gegensatz zu veraltet bei veranderlichen Werten es existiert ein zeitlicher Gultigkeitsbereich der Art gultig seit bis auf Widerruf oder gultig von bis zum Beispiel personenbezogenen Daten Fahrplane Richtigkeit von Datenrichtig genau im Gegensatz zu falsch ungenau zum Beispiel Messungen Vorhandensein von Datenvorhanden konsistent lesbar im Gegensatz zu nicht vorhanden verstummelt oder unlesbar zum Beispiel Datenubertragung Gultigkeit von Daten innerhalb von Programmenlegaler Zugriff auf Daten Variablen innerhalb von Programmen Durch die Gliederung eines Programmes in Programm und interne Unterprogramme entsteht eine Gultigkeitshierarchie Deklarierte Variablen sind nur im umgebenen und in unteren enthaltenen Bereichen gultig Die Gultigkeit von Variablen ist nicht zu verwechseln mit der Sichtbarkeit von Variablen Eine Variable kann gultig aber nicht sichtbar sein Umgekehrt ist eine sichtbare Variable immer gultig siehe auch Variable Programmierung Gultigkeit im Sinn von Wirksamkeit und AnerkanntwerdenGultigkeit steht auch fur Wirksamkeit und Anerkanntwerden Gultigkeit im Recht Im Recht steht Gultigkeit auch fur Rechtswirksamkeit oder verpflichtendes Anerkanntwerden Rechtskraft amtliche Anerkennung Beispiel Das Gerichtsurteil der Vertrag der Personalausweis ist gultig Bezuglich einer Rechtsnorm hingegen spricht die Rechtsphilosophie von Rechtsgeltung wahrend die Gultigkeit einer Rechtsnorm mit ihrer Gesetzeskraft entsteht Gultigkeit im Sinne von Anerkennungswurdigkeit Im handlungs und kommunikationstheoretischen Bereich soll gultig bedeuten dass fur den Anspruch auf Wahrheit oder Richtigkeit eine Anerkennungswurdigkeit besteht und uber die Anerkennung eine intersubjektive Ubereinstimmung herbeigefuhrt wird Gultigkeit und GultigkeitsbereichMit Gultigkeit bezeichnet man die Richtigkeit oder Existenz innerhalb eines notwendigen Gultigkeitsbereiches bei gleichzeitiger Ungultigkeit ausserhalb desselben Gultigkeit wird ungenau auch verwendet um die blosse Existenz Konsistenz Richtigkeit oder Brauchbarkeit ohne Vorhandensein eines Gultigkeitsbereiches zu beschreiben Festlegung des Gultigkeitsbereiches Der Gultigkeitsbereich ergibt sich entweder direkt aus aufgestellten Behauptungen etwa bei physikalischen Gesetzen oder die Festlegung erfolgt willkurlich etwa bei Vereinbarungen zwischen Personen Haufig ist der Gultigkeitsbereich raumlich oder zeitlich begrenzt er kann aber auch personenbezogen oder durch beliebige andere Randbedingungen festgelegt sein Um etwas als gultig bezeichnen oder annehmen zu konnen bedarf es einer Ubereinkunft zwischen mindestens zwei Individuen oder die Gultigkeit ist systemabhangig d h sie ist durch ein System spezifiziert fur welches zuvor die anzuwendenden Parameter definiert wurden und diese von der Gemeinschaft welche das System anwendet mehrheitlich akzeptiert sind Naturgesetze universelle Gultigkeit Gultigkeitsbereich ist das Universum Aussagen Behauptungen Gultigkeitsbereich ergibt sich durch Uberprufung physikalische Gesetze und Theorien Vereinbarungen zwischen Personen naturlichen und juristischen Gultigkeitsbereich ist Gegenstand der Vereinbarung Gesetze Vertrage Rechte Urkunden als verbriefte Rechte Siehe auchErfullbarkeit Verifizierung GleichgultigkeitWeblinksWikiquote Gultigkeit Zitate Wiktionary Gultigkeit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseAnton Hugli Poul Lubcke Philosophie Lexikon 3 Aufl 2000 Anton Hugli Poul Lubcke Philosophie Lexikon 3 Aufl 2000 Armin Regenbogen Uwe Meyer Worterbuch der Philosophischen Begriffe 2005 Anton Hugli Poul Lubcke Philosophie Lexikon 3 Aufl 2000 Dies scheint aber eine verkurzte analoge Ausdrucksweise fur eine entsprechende Aussage zu sein die den Begriff auf einen Sachverhalt pradiziert Anton Hugli Poul Lubcke Philosophie Lexikon 3 Aufl 2000 Peter Prechtl Franz P Burkard Metzler Philosophie Lexikon 2 Aufl 1999 Peter Prechtl Franz P Burkard Metzler Philosophie Lexikon 2 Aufl 1999 Ernst Tugendhat Ursula Wolf Logisch semantische Propadeutik 1983 S 45 Hadumond Bussmann Lexikon der Sprachwissenschaft 3 Aufl 2002 Armin Regenbogen Uwe Meyer Worterbuch der philosophischen Begriffe 2005 Anton Hugli Poul Lubcke Philosophie Lexikon 3 Aufl 2000 Wolfgang Stegmuller Das ABC der modernen Logik und Semantik 1969 S 42 Irving M Copi Einfuhrung in die Logik 1998 S 132 Wolfgang Stegmuller Das ABC der modernen Logik und Semantik 1969 S 42 Peter Prechtl Franz P Burkard Metzler Philosophie Lexikon 2 Aufl 1999 Armin Regenbogen Uwe Meyer Worterbuch der Philosophischen Begriffe 2005 Gerhard Wahrig Deutsches Worterbuch 1968 S 1605 Peter Prechtl Franz P Burkard Metzler Philosophie Lexikon 2 Aufl 1999 Normdaten Sachbegriff GND 4484674 5 GND Explorer lobid OGND AKS