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Psychologe

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Dieser Artikel behandelt den Beruf. Siehe auch: Der Psychologe, Zeitschrift.

Psychologe bzw. Psychologin ist die Berufsbezeichnung von Personen, die in der Regel das Studium der Psychologie an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) absolviert und als Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych., Deutschland), Master of Science (M.Sc. Psychologie), Master of Arts (M.A. Psychologie), Bachelor of Science (B.Sc. Psychologie) oder als diplomierter Psychologe (Dipl.-Psych. FH, Schweiz) abgeschlossen haben. Damit verbunden ist die Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Der Beruf des Psychologen ist dem Gesetz nach ein freier Beruf. Für die Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut (Deutschland) ist nach dem Abschluss des universitären Diplom-/Masterstudiums eine zusätzliche mehrjährige Weiterbildung notwendig.

Psychologen sind in sehr vielen verschiedenen Anwendungsfeldern (Gesundheitswesen, Bildungswesen, Wirtschaft, Forschung und Entwicklung, Rechtswesen, Verkehrswesen, Verwaltung etc.) tätig.

Berufsbild

Wissenschaftliche Basis

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Wilhelm Wundt (sitzend) und seine Kollegen in einem psychologischen Labor, dem ersten seiner Art

Die Ausbildung in Psychologie erfolgt orientiert am heutigen Psychologieverständnis als empirische Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen beschäftigt und enthält einen großen Anteil an Wissenschaftsmethodik und Statistik.

Berufliche Praxis

Psychologische Arbeitsfelder sind breit gefächert: im Zentrum steht die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Diagnostik- und Interventionsverfahren, v. a. psychologischer Beratung und Trainings, sowohl in klinischen als auch in anderen Bereichen der angewandten Psychologie, sowie der wissenschaftlichen Grundlagenforschung.

Grundlage der psychologischen Tätigkeiten sind wissenschaftlich begründete Erkenntnisse und eine ethisch einwandfreie, vertrauenswürdige Arbeitsgestaltung und Behandlung der Klienten. Alle Arbeitsbereiche werden sowohl von Selbständigen als auch von Angestellten angeboten.

Tätigkeitsfelder

Das Berufsfeld umfasst zahlreiche Spezialisierungen, die ggf. auch spezielle Aus- und Weiterbildungen voraussetzen, um dort tätig sein zu dürfen (z. B. im Bereich der Psychotherapie oder Verkehrspsychologie).

Typische Arbeitsbereiche sind:

  • Unternehmensberatung und Personalmanagement: Personalauswahl (Entwicklung, Durchführung, Auswertung und Evaluation spezifischer Instrumente, wie z. B. Assessment-Center) und Personalentwicklung; Organisationsentwicklung, gelegentlich auch strategisches Consulting
  • Markt- und Meinungsforschung
  • bei Polizei, Militär und ähnlichen (staatlichen) Institutionen in der Entwicklung von Personalauswahlverfahren, der Evaluation von Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen und der Ausbildung.
  • Psychologen im Strafvollzug sind z. B. zuständig für die Einschätzung der Suizidgefährdung, Flucht- und Gewaltrisikoeinschätzung, gutachtliche Stellungnahmen bei Lockerungsentscheidungen, Mitarbeit bei der Vollzugsplanung und Betreuung bis hin zur Therapie von Straftätern (letzteres nur durch Psychologische Psychotherapeuten). Gelegentlich wirken sie bei der Personalauswahl und der Ausbildung der Justizvollzugsbeamten mit. Eine Zusatzausbildung als psychologischer Psychotherapeut ist sinnvoll, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Für eine rechtspsychologische Zusatzausbildung gilt das gleiche.
  • Erziehungs-, Jugendberatungs- und Familienberatungsstellen
  • Schulpsychologische Beratungsstellen
  • Jugendämter, Sozialämter
  • Arbeitsmarkt- und Bildungsberatung: Testung und Beratung
  • verkehrspsychologische Einrichtungen oder als niedergelassener Verkehrspsychologe
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Kindertagesstättenberatung
  • Lehramt an Schulen, Fachober- und Fachschulen (Psychologieunterricht, häufig im berufsbildenden Bereich; z. B. Erzieher-Ausbildung)
  • Psychotherapeutische Praxen (nach Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten),
  • psychotherapeutische, psychiatrische oder psychosomatische Abteilungen in Kliniken (im Rahmen oder nach der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten)
  • neurologische Kliniken (meist mit Weiterbildung zum klinischen Neuropsychologen)
  • Einrichtungen der Prävention und Gesundheitspsychologie
  • Universitäten (Forschung und Lehre): als (reine) Wissenschaftler an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen, also meistens langfristig in Form einer akademischen Karriere, d. h. in der Regel über Promotion, dann Postdoc-/Assistenzzeit und Habilitation oder Juniorprofessur, dann befristeten Lehraufträgen bis zum Ruf auf eine Professur

Zur Grundlagen- und Anwendungsforschung (Forschung und Entwicklung) gehören etwa:

  • Entwicklung von (Eignungs-)Tests
  • zusammen mit oder in Konkurrenz zu Ingenieuren und Informatikern, teilweise auch Betriebswirten als Arbeitspsychologen z. B. in der Arbeits- und Bedienungssicherheit (Mensch-Maschine-Interaktion), in der Produktentwicklung (z. B. ergonomischen Gestaltung), in der Qualitätssicherung und Evaluation, im Sicherheits-, Risiko- und Krisenmanagement u. a. bei der Analyse von Entscheidungsprozessen

Typische gutachterliche Tätigkeiten sind etwa:

  • als Gerichtssachverständiger z. B. bei Sorgerechtsentscheidungen, zu Glaubwürdigkeitsfragen von Zeugenaussagen, zur Begutachtung der Einschätzung der Rückfallsgefährdung bei Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und bei Schuldfähigkeitsbegutachtungen als Ergänzung zum psychiatrischen Gutachten.
  • als Sachverständiger in anderen behördlichen Verfahren, wie Feststellung der Fahrtüchtigkeit, sonderpädagogische Beurteilung, Mündigkeitfeststellungen etc.
  • als klinische Neuropsychologen im Auftrag von Ärzten Durchführung von Leistungs- und Funktionsdiagnostik zur besseren Einschätzbarkeit z. B. des Rehabilitationspotenzials (nach einer Hirnoperation, einem Schlaganfall etc.).

Die beiden erstgenannten Tätigkeiten erfordern nicht notwendiger- aber sinnvollerweise eine Zusatzausbildung zum Rechtspsychologen.

Image in der Öffentlichkeit

Kanning (2014) berichtete, dass über das Berufsbild des Psychologen in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild bestehe. Psychologen würden regelhaft unzulässig mit Psychotherapeuten bzw. generell mit Beratern und Helfern im Gesundheitswesen und der Erziehung gleichgesetzt. Sie würden also in Bezug auf Qualifikationen und Tätigkeiten mit anderen Berufsgruppen verwechselt (z. B. Ärzten, Psychotherapeuten).

Im Gegensatz zum häufig verzerrten Bild in der Öffentlichkeit beschreibt der Begriff des Psychologen zwar eine Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, aber keinen Heilberuf, auch wenn heilkundliches Wissen (z. B. klinische Psychologie, Grundzüge der Psychotherapie, Psychopathologie) durchaus Teil des Studiums, der weiteren Tätigkeit und Fortbildung einer großen Zahl von Psychologen ist. Aus diesem Grunde können Psychologen im institutionellen Rahmen (z. B. im psychiatrischen Bereich) oder außerhalb der Psychotherapie (z. B. in der Begutachtung oder in psychosozialen Helferinstitutionen) zwar auch klinisch-diagnostisch oder therapeutisch (z. B. Familientherapie) tätig sein, gleichwohl darf ein Psychologe ohne spezialisierte Weiterbildung in einem anerkannten Therapieverfahren nicht selbstständig heilkundlich tätig werden (siehe auch Unterschiede Psychotherapeut – Psychiater – Psychologe) und somit auch keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Dass die selbständige Ausübung der Therapie psychischer Störungen einschließlich therapeutischer Diagnostik eine Approbation mit entsprechender Weiterbildung erfordern, wie z. B. Mediziner mit Facharzt- oder Psychologen mit einer mehrjährigen Psychotherapie-Weiterbildung, ist weitgehend unbekannt.

Psychologen üben heute ebenso Tätigkeiten in Forschung, Entwicklung, Evaluation, Assessment, Ausbildung und wirtschaftsnahen wissenschaftlichen Dienstleistungen aus.

Aus- und Weiterbildung

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Ob Unis in Frankreich pauschal eine geisteswissenschaftliche Haltung in der Psychologie einnehmen bedarf eines Belegs

An den verschiedenen Universitäten ist das Psychologiestudium fakultär den Geisteswissenschaften oder den Naturwissenschaften zugeordnet und zum Teil recht pragmatisch mit anderen Fächern institutionell verbunden. Während die Psychologie in einigen anderen Ländern (z. B. Frankreich, Argentinien) eine stärker geisteswissenschaftliche Haltung einnimmt, lässt sich an vielen deutschen Universitäten eine überwiegend naturwissenschaftliche Ausrichtung beobachten.

Für einige berufliche Tätigkeiten ist neben dem Universitätsstudium eine spezialisierende Aus- oder Weiterbildung notwendig (z. B. Psychologischer Psychotherapeut oder Verkehrspsychologe). Solche meist postgradualen Weiterbildungen können zum Führen von Fachtiteln berechtigen, welche die besondere Qualifikation ausdrücken. Regelmäßige berufsbegleitende Fortbildung kann als Forderung von entsprechenden Berufsverbänden als Voraussetzung für das Weiterführen von Fachtiteln bestehen und von diesen kontrolliert werden.

Klärungsbedarf besteht, welche beruflichen Tätigkeiten von Personen ausgeübt werden können, die einen B.Sc.-Abschluss erworben haben, aber keinen Masterabschluss. Einerseits wird daran festgehalten, dass ein vollwertiger Abschluss in Psychologie nur mit einem abgeschlossenen Masterstudium erreicht werden kann und dieser Voraussetzung für den Zugang zu Spezialisierungen und Weiterbildungen bleibt. Andererseits muss die Psychologie sich der Forderung stellen, dass der B.Sc. auch ein berufsqualifizierender Abschluss sein soll.

EU-Ebene

Auf europäischer Ebene wird im Rahmen des Bolognaprozess und der Niederlassungsfreiheit eine Harmonisierung des Berufsprofils vorbereitet (EuroPsy). Vorgesehen ist eine Mindestqualifikation in Form eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Universitätsstudiums von mindestens fünf Jahren Dauer, in dem ein naturwissenschaftlich orientiertes Mindestcurriculum absolviert wurde. Da der Beruf hier zu den naturwissenschaftlichen Berufen gehört, wird ein Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Master of Science (M.Sc.) für den Beruf des Psychologen vorausgesetzt.

Für über die Bologna-Deklaration hinausgehende Spezialisierungen muss nach Abschluss des M.Sc. zusätzlich ein in Vollzeit absolviertes, einjähriges, von einem Psychologen supervidiertes und positiv evaluiertes Praxisjahr (Internship) abgeleistet werden.

Deutschland

Psychologen üben ihre berufliche Tätigkeit als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer oder als Selbständige aus. Die Tätigkeit von selbständigen Psychologen ist in Deutschland seit 1995, unabhängig vom konkreten Tätigkeitsbereich, als freier Beruf (Katalogberuf gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG) anerkannt.

Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung sind nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, welche sich nicht nur auf den klinischen Bereich bezieht.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (§ 3 UWG) ist es unzulässig, die Bezeichnung Psychologe im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Handlung zu führen, ohne über die entsprechende akademische Qualifikation zu verfügen, denn dies wird als Irreführung des Verbrauchers angesehen.

Ein Bachelorabschluss soll nach Auffassung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologe qualifizieren, da die in den Rechtskommentaren geforderte Mindestqualifikation nicht erreicht werde. Außerdem vertritt der BDP die Ansicht, die Führung der Berufsbezeichnung Psychologe ohne über eine entsprechende akademische Ausbildung zu verfügen, sei nach § 132a Abs. 2 StGB strafbar.

Gesetzliche Regelung der universitären Ausbildung in Deutschland

Das Studium der Psychologie mit dem Abschluss Diplom ist in Deutschland seit 1941 gesetzlich geregelt und wurde seit Neugründung der universitären Lehre nach dem Ende des Nationalsozialismus regelmäßig durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und die Kultusministerkonferenz (KMK) überarbeitet. Ziel der Ausbildungsorganisation war die Professionalisierung der Absolventen, also die Standardisierung und qualitative Sicherung der berufsmäßigen Ausübung der Psychologie. Für die neuen Studiengänge mit Abschlüssen als Bachelor und Master gibt es nur noch Empfehlungen der DGPs, welche sich nach der Umstellung auf den Bologna-Prozess am früheren Diplom-Studiengang orientieren. Eine gesetzliche Regelung und damit Bindung von Hochschulen an bestimmte wissenschaftliche Standards und (bestimmte) Inhalte eines Studiums mit der Bezeichnung Psychologie existieren für die neuen Studiengänge nicht mehr.

Durch eine mindestens dreijährige, selbst zu finanzierende Vollzeit-Zusatzausbildung/Aufbaustudium kann ein akademisch ausgebildeter Diplom-Psychologe den gesetzlich geschützten Titel des Psychotherapeuten erwerben, indem er nach bestandener Staatsprüfung die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut erhält, mit der er dann im Rahmen der bedarfsabhängigen gesetzlichen Bestimmungen eine Kassenzulassung beantragen kann.

Änderung der Ausbildung: Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge

Ursprünglich stellte die DGPs die Forderung, dass eigentlich nicht der Bachelor, sondern der Master der Regelabschluss sein müsste. „Psychologie ist ein komplexes Studium, so komplex wie sein Gegenstand, das menschliche Verhalten und Erleben. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung nimmt mehr als drei Jahre in Anspruch“, sagt Hannelore Weber, seit 1994 Professorin an der Uni Greifswald und von 2004 bis 2006 Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Diese Forderung ließ sich aber gegen die bildungspolitischen Forderungen der Politik nicht umsetzen.

Auch bei der Umstellung des Studiums vom Diplom auf Bachelor und Master stoßen die Fachbereiche auf bildungs- und hochschulpolitische Hürden bei der Umsetzung der DGPs-Empfehlungen. Zum einen wird zu wenig Zeit für das Studium eingeräumt, was in ersten Erfahrungen nur durch Reduktion der Anforderungen (Niveau) und der zu erbringenden Prüfungsleistungen kompensiert werden konnte (mitgeteilt auf dem Symposium Neue Studiengänge auf dem DGPs-Kongress 2006 in Nürnberg). Zum anderen wurde der Curricularnormwert von 4,0 (Diplom-Psychologie) auf Werte zwischen 2,2 und 3,4 (Bachelor of Science) bzw. zwischen 1,1 und 1,7 (Master of Science) deutlich reduziert (ebd.). Verluste sollen durch Einrichtung von postgradualen Studiengängen (Graduiertenkollegs) kompensiert werden. Damit scheint der Weg, der auch bei vergleichbaren Studiensystemen im Ausland beschritten wird, auch in Deutschland zur Notwendigkeit zu werden.

Ziele der Ausbildung zum Psychologen (früher Diplom, heute konsekutiver Studiengang Bachelor - Master)

Der Abschluss Diplom (verliehener akademischer Grad: Diplom-Psychologe: Dipl.-Psych.) wurde vor der Umstellung der deutschen Universitäten im Zuge des Bologna-Prozesses verliehen. Die richtlinienorientierte universitäre Diplom-Ausbildung des Psychologen in Deutschland benötigte real, unabhängig von der Regelstudienzeit, sechs bis sieben Jahre, seit der Reform des Studiums auf das Bachelor- und anschließende Masterstudium beträgt die Studiendauer in der Regel ca. 5 Jahre. Ziel ist es, dass ein berufspraktisch arbeitender Psychologe bei praktischen Entscheidungen auf wissenschaftliche Methodologie und empirische Befunde zurückgreifen kann, im Rahmen seiner Tätigkeit nur wissenschaftlich valide Methoden, Instrumente und Techniken einsetzt, dass er, soweit möglich, seine Kunden, Klienten, Patienten, sowie Mitglieder anderer Berufsgruppen über empirische Befunde und wissenschaftlich begründete Analyse-, Klärungs- und Lösungsmöglichkeiten ihrer Probleme und Fragestellungen informiert und Fragen selbst mittels angewandter Forschung und Entwicklung bearbeitet und die Befunde für sich und andere anwendungsorientiert umsetzt. Weitere Ziele sind der Gebrauch des Fachwissens zu Aufbau und Aufrechterhaltung von effektiver Zusammenarbeit und Teamarbeit mit Angehörigen anderer Berufsgruppen und zur Verfügung stellen des durch das Training in wissenschaftlichen Methoden und in der Durchführung von empirischer Forschung erworbenen Know-Hows für andere Berufsgruppen, die nicht über eine solche Ausbildung verfügen, um z. B. Team- und andere Entscheidungen wissenschaftlich abzusichern, die Qualität der Arbeit zu verbessern usw. Weiterhin soll ein Psychologe eigenes Handeln für andere transparent gestalten, es selbst kritisch reflektieren und vor allem wissenschaftlich evaluieren, sowie sich kontinuierlich fortbilden.

Berufschancen in Deutschland

Der Berufs-Chancen-Check gibt 206 Berufe an, die wissenschaftlich ausgebildete Psychologen ausüben können. Es zeigt sich eine Fortsetzung des Trends, dass sowohl in der Ausbildung im Bachelor-Master-System wie auch in der Berufspraxis psychosoziale und klinische Bereiche und Tätigkeiten stark rückläufig sind, zugunsten wirtschaftsnaher und auch neuer Arbeitsfelder, in denen allerdings stärker die wissenschaftlich-methodischen Kompetenzen von Psychologen nachgefragt werden. Dabei gibt es weiterhin einen starken Trend weg vom klassischen Angestelltenverhältnis hin zur Selbständigkeit.

Österreich

Rechtsgrundlagen: Das Psychologengesetz

Basisdaten
Titel: Psychologengesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Führung der Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ und über die Ausübung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: StF: BGBl. Nr. 360/1990
Datum des Gesetzes: 7. Juni 1990
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 98/2001
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

In Österreich sind Ausbildung, Zugang, Berufsbezeichnung und -ausübung durch das Bundesgesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ und über die Ausübung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens (Psychologengesetz) geregelt.

Dabei ist ausdrücklich festgelegt: „Zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ ist berechtigt, wer entweder 1. die Studienrichtung Psychologie mit dem akademischen Grad Magister der Philosophie oder Magister der Naturwissenschaften abgeschlossen hat, 2. das Studium der Psychologie als erstes Fach […] mit dem Doktorat der Philosophie abgeschlossen hat, 3. das Studium der Psychologie […] mit dem Titel „Diplompsychologe“ abgeschlossen hat oder 4. einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines ordentlichen Studiums der Psychologie an einer ausländischen Hochschule nachweist.“ (§ 1 Abs. 1 Psychologengesetz)
Diplompsychologe ist die alte Bezeichnung, anstelle des Magister treten Bachelor/Master of Science.

Berufsbereich Psychologie: Berufe und Ausbildungen

Der Beruf umfasst folgende Felder:

gesundheitsberufliche Spezialisierungen
  • Klinischer Psychologe
  • Gesundheitspsychologe

Für beide Berufe ist umfangreiche Weiterbildung notwendig, sie umfasst den Erwerb theoretischer und praktischer fachlicher Kompetenz, erstere im Ausmaß einer Gesamtdauer von zumindest 160 Stunden (§ 5 Abs. 1) in Lehrveranstaltungen anerkannter privat- oder öffentlich-rechtlicher Einrichtungen einschließlich der Universitätsinstitute und Universitätskliniken (§ 5 Abs. 1), zweitere von 1480 Stunden, davon zumindest 150 Stunden innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens (§ 5 Abs. 2), sowie eine begleitende Supervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Stunden (§ 5 Abs. 2 Z. 2), mit Bestätigung (§ 9). Nur dann ist der Psychologe berechtigt, im Gesundheitswesen tätig zu sein, dann aber auch als vollwertiger Gesundheitsberuf. Die Ausübung des Berufes umfasst dann insbesondere (§ 3 Abs. 2):

  1. die klinisch-psychologische Diagnostik hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen, Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen sowie sich darauf gründende Beratungen, Prognosen, Zeugnisse und Gutachten
  2. die Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen oder die Beratung von juristischen Personen sowie die Forschungs- und Lehrtätigkeit auf den [im Gesetz] genannten Gebieten
  3. die Entwicklung gesundheitsfördernder Angebote und Projekte

Nach Gesetz unterliegen Klinische und Gesundheitspsychologen dann auch medizinischen Grundverpflichtungen wie Ausüben des Berufs nach bestem Wissen und Gewissen, Weiterbildung unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft, Verschwiegenheit, Auskunft über die Behandlung, und Ähnlichem (Berufspflichten §§ 13,14). Sie werden auch in eine am Bundeskanzleramt geführte Berufsliste eingetragen (Liste der klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen §§ 16,17)

  • Außerdem ist eine Fachspezialisierung möglich als
  • PsychotherapeutIn (Spezialausbildung nach Psychotherapiegesetz, Vorbildung Studium der Psychologie- oder Psychotherapiewissenschaft, umfasst psychotherapeutisches Propädeutikum, 2 Jahre und Fachspezifikum, 3–7 Jahre)
  • SupervisorIn (diesen Beruf können auch Sozialarbeiter ergreifen)
  • Neuropsychologe als wissenschaftlich-klinische Spezialisierung

Weitere Spezialausbildungen sind etwa Psychosozialer Gesundheitstrainer, Mehrfachtherapie-Konduktor für Cerebralparetiker und Mehrfachbehinderte

Verwandte Berufe – das heißt, dass die Ausbildung teilweise angerechnet wird – sind Arzt, Bildungs- und Berufsberater, Ehe- und Familienberater, Kognitionswissenschafter, Lebens- und Sozialberater, Pädagoge, psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester/Pfleger, Psychotherapeut, Sozialarbeiter, Soziologe.

Lehramt
  • Für den Psychologieunterricht (Unterrichtsfachs Psychologie und Philosophie) an höheren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist das Lehramtsstudium Psychologie und Philosophie Voraussetzung (diesen Beruf können auch Absolventen eines Philosophiestudiums ergreifen)
auch außerhalb des Gesundheitssektors
  • Arbeitspsychologe
  • Forensischer Psychologe
  • Kommunikationspsychologe
  • Schulpsychologe
  • Sozialpsychologe
  • Suchtpsychologe
  • Verkehrspsychologe
  • Wirtschaftspsychologe

Zugeordnet wird der Beruf Psychologe dem Berufsbereich Gesundheit und Medizin nach AMS für die gesetzlich besonders geregelten Formen, sonst den Bereichen Soziales, Erziehung und Bildung und Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, oder der Berufsgruppe Gesundheit/Medizin/Pflege (Arbeitsfeld Arbeitsplatz Krankenhaus) nach BIC

Ausbildung in Österreich

Basisdaten
Titel: EWR-Psychologengesetz
Langtitel: Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: StF: BGBl. I Nr. 113/1999
Datum des Gesetzes: 7. Juni 1990
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 95/2008
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Universitätsstudium Psychologie (Bachelor- und Diplomstudium, 6 bzw. 10 Semester) wird in Österreich derzeit (Stand 2011/12) angeboten:

  • Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Bachelor/Diplom)
  • Paris-Lodron-Universität Salzburg (Bachelor)
  • Karl-Franzens-Universität Graz (Bachelor/Diplom)
  • Universität Innsbruck (Bachelor)
  • Universität Wien (Bachelor/Diplom)
  • UMIT TIROL - Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie (Bachelor, Master, Doktorat)
  • Sigmund Freud Privatuniversität (Bachelor, dort auch Studium der Psychotherapiewissenschaften Bachelor/Diplom)
  • Webster University Vienna (Bachelor of Arts – Psychology Major angloamerikanischen Typs, 3–4 Jahre, engl.)

Das Studium hat großen Andrang, an den meisten österreichischen Universitäten wurden Zugangsbeschränkungen eingerichtet.

Für die berufliche Weiterbildung gibt es, neben Krankenhäusern und Universitäten auch:

  • Österreichischen Akademie für Psychologie (ÖAP)

Die Niederlassungsfreiheit ist über das Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Psychologengesetz) geregelt, es gilt für die EWR-Vertragsstaaten und die Schweizerische Eidgenossenschaft, sowie dann für Drittländer, wenn deren Ausbildung in ersteren anerkannt ist. Im Ausland ausgebildete Nicht-Österreicher werden damit – eine vorausgehende Prüfung der Ausbildung durch den Gesundheitsminister vorausgesetzt – Österreichern (mit in- und ausländischer Qualifikation) gleichgestellt und allenfalls ebenfalls in der Liste der klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen zertifiziert.

Organisationen und Institutionen

  • Berufsvertretung ist der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP), 1953 gegründet, der auch die Österreichische Akademie für Psychologie betreibt
  • universitäre Interessensvertretung die Österreichische Gesellschaft für Psychologie (ÖGP), 1993 an der Universität Wien gegründet
  • Gesellschaft Kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP), Vertreter der Kritischen Psychologie in Österreich
  • zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (bmwf), für die Klinischen und Gesundheitspsychologen aber das Bundesministerium für Gesundheit (bmg)

Dem Psychologenbeirat, dem Beratungsorgan am Bundeskanzleramt (laut § 19 Psychologengesetz) gehören neben Vertretern von BÖP, ÖGP und GkPP und Psychotherapiebeirat beim Bundeskanzleramt auch Vertreter folgender Organisationen der Sozialpartnerschaft an: Österreichische Ärztekammer, Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, Österreichischer Arbeiterkammertag, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

Weitere spezialisierte anerkannte Organisationen und Fachgesellschaften sind:

  • Gesellschaft für Neuropsychologie Österreich
  • Notfallpsychologischer Dienst Österreich
  • Österreichisches Netzwerk Mediation
  • Verein für ambulante Psychotherapie

Schweiz

Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Psychologieberufe
Kurztitel: Psychologieberufegesetz
Abkürzung: PsyG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Dienstleistungsgewerbe
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
935.81
Ursprüngliche Fassung vom: 18. März 2011
Inkrafttreten am: 1. Mai 2012 (Art. 36+37);
1. April 2013 (außer Art. 48-43)
1. August 2016 Art. 38-43
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

2013 ist das Psychologieberufegesetz (PsyG) in Kraft getreten. Es regelt den Titelschutz und die Berufspflichten der Psychologen. Zwecke sind der Gesundheitsschutz und der Schutz vor Täuschung und Irreführung von Personen, die Leistungen auf dem Gebiet der Psychologie in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck werden anerkannte inländische Hochschulabschlüsse in Psychologie, Anforderungen an die Weiterbildung, Voraussetzungen für die Erlangung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels, periodische Akkreditierung der Weiterbildungsgänge, Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse und Weiterbildungstitel, Anforderungen an die privatwirtschaftliche Berufsausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung sowie die Voraussetzungen für die Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen und eidgenössischer Weiterbildungstitel festgelegt. Die zugehörige Verordnung regelt u. a. Weiterbildung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Akkreditierung von Weiterbildungsgängen, Titelverwendung in der Berufsbezeichnung. Danach dürfen sich nur die Personen „Psychologe“ oder „Psychologin“ nennen, die einen nach Gesetz anerkannten schweizerischen Master-, Lizenziats- oder Diplomabschluss in Psychologie an einer schweizerischen Universität oder Fachhochschule erworben haben. Vergleichbare ausländische Abschlüsse werden dann anerkannt, wenn die für ausländische Abschlüsse zuständige Psychologieberufekommission diese nach Abwägung anerkennt oder ein Staatsvertrag zur gegenseitigen Anerkennung entsprechender Diplome vorliegt. Bachelors dürfen sich gewerblich nicht schriftlich als Psychologe/Psychologin bezeichnen. Der Bachelortitel (Bachelor of Science in Psychologie) ist aber ebenfalls geschützt.

In der Schweiz wird ein Psychologiestudium – früher mit dem Abschluss eines Lizenziats (lic.phil.), heute EU-kompatibel als BA/BSc- oder MA/MSc-Studium – an folgenden Universitäten angeboten: Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg und Zürich. Die Studienpläne entsprechen dabei weitgehend etwa denen in Deutschland, Schweizer Wissenschaftler haben an der Erarbeitung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie mitgearbeitet.

Daneben wird ein Fachhochschulstudium an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften – Departement Psychologie (ZHAW-P) und der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) – Hochschule für Angewandte Psychologie, mit einer Ausbildung zum Psychologen angeboten, welches gesetzlich anerkannt ist (BSc. MSc.). Der Ausbildungsschwerpunkt liegt dabei vor allem auf dem Aspekt der angewandten Psychologie. Die Vorgängereinrichtung bot bis 2003 Ausbildungsabschlüsse mit dem Titel Psych. IAP (Institut für angewandte Psychologie) danach wurde das Institut in eine Hochschule für angewandte Psychologie HAP umgewandelt und es wurde bis 2009 mit dem Titel dipl. Psych. FH abgeschlossen. Der dipl. Psychologe FH ist ebenfalls gesetzlich geschützt.

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) als Dachverband mit ihren kantonalen und thematischen Gliedverbänden ist der größte Berufsverband (über 8000 Mitglieder) der Psychologen in der Schweiz (Gründung 1987). Daneben besteht noch der ältere Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (Gründung 1952), in welchen sich mehrheitlich die FH-Psychologen organisiert haben (ca. 900). Die Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGP, Gründung 1943) als älteste Psychologenvereinigung der Schweiz ist die Wissenschaftliche Gesellschaft der Psychologie in der Schweiz.

Andere Staaten

In einigen Staaten, wie z. B. in den USA oder in Australien, ist Psychologe ebenfalls eine geschützte Berufsbezeichnung, die aber darüber hinaus einer besonderen staatlichen Zulassung zusätzlich zu einem absolvierten Studium bedarf. Da staatliche Regelungen für die Ausbildung von Psychologen oft fehlen, wird jeder Antragsteller in Bezug auf seine erworbenen Kompetenzen überprüft, ob und inwieweit er über eine ausreichende Qualifikation verfügt, als Psychologe (unabhängig vom Berufsfeld) verantwortungsvoll tätig sein zu können; dieses Vorgehen dient als Vorbild für die europäische Regelung. Darauf aufbauend gibt es auch weitere staatliche Zulassungen, wie z. B. für den Bereich der Psychotherapie.

Siehe auch

  • Liste bedeutender Psychologen

Weblinks

image
Commons: Psychologen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
imageWiktionary: Psychologe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Psychologe im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
International
  • International Union of Psychological Science (IUPsyS)
  • European Association of Work and Organizational Psychology (EAWOP)
  • European Federation of Psychologist’s Association (EFPA)
Deutschland
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
Österreich
  • Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)
  • Österreichische Gesellschaft für Psychologie (ÖGP)
  • Gesellschaft Kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP)
Schweiz
  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
  • Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGP)
  • Schweizer Berufsverband für Angewandte Psychologie (sbap.)
Liechtenstein
  • Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins (BPL)
Datenbanken
  • PsychAuthors, Datenbank der in der deutschsprachigen Psychologie wissenschaftlich publizierenden Autorinnen und Autoren, zpid.de

Einzelnachweise

  1. Psychologie - Was ist das? (Memento vom 29. Mai 2010 im Internet Archive)
  2. T. Melles: Tätigkeitsfelder von Psychologen in der institutionellen Marktforschung. In T. Brandenburg, M. T. Thielsch (Hrsg.): Praxis der Wirtschaftspsychologie: Themen und Fallbeispiele für Studium und Praxis Monsenstein und Vannerdat, Münster 2009, S. 27–42 Tätigkeitsfelder von Psychologen in der institutionellen Marktforschung (Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive; PDF), nordlight-research.com
  3. etwa: H. Fuchs: Organisationspsychologie bei der Polizei. In Brandenburg, Thielsch: Praxis der Wirtschaftspsychologie. 2009, S. 11–26
  4. U.P. Kanning: Über das Image der Psychologie. Report Psychologie 01/2014.
  5. Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen: Kommentierung des Rechtsgutachtens zum Approbationsv orbehalt (April 2007) von Prof. Dr. Hermann Plagemann (Frankfurt). 23. Februar 2008, abgerufen am 28. Oktober 2018. 
  6. PsychThG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2018; abgerufen am 28. Oktober 2018. image Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  7. Kirsten von Sydow: Das Image von Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiatern in der Öffentlichkeit. Ein systematischer Forschungsüberblick. In: Psychotherapeut. Band 52, 2007, S. 322–333.
  8. Anerkannte Weiterbildungs-Curricula Schweiz. Abgerufen am 30. Mai 2022. 
  9. Beispiel FSP Schweiz. Abgerufen am 30. Mai 2022. 
  10. Position der DGPs (Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF)
  11. Standards for professional training in psychology higher than the Bologna declaration. (Memento vom 24. Februar 2008 im Internet Archive) (englisch)
  12. http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml
  13. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120
  14. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen: Beruf Psychologe – FAQ: Titelanerkennung und Berufsausübung in Deutschland. (Memento vom 30. Dezember 2008 im Internet Archive)
  15. BDP stellt klar: Titel “Psychologe” ist geschützt
  16. Maren Wernecke: Fachbeschreibung Psychologie (Memento des Originals vom 11. März 2007 im Internet Archive) image Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, Zeit-online.de
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  30. Gesellschaft für NeuroPsychologie Österreich
  31. Notfallpsychologischer Dienst Österreich
  32. Österreichisches Netzwerk Mediation
  33. Verein für ambulante Psychotherapie
  34. 935.81 Bundesgesetz über die Psychologieberufe auf admin.ch
  35. 935.811 Verordnung über die Psychologieberufe vom 15. März 2013 auf admin.ch
  36. Recht und Praxis (Memento des Originals vom 16. Januar 2017 im Internet Archive) image Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 auf psychologie.ch
  37. Fachhochschule Nordwestschweiz – Hochschule für Angewandte Psychologie.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4047701-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85108453 | NDL: 00571102

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 May 2025 / 08:31

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Dieser Artikel behandelt den Beruf Siehe auch Der Psychologe Zeitschrift Psychologe bzw Psychologin ist die Berufsbezeichnung von Personen die in der Regel das Studium der Psychologie an einer Hochschule Universitat oder Fachhochschule absolviert und als Diplom Psychologe Dipl Psych Deutschland Master of Science M Sc Psychologie Master of Arts M A Psychologie Bachelor of Science B Sc Psychologie oder als diplomierter Psychologe Dipl Psych FH Schweiz abgeschlossen haben Damit verbunden ist die Fachkunde zur Beschreibung Erklarung Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens Der Beruf des Psychologen ist dem Gesetz nach ein freier Beruf Fur die Tatigkeit als Psychologischer Psychotherapeut Deutschland ist nach dem Abschluss des universitaren Diplom Masterstudiums eine zusatzliche mehrjahrige Weiterbildung notwendig Psychologen sind in sehr vielen verschiedenen Anwendungsfeldern Gesundheitswesen Bildungswesen Wirtschaft Forschung und Entwicklung Rechtswesen Verkehrswesen Verwaltung etc tatig BerufsbildWissenschaftliche Basis Wilhelm Wundt sitzend und seine Kollegen in einem psychologischen Labor dem ersten seiner Art Die Ausbildung in Psychologie erfolgt orientiert am heutigen Psychologieverstandnis als empirische Wissenschaft die sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen beschaftigt und enthalt einen grossen Anteil an Wissenschaftsmethodik und Statistik Berufliche Praxis Psychologische Arbeitsfelder sind breit gefachert im Zentrum steht die Entwicklung Durchfuhrung und Evaluation von Diagnostik und Interventionsverfahren v a psychologischer Beratung und Trainings sowohl in klinischen als auch in anderen Bereichen der angewandten Psychologie sowie der wissenschaftlichen Grundlagenforschung Grundlage der psychologischen Tatigkeiten sind wissenschaftlich begrundete Erkenntnisse und eine ethisch einwandfreie vertrauenswurdige Arbeitsgestaltung und Behandlung der Klienten Alle Arbeitsbereiche werden sowohl von Selbstandigen als auch von Angestellten angeboten Tatigkeitsfelder Das Berufsfeld umfasst zahlreiche Spezialisierungen die ggf auch spezielle Aus und Weiterbildungen voraussetzen um dort tatig sein zu durfen z B im Bereich der Psychotherapie oder Verkehrspsychologie Typische Arbeitsbereiche sind Unternehmensberatung und Personalmanagement Personalauswahl Entwicklung Durchfuhrung Auswertung und Evaluation spezifischer Instrumente wie z B Assessment Center und Personalentwicklung Organisationsentwicklung gelegentlich auch strategisches Consulting Markt und Meinungsforschung bei Polizei Militar und ahnlichen staatlichen Institutionen in der Entwicklung von Personalauswahlverfahren der Evaluation von Ausbildungs und Trainingsmassnahmen und der Ausbildung Psychologen im Strafvollzug sind z B zustandig fur die Einschatzung der Suizidgefahrdung Flucht und Gewaltrisikoeinschatzung gutachtliche Stellungnahmen bei Lockerungsentscheidungen Mitarbeit bei der Vollzugsplanung und Betreuung bis hin zur Therapie von Straftatern letzteres nur durch Psychologische Psychotherapeuten Gelegentlich wirken sie bei der Personalauswahl und der Ausbildung der Justizvollzugsbeamten mit Eine Zusatzausbildung als psychologischer Psychotherapeut ist sinnvoll aber keine Einstellungsvoraussetzung Fur eine rechtspsychologische Zusatzausbildung gilt das gleiche Erziehungs Jugendberatungs und Familienberatungsstellen Schulpsychologische Beratungsstellen Jugendamter Sozialamter Arbeitsmarkt und Bildungsberatung Testung und Beratung verkehrspsychologische Einrichtungen oder als niedergelassener Verkehrspsychologe Einrichtungen der Behindertenhilfe Kindertagesstattenberatung Lehramt an Schulen Fachober und Fachschulen Psychologieunterricht haufig im berufsbildenden Bereich z B Erzieher Ausbildung Psychotherapeutische Praxen nach Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten psychotherapeutische psychiatrische oder psychosomatische Abteilungen in Kliniken im Rahmen oder nach der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten neurologische Kliniken meist mit Weiterbildung zum klinischen Neuropsychologen Einrichtungen der Pravention und Gesundheitspsychologie Universitaten Forschung und Lehre als reine Wissenschaftler an Universitaten und anderen Forschungseinrichtungen also meistens langfristig in Form einer akademischen Karriere d h in der Regel uber Promotion dann Postdoc Assistenzzeit und Habilitation oder Juniorprofessur dann befristeten Lehrauftragen bis zum Ruf auf eine Professur Zur Grundlagen und Anwendungsforschung Forschung und Entwicklung gehoren etwa Entwicklung von Eignungs Tests zusammen mit oder in Konkurrenz zu Ingenieuren und Informatikern teilweise auch Betriebswirten als Arbeitspsychologen z B in der Arbeits und Bedienungssicherheit Mensch Maschine Interaktion in der Produktentwicklung z B ergonomischen Gestaltung in der Qualitatssicherung und Evaluation im Sicherheits Risiko und Krisenmanagement u a bei der Analyse von Entscheidungsprozessen Typische gutachterliche Tatigkeiten sind etwa als Gerichtssachverstandiger z B bei Sorgerechtsentscheidungen zu Glaubwurdigkeitsfragen von Zeugenaussagen zur Begutachtung der Einschatzung der Ruckfallsgefahrdung bei Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und bei Schuldfahigkeitsbegutachtungen als Erganzung zum psychiatrischen Gutachten als Sachverstandiger in anderen behordlichen Verfahren wie Feststellung der Fahrtuchtigkeit sonderpadagogische Beurteilung Mundigkeitfeststellungen etc als klinische Neuropsychologen im Auftrag von Arzten Durchfuhrung von Leistungs und Funktionsdiagnostik zur besseren Einschatzbarkeit z B des Rehabilitationspotenzials nach einer Hirnoperation einem Schlaganfall etc Die beiden erstgenannten Tatigkeiten erfordern nicht notwendiger aber sinnvollerweise eine Zusatzausbildung zum Rechtspsychologen Image in der OffentlichkeitKanning 2014 berichtete dass uber das Berufsbild des Psychologen in der Offentlichkeit ein verzerrtes Bild bestehe Psychologen wurden regelhaft unzulassig mit Psychotherapeuten bzw generell mit Beratern und Helfern im Gesundheitswesen und der Erziehung gleichgesetzt Sie wurden also in Bezug auf Qualifikationen und Tatigkeiten mit anderen Berufsgruppen verwechselt z B Arzten Psychotherapeuten Im Gegensatz zum haufig verzerrten Bild in der Offentlichkeit beschreibt der Begriff des Psychologen zwar eine Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium aber keinen Heilberuf auch wenn heilkundliches Wissen z B klinische Psychologie Grundzuge der Psychotherapie Psychopathologie durchaus Teil des Studiums der weiteren Tatigkeit und Fortbildung einer grossen Zahl von Psychologen ist Aus diesem Grunde konnen Psychologen im institutionellen Rahmen z B im psychiatrischen Bereich oder ausserhalb der Psychotherapie z B in der Begutachtung oder in psychosozialen Helferinstitutionen zwar auch klinisch diagnostisch oder therapeutisch z B Familientherapie tatig sein gleichwohl darf ein Psychologe ohne spezialisierte Weiterbildung in einem anerkannten Therapieverfahren nicht selbststandig heilkundlich tatig werden siehe auch Unterschiede Psychotherapeut Psychiater Psychologe und somit auch keine Arbeitsunfahigkeit bescheinigen Dass die selbstandige Ausubung der Therapie psychischer Storungen einschliesslich therapeutischer Diagnostik eine Approbation mit entsprechender Weiterbildung erfordern wie z B Mediziner mit Facharzt oder Psychologen mit einer mehrjahrigen Psychotherapie Weiterbildung ist weitgehend unbekannt Psychologen uben heute ebenso Tatigkeiten in Forschung Entwicklung Evaluation Assessment Ausbildung und wirtschaftsnahen wissenschaftlichen Dienstleistungen aus Aus und WeiterbildungDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Ob Unis in Frankreich pauschal eine geisteswissenschaftliche Haltung in der Psychologie einnehmen bedarf eines Belegs An den verschiedenen Universitaten ist das Psychologiestudium fakultar den Geisteswissenschaften oder den Naturwissenschaften zugeordnet und zum Teil recht pragmatisch mit anderen Fachern institutionell verbunden Wahrend die Psychologie in einigen anderen Landern z B Frankreich Argentinien eine starker geisteswissenschaftliche Haltung einnimmt lasst sich an vielen deutschen Universitaten eine uberwiegend naturwissenschaftliche Ausrichtung beobachten Fur einige berufliche Tatigkeiten ist neben dem Universitatsstudium eine spezialisierende Aus oder Weiterbildung notwendig z B Psychologischer Psychotherapeut oder Verkehrspsychologe Solche meist postgradualen Weiterbildungen konnen zum Fuhren von Fachtiteln berechtigen welche die besondere Qualifikation ausdrucken Regelmassige berufsbegleitende Fortbildung kann als Forderung von entsprechenden Berufsverbanden als Voraussetzung fur das Weiterfuhren von Fachtiteln bestehen und von diesen kontrolliert werden Klarungsbedarf besteht welche beruflichen Tatigkeiten von Personen ausgeubt werden konnen die einen B Sc Abschluss erworben haben aber keinen Masterabschluss Einerseits wird daran festgehalten dass ein vollwertiger Abschluss in Psychologie nur mit einem abgeschlossenen Masterstudium erreicht werden kann und dieser Voraussetzung fur den Zugang zu Spezialisierungen und Weiterbildungen bleibt Andererseits muss die Psychologie sich der Forderung stellen dass der B Sc auch ein berufsqualifizierender Abschluss sein soll EU Ebene Auf europaischer Ebene wird im Rahmen des Bolognaprozess und der Niederlassungsfreiheit eine Harmonisierung des Berufsprofils vorbereitet EuroPsy Vorgesehen ist eine Mindestqualifikation in Form eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Universitatsstudiums von mindestens funf Jahren Dauer in dem ein naturwissenschaftlich orientiertes Mindestcurriculum absolviert wurde Da der Beruf hier zu den naturwissenschaftlichen Berufen gehort wird ein Bachelor of Science B Sc bzw Master of Science M Sc fur den Beruf des Psychologen vorausgesetzt Fur uber die Bologna Deklaration hinausgehende Spezialisierungen muss nach Abschluss des M Sc zusatzlich ein in Vollzeit absolviertes einjahriges von einem Psychologen supervidiertes und positiv evaluiertes Praxisjahr Internship abgeleistet werden Deutschland Psychologen uben ihre berufliche Tatigkeit als abhangig beschaftigte Arbeitnehmer oder als Selbstandige aus Die Tatigkeit von selbstandigen Psychologen ist in Deutschland seit 1995 unabhangig vom konkreten Tatigkeitsbereich als freier Beruf Katalogberuf gem 18 EStG bzw 1 PartGG anerkannt Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprufung sind nach 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet welche sich nicht nur auf den klinischen Bereich bezieht Aus wettbewerbsrechtlichen Grunden 3 UWG ist es unzulassig die Bezeichnung Psychologe im Zusammenhang mit einer geschaftlichen Handlung zu fuhren ohne uber die entsprechende akademische Qualifikation zu verfugen denn dies wird als Irrefuhrung des Verbrauchers angesehen Ein Bachelorabschluss soll nach Auffassung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen BDP nicht zur Fuhrung der Berufsbezeichnung Psychologe qualifizieren da die in den Rechtskommentaren geforderte Mindestqualifikation nicht erreicht werde Ausserdem vertritt der BDP die Ansicht die Fuhrung der Berufsbezeichnung Psychologe ohne uber eine entsprechende akademische Ausbildung zu verfugen sei nach 132a Abs 2 StGB strafbar Gesetzliche Regelung der universitaren Ausbildung in Deutschland Das Studium der Psychologie mit dem Abschluss Diplom ist in Deutschland seit 1941 gesetzlich geregelt und wurde seit Neugrundung der universitaren Lehre nach dem Ende des Nationalsozialismus regelmassig durch die Deutsche Gesellschaft fur Psychologie DGPs und die Kultusministerkonferenz KMK uberarbeitet Ziel der Ausbildungsorganisation war die Professionalisierung der Absolventen also die Standardisierung und qualitative Sicherung der berufsmassigen Ausubung der Psychologie Fur die neuen Studiengange mit Abschlussen als Bachelor und Master gibt es nur noch Empfehlungen der DGPs welche sich nach der Umstellung auf den Bologna Prozess am fruheren Diplom Studiengang orientieren Eine gesetzliche Regelung und damit Bindung von Hochschulen an bestimmte wissenschaftliche Standards und bestimmte Inhalte eines Studiums mit der Bezeichnung Psychologie existieren fur die neuen Studiengange nicht mehr Durch eine mindestens dreijahrige selbst zu finanzierende Vollzeit Zusatzausbildung Aufbaustudium kann ein akademisch ausgebildeter Diplom Psychologe den gesetzlich geschutzten Titel des Psychotherapeuten erwerben indem er nach bestandener Staatsprufung die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut erhalt mit der er dann im Rahmen der bedarfsabhangigen gesetzlichen Bestimmungen eine Kassenzulassung beantragen kann Anderung der Ausbildung Umstellung auf Bachelor und Masterstudiengange Ursprunglich stellte die DGPs die Forderung dass eigentlich nicht der Bachelor sondern der Master der Regelabschluss sein musste Psychologie ist ein komplexes Studium so komplex wie sein Gegenstand das menschliche Verhalten und Erleben Die Wissens und Kompetenzvermittlung nimmt mehr als drei Jahre in Anspruch sagt Hannelore Weber seit 1994 Professorin an der Uni Greifswald und von 2004 bis 2006 Prasidentin der Deutschen Gesellschaft fur Psychologie Diese Forderung liess sich aber gegen die bildungspolitischen Forderungen der Politik nicht umsetzen Auch bei der Umstellung des Studiums vom Diplom auf Bachelor und Master stossen die Fachbereiche auf bildungs und hochschulpolitische Hurden bei der Umsetzung der DGPs Empfehlungen Zum einen wird zu wenig Zeit fur das Studium eingeraumt was in ersten Erfahrungen nur durch Reduktion der Anforderungen Niveau und der zu erbringenden Prufungsleistungen kompensiert werden konnte mitgeteilt auf dem Symposium Neue Studiengange auf dem DGPs Kongress 2006 in Nurnberg Zum anderen wurde der Curricularnormwert von 4 0 Diplom Psychologie auf Werte zwischen 2 2 und 3 4 Bachelor of Science bzw zwischen 1 1 und 1 7 Master of Science deutlich reduziert ebd Verluste sollen durch Einrichtung von postgradualen Studiengangen Graduiertenkollegs kompensiert werden Damit scheint der Weg der auch bei vergleichbaren Studiensystemen im Ausland beschritten wird auch in Deutschland zur Notwendigkeit zu werden Ziele der Ausbildung zum Psychologen fruher Diplom heute konsekutiver Studiengang Bachelor Master Der Abschluss Diplom verliehener akademischer Grad Diplom Psychologe Dipl Psych wurde vor der Umstellung der deutschen Universitaten im Zuge des Bologna Prozesses verliehen Die richtlinienorientierte universitare Diplom Ausbildung des Psychologen in Deutschland benotigte real unabhangig von der Regelstudienzeit sechs bis sieben Jahre seit der Reform des Studiums auf das Bachelor und anschliessende Masterstudium betragt die Studiendauer in der Regel ca 5 Jahre Ziel ist es dass ein berufspraktisch arbeitender Psychologe bei praktischen Entscheidungen auf wissenschaftliche Methodologie und empirische Befunde zuruckgreifen kann im Rahmen seiner Tatigkeit nur wissenschaftlich valide Methoden Instrumente und Techniken einsetzt dass er soweit moglich seine Kunden Klienten Patienten sowie Mitglieder anderer Berufsgruppen uber empirische Befunde und wissenschaftlich begrundete Analyse Klarungs und Losungsmoglichkeiten ihrer Probleme und Fragestellungen informiert und Fragen selbst mittels angewandter Forschung und Entwicklung bearbeitet und die Befunde fur sich und andere anwendungsorientiert umsetzt Weitere Ziele sind der Gebrauch des Fachwissens zu Aufbau und Aufrechterhaltung von effektiver Zusammenarbeit und Teamarbeit mit Angehorigen anderer Berufsgruppen und zur Verfugung stellen des durch das Training in wissenschaftlichen Methoden und in der Durchfuhrung von empirischer Forschung erworbenen Know Hows fur andere Berufsgruppen die nicht uber eine solche Ausbildung verfugen um z B Team und andere Entscheidungen wissenschaftlich abzusichern die Qualitat der Arbeit zu verbessern usw Weiterhin soll ein Psychologe eigenes Handeln fur andere transparent gestalten es selbst kritisch reflektieren und vor allem wissenschaftlich evaluieren sowie sich kontinuierlich fortbilden Berufschancen in Deutschland Der Berufs Chancen Check gibt 206 Berufe an die wissenschaftlich ausgebildete Psychologen ausuben konnen Es zeigt sich eine Fortsetzung des Trends dass sowohl in der Ausbildung im Bachelor Master System wie auch in der Berufspraxis psychosoziale und klinische Bereiche und Tatigkeiten stark rucklaufig sind zugunsten wirtschaftsnaher und auch neuer Arbeitsfelder in denen allerdings starker die wissenschaftlich methodischen Kompetenzen von Psychologen nachgefragt werden Dabei gibt es weiterhin einen starken Trend weg vom klassischen Angestelltenverhaltnis hin zur Selbstandigkeit Osterreich Rechtsgrundlagen Das Psychologengesetz BasisdatenTitel PsychologengesetzLangtitel Bundesgesetz vom 7 Juni 1990 uber die Fuhrung der Berufsbezeichnung Psychologe oder Psychologin und uber die Ausubung des psychologischen Berufes im Bereich des GesundheitswesensTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichFundstelle StF BGBl Nr 360 1990Datum des Gesetzes 7 Juni 1990Letzte Anderung BGBl I Nr 98 2001Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung In Osterreich sind Ausbildung Zugang Berufsbezeichnung und ausubung durch das Bundesgesetz uber die Fuhrung der Berufsbezeichnung Psychologe oder Psychologin und uber die Ausubung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens Psychologengesetz geregelt Dabei ist ausdrucklich festgelegt Zur Fuhrung der Berufsbezeichnung Psychologe oder Psychologin ist berechtigt wer entweder 1 die Studienrichtung Psychologie mit dem akademischen Grad Magister der Philosophie oder Magister der Naturwissenschaften abgeschlossen hat 2 das Studium der Psychologie als erstes Fach mit dem Doktorat der Philosophie abgeschlossen hat 3 das Studium der Psychologie mit dem Titel Diplompsychologe abgeschlossen hat oder 4 einen in Osterreich nostrifizierten Abschluss eines ordentlichen Studiums der Psychologie an einer auslandischen Hochschule nachweist 1 Abs 1 Psychologengesetz Diplompsychologe ist die alte Bezeichnung anstelle des Magister treten Bachelor Master of Science Berufsbereich Psychologie Berufe und Ausbildungen Der Beruf umfasst folgende Felder gesundheitsberufliche SpezialisierungenKlinischer Psychologe Gesundheitspsychologe Fur beide Berufe ist umfangreiche Weiterbildung notwendig sie umfasst den Erwerb theoretischer und praktischer fachlicher Kompetenz erstere im Ausmass einer Gesamtdauer von zumindest 160 Stunden 5 Abs 1 in Lehrveranstaltungen anerkannter privat oder offentlich rechtlicher Einrichtungen einschliesslich der Universitatsinstitute und Universitatskliniken 5 Abs 1 zweitere von 1480 Stunden davon zumindest 150 Stunden innerhalb eines Jahres in einer facheinschlagigen Einrichtung des Gesundheitswesens 5 Abs 2 sowie eine begleitende Supervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Stunden 5 Abs 2 Z 2 mit Bestatigung 9 Nur dann ist der Psychologe berechtigt im Gesundheitswesen tatig zu sein dann aber auch als vollwertiger Gesundheitsberuf Die Ausubung des Berufes umfasst dann insbesondere 3 Abs 2 die klinisch psychologische Diagnostik hinsichtlich Leistungsfahigkeit Personlichkeitsmerkmalen Verhaltensstorungen psychischen Veranderungen und Leidenszustanden sowie sich darauf grundende Beratungen Prognosen Zeugnisse und Gutachten die Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden zur Pravention Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen oder die Beratung von juristischen Personen sowie die Forschungs und Lehrtatigkeit auf den im Gesetz genannten Gebieten die Entwicklung gesundheitsfordernder Angebote und Projekte Nach Gesetz unterliegen Klinische und Gesundheitspsychologen dann auch medizinischen Grundverpflichtungen wie Ausuben des Berufs nach bestem Wissen und Gewissen Weiterbildung unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft Verschwiegenheit Auskunft uber die Behandlung und Ahnlichem Berufspflichten 13 14 Sie werden auch in eine am Bundeskanzleramt gefuhrte Berufsliste eingetragen Liste der klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen 16 17 Ausserdem ist eine Fachspezialisierung moglich als PsychotherapeutIn Spezialausbildung nach Psychotherapiegesetz Vorbildung Studium der Psychologie oder Psychotherapiewissenschaft umfasst psychotherapeutisches Propadeutikum 2 Jahre und Fachspezifikum 3 7 Jahre SupervisorIn diesen Beruf konnen auch Sozialarbeiter ergreifen Neuropsychologe als wissenschaftlich klinische Spezialisierung Weitere Spezialausbildungen sind etwa Psychosozialer Gesundheitstrainer Mehrfachtherapie Konduktor fur Cerebralparetiker und Mehrfachbehinderte Verwandte Berufe das heisst dass die Ausbildung teilweise angerechnet wird sind Arzt Bildungs und Berufsberater Ehe und Familienberater Kognitionswissenschafter Lebens und Sozialberater Padagoge psychiatrische Gesundheits und Krankenschwester Pfleger Psychotherapeut Sozialarbeiter Soziologe LehramtFur den Psychologieunterricht Unterrichtsfachs Psychologie und Philosophie an hoheren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist das Lehramtsstudium Psychologie und Philosophie Voraussetzung diesen Beruf konnen auch Absolventen eines Philosophiestudiums ergreifen auch ausserhalb des GesundheitssektorsArbeitspsychologe Forensischer Psychologe Kommunikationspsychologe Schulpsychologe Sozialpsychologe Suchtpsychologe Verkehrspsychologe Wirtschaftspsychologe Zugeordnet wird der Beruf Psychologe dem Berufsbereich Gesundheit und Medizin nach AMS fur die gesetzlich besonders geregelten Formen sonst den Bereichen Soziales Erziehung und Bildung und Wissenschaft Forschung und Entwicklung oder der Berufsgruppe Gesundheit Medizin Pflege Arbeitsfeld Arbeitsplatz Krankenhaus nach BIC Ausbildung in Osterreich BasisdatenTitel EWR PsychologengesetzLangtitel Bundesgesetz uber die Niederlassung und die Ausubung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europaischen WirtschaftsraumTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichFundstelle StF BGBl I Nr 113 1999Datum des Gesetzes 7 Juni 1990Letzte Anderung BGBl I Nr 95 2008Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Das Universitatsstudium Psychologie Bachelor und Diplomstudium 6 bzw 10 Semester wird in Osterreich derzeit Stand 2011 12 angeboten Alpen Adria Universitat Klagenfurt Bachelor Diplom Paris Lodron Universitat Salzburg Bachelor Karl Franzens Universitat Graz Bachelor Diplom Universitat Innsbruck Bachelor Universitat Wien Bachelor Diplom UMIT TIROL Private Universitat fur Gesundheitswissenschaften und technologie Bachelor Master Doktorat Sigmund Freud Privatuniversitat Bachelor dort auch Studium der Psychotherapiewissenschaften Bachelor Diplom Webster University Vienna Bachelor of Arts Psychology Major angloamerikanischen Typs 3 4 Jahre engl Das Studium hat grossen Andrang an den meisten osterreichischen Universitaten wurden Zugangsbeschrankungen eingerichtet Fur die berufliche Weiterbildung gibt es neben Krankenhausern und Universitaten auch Osterreichischen Akademie fur Psychologie OAP Die Niederlassungsfreiheit ist uber das Bundesgesetz uber die Niederlassung und die Ausubung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europaischen Wirtschaftsraum EWR Psychologengesetz geregelt es gilt fur die EWR Vertragsstaaten und die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie dann fur Drittlander wenn deren Ausbildung in ersteren anerkannt ist Im Ausland ausgebildete Nicht Osterreicher werden damit eine vorausgehende Prufung der Ausbildung durch den Gesundheitsminister vorausgesetzt Osterreichern mit in und auslandischer Qualifikation gleichgestellt und allenfalls ebenfalls in der Liste der klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen zertifiziert Organisationen und Institutionen Berufsvertretung ist der Berufsverband Osterreichischer Psychologinnen und Psychologen BOP 1953 gegrundet der auch die Osterreichische Akademie fur Psychologie betreibt universitare Interessensvertretung die Osterreichische Gesellschaft fur Psychologie OGP 1993 an der Universitat Wien gegrundet Gesellschaft Kritischer Psychologen und Psychologinnen GkPP Vertreter der Kritischen Psychologie in Osterreich zustandige Behorde ist das Bundesministerium fur Wissenschaft und Forschung bmwf fur die Klinischen und Gesundheitspsychologen aber das Bundesministerium fur Gesundheit bmg Dem Psychologenbeirat dem Beratungsorgan am Bundeskanzleramt laut 19 Psychologengesetz gehoren neben Vertretern von BOP OGP und GkPP und Psychotherapiebeirat beim Bundeskanzleramt auch Vertreter folgender Organisationen der Sozialpartnerschaft an Osterreichische Arztekammer Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft Hauptverband der Osterreichischen Sozialversicherungstrager Osterreichischer Arbeiterkammertag Osterreichischer Gewerkschaftsbund Prasidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Osterreichs Weitere spezialisierte anerkannte Organisationen und Fachgesellschaften sind Gesellschaft fur Neuropsychologie Osterreich Notfallpsychologischer Dienst Osterreich Osterreichisches Netzwerk Mediation Verein fur ambulante PsychotherapieSchweiz BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die PsychologieberufeKurztitel PsychologieberufegesetzAbkurzung PsyGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie DienstleistungsgewerbeSystematische Rechtssammlung SR 935 81Ursprungliche Fassung vom 18 Marz 2011Inkrafttreten am 1 Mai 2012 Art 36 37 1 April 2013 ausser Art 48 43 1 August 2016 Art 38 43Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten 2013 ist das Psychologieberufegesetz PsyG in Kraft getreten Es regelt den Titelschutz und die Berufspflichten der Psychologen Zwecke sind der Gesundheitsschutz und der Schutz vor Tauschung und Irrefuhrung von Personen die Leistungen auf dem Gebiet der Psychologie in Anspruch nehmen Zu diesem Zweck werden anerkannte inlandische Hochschulabschlusse in Psychologie Anforderungen an die Weiterbildung Voraussetzungen fur die Erlangung eines eidgenossischen Weiterbildungstitels periodische Akkreditierung der Weiterbildungsgange Anerkennung auslandischer Ausbildungsabschlusse und Weiterbildungstitel Anforderungen an die privatwirtschaftliche Berufsausubung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung sowie die Voraussetzungen fur die Verwendung geschutzter Berufsbezeichnungen und eidgenossischer Weiterbildungstitel festgelegt Die zugehorige Verordnung regelt u a Weiterbildung Anerkennung auslandischer Abschlusse Akkreditierung von Weiterbildungsgangen Titelverwendung in der Berufsbezeichnung Danach durfen sich nur die Personen Psychologe oder Psychologin nennen die einen nach Gesetz anerkannten schweizerischen Master Lizenziats oder Diplomabschluss in Psychologie an einer schweizerischen Universitat oder Fachhochschule erworben haben Vergleichbare auslandische Abschlusse werden dann anerkannt wenn die fur auslandische Abschlusse zustandige Psychologieberufekommission diese nach Abwagung anerkennt oder ein Staatsvertrag zur gegenseitigen Anerkennung entsprechender Diplome vorliegt Bachelors durfen sich gewerblich nicht schriftlich als Psychologe Psychologin bezeichnen Der Bachelortitel Bachelor of Science in Psychologie ist aber ebenfalls geschutzt In der Schweiz wird ein Psychologiestudium fruher mit dem Abschluss eines Lizenziats lic phil heute EU kompatibel als BA BSc oder MA MSc Studium an folgenden Universitaten angeboten Basel Bern Freiburg Genf Lausanne Neuenburg und Zurich Die Studienplane entsprechen dabei weitgehend etwa denen in Deutschland Schweizer Wissenschaftler haben an der Erarbeitung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft fur Psychologie mitgearbeitet Daneben wird ein Fachhochschulstudium an der Zurcher Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Departement Psychologie ZHAW P und der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Hochschule fur Angewandte Psychologie mit einer Ausbildung zum Psychologen angeboten welches gesetzlich anerkannt ist BSc MSc Der Ausbildungsschwerpunkt liegt dabei vor allem auf dem Aspekt der angewandten Psychologie Die Vorgangereinrichtung bot bis 2003 Ausbildungsabschlusse mit dem Titel Psych IAP Institut fur angewandte Psychologie danach wurde das Institut in eine Hochschule fur angewandte Psychologie HAP umgewandelt und es wurde bis 2009 mit dem Titel dipl Psych FH abgeschlossen Der dipl Psychologe FH ist ebenfalls gesetzlich geschutzt Die Foderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP als Dachverband mit ihren kantonalen und thematischen Gliedverbanden ist der grosste Berufsverband uber 8000 Mitglieder der Psychologen in der Schweiz Grundung 1987 Daneben besteht noch der altere Schweizerische Berufsverband fur Angewandte Psychologie Grundung 1952 in welchen sich mehrheitlich die FH Psychologen organisiert haben ca 900 Die Schweizerische Gesellschaft fur Psychologie SGP Grundung 1943 als alteste Psychologenvereinigung der Schweiz ist die Wissenschaftliche Gesellschaft der Psychologie in der Schweiz Andere Staaten In einigen Staaten wie z B in den USA oder in Australien ist Psychologe ebenfalls eine geschutzte Berufsbezeichnung die aber daruber hinaus einer besonderen staatlichen Zulassung zusatzlich zu einem absolvierten Studium bedarf Da staatliche Regelungen fur die Ausbildung von Psychologen oft fehlen wird jeder Antragsteller in Bezug auf seine erworbenen Kompetenzen uberpruft ob und inwieweit er uber eine ausreichende Qualifikation verfugt als Psychologe unabhangig vom Berufsfeld verantwortungsvoll tatig sein zu konnen dieses Vorgehen dient als Vorbild fur die europaische Regelung Darauf aufbauend gibt es auch weitere staatliche Zulassungen wie z B fur den Bereich der Psychotherapie Siehe auchListe bedeutender PsychologenWeblinksCommons Psychologen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Psychologe Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Psychologe im Katalog der Deutschen NationalbibliothekInternationalInternational Union of Psychological Science IUPsyS European Association of Work and Organizational Psychology EAWOP European Federation of Psychologist s Association EFPA DeutschlandDeutsche Gesellschaft fur Psychologie DGPs Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen BDP OsterreichBerufsverband Osterreichischer Psychologinnen und Psychologen BOP Osterreichische Gesellschaft fur Psychologie OGP Gesellschaft Kritischer Psychologen und Psychologinnen GkPP SchweizFoderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP Schweizerische Gesellschaft fur Psychologie SGP Schweizer Berufsverband fur Angewandte Psychologie sbap LiechtensteinBerufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins BPL DatenbankenPsychAuthors Datenbank der in der deutschsprachigen Psychologie wissenschaftlich publizierenden Autorinnen und Autoren zpid deEinzelnachweisePsychologie Was ist das Memento vom 29 Mai 2010 im Internet Archive T Melles Tatigkeitsfelder von Psychologen in der institutionellen Marktforschung In T Brandenburg M T Thielsch Hrsg Praxis der Wirtschaftspsychologie Themen und Fallbeispiele fur Studium und Praxis Monsenstein und Vannerdat Munster 2009 S 27 42 Tatigkeitsfelder von Psychologen in der institutionellen Marktforschung Memento vom 31 Januar 2012 im Internet Archive PDF nordlight research com etwa H Fuchs Organisationspsychologie bei der Polizei In Brandenburg Thielsch Praxis der Wirtschaftspsychologie 2009 S 11 26 U P Kanning Uber das Image der Psychologie Report Psychologie 01 2014 Foderation Deutscher Psychologenvereinigungen Kommentierung des Rechtsgutachtens zum Approbationsv orbehalt April 2007 von Prof Dr Hermann Plagemann Frankfurt 23 Februar 2008 abgerufen am 28 Oktober 2018 PsychThG nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 17 Oktober 2018 abgerufen am 28 Oktober 2018 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Kirsten von Sydow Das Image von Psychologen Psychotherapeuten und Psychiatern in der Offentlichkeit Ein systematischer Forschungsuberblick In Psychotherapeut Band 52 2007 S 322 333 Anerkannte Weiterbildungs Curricula Schweiz Abgerufen am 30 Mai 2022 Beispiel FSP Schweiz Abgerufen am 30 Mai 2022 Position der DGPs Memento vom 31 Januar 2012 im Internet Archive PDF Standards for professional training in psychology higher than the Bologna declaration Memento vom 24 Februar 2008 im Internet Archive englisch http www bdp verband org bdp verband ethik shtml Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4 Juli 1985 I ZR 147 83 MDR 1986 119 120 Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Beruf Psychologe FAQ Titelanerkennung und Berufsausubung in Deutschland Memento vom 30 Dezember 2008 im Internet Archive BDP stellt klar Titel Psychologe ist geschutzt Maren Wernecke Fachbeschreibung Psychologie Memento des Originals vom 11 Marz 2007 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Zeit online de Alpers Georg W Psychologie Studienabschlusse Besser macht s der Master In aerzteblatt de 10 Juli 2006 abgerufen am 18 Februar 2024 Berufs Chancen Check Psychologe Psychologin Bildung und Wissen Nurnberg 1999 ISBN 3 8214 8244 3 Bundesgesetz vom 7 Juni 1990 uber die Fuhrung der Berufsbezeichnung Psychologe oder Psychologin und uber die Ausubung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens Psychologengesetz StF BGBl Nr 360 1990 Berufsgruppe Psychologie In Berufslexikon AMS abgerufen am 19 Juli 2011 Berufsbeschreibung Psychologe Psychologin In BIC at WKO Wirtschaftskammer Osterreich IBW abgerufen am 19 Juli 2011 psychologe Klinische Psychologin BIC at Gesundheitspsychologe Gesundheitspsychologin 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven BIC at Formblatter fur die Eintragung in die Liste der klinischen Psychologinnen und klinischen Psychologen sowie in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen Memento vom 11 Juni 2013 im Internet Archive Bundesministerium fur Gesundheit Akademischer Lehrgang zum psychosozialer Gesundheitstrainer Memento vom 6 Oktober 2014 imInternet Archive fachhochschulen at Universitatslehrgang zur Ausbildung von Akademischen Mehrfachtherapie Konduktor inn en fur Cerebralparetiker und Mehrfachbehinderte Memento vom 20 September 2011 imInternet Archive bmwf gv at Berufsgruppen Gesundheit Medizin Pflege 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven Arbeitsfelder Emergency Room Arbeitsplatz Krankenhaus 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven BIC at das seit 2009 geplante Masterstudium an der Johannes Kepler Universitat Linz wurde noch nicht verwirklicht Psychologie Masterstudium in Linz In admin Kategorie Neuigkeiten Universitat Institut fur Padagogik und Psychologie Johannes Kepler Universitat Linz 10 April 2009 abgerufen am 18 Juli 2011 Bundesgesetz uber die Niederlassung und die Ausubung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europaischen Wirtschaftsraum EWR Psychologengesetz StF BGBl I Nr 113 1999 Gesellschaft fur NeuroPsychologie Osterreich Notfallpsychologischer Dienst Osterreich Osterreichisches Netzwerk Mediation Verein fur ambulante Psychotherapie 935 81 Bundesgesetz uber die Psychologieberufe auf admin ch 935 811 Verordnung uber die Psychologieberufe vom 15 Marz 2013 auf admin ch Recht und Praxis Memento des Originals vom 16 Januar 2017 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 auf psychologie ch Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule fur Angewandte Psychologie Normdaten Sachbegriff GND 4047701 0 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85108453 NDL 00571102

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