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Rechtstheorie

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Dieser Artikel behandelt den Teilbereich der Rechtswissenschaft; zur Zeitschrift siehe Rechtstheorie (Zeitschrift).

Als Rechtstheorie wird eine Disziplin bezeichnet, die versucht, das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) Erkenntnisse zu gewinnen.

Einordnung

Rechtstheorie war zunächst Teilbereich der Rechtsphilosophie, entwickelte sich aber gegen Ende des 19. Jahrhunderts als eigenständige Disziplin. Die Bezeichnungen Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Allgemeine Rechtslehre werden von manchen Rechtswissenschaftlern austauschbar verwendet, für andere bezeichnen sie hingegen separate Disziplinen.

Der Begriff des Rechts

Anders als die Rechtsdogmatik richtet die Rechtstheorie „sich nicht auf bestimmte Gegenstände rechtlicher Regelung (also nicht z. B. auf bestimmte Schuldverhältnisse, Straftaten oder Verfassungsstrukturen), sondern auf den Begriff des staatlichen Rechts selbst“, d. h. auf dessen wesentliche Merkmale: Es ist eine Verhaltensregelung, die in einer Gemeinschaft den Freiheitsgebrauch und den Interessenausgleich wirksam organisiert und gerecht ordnet.

Funktionen der Rechtstheorie

Die Rechtstheorie hat drei Funktionen, die sich als empirisch, analytisch und normativ bezeichnen lassen.

  • Empirisch geht es bei der Rechtstheorie um die Auswirkungen der Normen auf die Gesellschaft. Es stellt sich die rechtssoziologische und psychologische Frage, ob und auf welche Weise Rechtsnormen auf das Verhalten der Menschen einwirken. Es handelt sich um Untersuchungen über die tatsächliche Anwendung und Befolgung des Rechts in der Gesellschaft, seine Anerkennung durch Richter und Bürger.
  • Analytisch geht es um die Untersuchung der Rechtssprache, der Struktur der Rechtsnormen und den Aufbau der Rechtsordnung.
  • Normativ gesehen geht es um den Begriff des Rechts an sich (Was ist Recht?), seinen Geltungsgrund (Warum gilt Recht?) und die Methoden der Rechtsanwendung (Methodenlehre). Rechtstheorie fragt demnach nach den Möglichkeiten der Ermittlung des richtigen oder gerechten Rechts.

Zu den aktuellen Richtungen der Rechtstheorie, vgl. den Artikel Rechtsphilosophie.

Siehe auch

  • Critical legal studies
  • Diskurstheorie des Rechts
  • Ökonomische Analyse des Rechts
  • Rechtsgeltung
  • Systemtheorie des Rechts

Literatur

  • Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein (Hrsg.): Interdisziplinäre Rechtsforschung. Eine Einführung in die geistes- und sozialwissenschaftliche Befassung mit dem Recht und seiner Praxis. Springer VS, Wiesbaden [Heidelberg] 2019, ISBN 978-3-658-21989-5, doi:10.1007/978-3-658-21990-1. 
  • Sonja Buckel, Ralph Christensen, Andreas Fischer-Lescano: Neue Theorien des Rechts. 3. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2020, ISBN 978-3-8252-5325-7.
  • Matthias Mahlmann: Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. 8. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2024, ISBN 978-3-7560-1478-1.
  • Michael Potacs: Rechtstheorie. 2. Auflage. UTB, Stuttgart 2019.
  • Bernd Rüthers, Christian Fischer, : Rechtstheorie und juristische Methodenlehre (= Grundrisse des Rechts). 12. Auflage. C.H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-77623-6. 
  • Alexander Somek: Rechtstheorie zur Einführung. Junius, Hamburg 2017, ISBN 978-3-88506-783-2.
  • Thomas Vesting: Rechtstheorie. Studienbuch. 2. Auflage. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-68434-0. 

Siehe auch die Auswahlbibliographie im Artikel Rechtsphilosophie.

Einzelnachweise

  1. Reinhold Zippelius: Das Wesen des Rechts, 6. Auflage 2012.
  2. Vgl. Bernd Rüthers: Rechtstheorie, 4. Auflage, C.H. Beck, München 2008, S. 15 f.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4126505-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 May 2025 / 08:35

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Dieser Artikel behandelt den Teilbereich der Rechtswissenschaft zur Zeitschrift siehe Rechtstheorie Zeitschrift Als Rechtstheorie wird eine Disziplin bezeichnet die versucht das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprufbare falsifizierbare Erkenntnisse zu gewinnen EinordnungRechtstheorie war zunachst Teilbereich der Rechtsphilosophie entwickelte sich aber gegen Ende des 19 Jahrhunderts als eigenstandige Disziplin Die Bezeichnungen Rechtstheorie Rechtsphilosophie und Allgemeine Rechtslehre werden von manchen Rechtswissenschaftlern austauschbar verwendet fur andere bezeichnen sie hingegen separate Disziplinen Der Begriff des RechtsAnders als die Rechtsdogmatik richtet die Rechtstheorie sich nicht auf bestimmte Gegenstande rechtlicher Regelung also nicht z B auf bestimmte Schuldverhaltnisse Straftaten oder Verfassungsstrukturen sondern auf den Begriff des staatlichen Rechts selbst d h auf dessen wesentliche Merkmale Es ist eine Verhaltensregelung die in einer Gemeinschaft den Freiheitsgebrauch und den Interessenausgleich wirksam organisiert und gerecht ordnet Funktionen der RechtstheorieDie Rechtstheorie hat drei Funktionen die sich als empirisch analytisch und normativ bezeichnen lassen Empirisch geht es bei der Rechtstheorie um die Auswirkungen der Normen auf die Gesellschaft Es stellt sich die rechtssoziologische und psychologische Frage ob und auf welche Weise Rechtsnormen auf das Verhalten der Menschen einwirken Es handelt sich um Untersuchungen uber die tatsachliche Anwendung und Befolgung des Rechts in der Gesellschaft seine Anerkennung durch Richter und Burger Analytisch geht es um die Untersuchung der Rechtssprache der Struktur der Rechtsnormen und den Aufbau der Rechtsordnung Normativ gesehen geht es um den Begriff des Rechts an sich Was ist Recht seinen Geltungsgrund Warum gilt Recht und die Methoden der Rechtsanwendung Methodenlehre Rechtstheorie fragt demnach nach den Moglichkeiten der Ermittlung des richtigen oder gerechten Rechts Zu den aktuellen Richtungen der Rechtstheorie vgl den Artikel Rechtsphilosophie Siehe auchCritical legal studies Diskurstheorie des Rechts Okonomische Analyse des Rechts Rechtsgeltung Systemtheorie des RechtsLiteraturChristian Boulanger Julika Rosenstock Tobias Singelnstein Hrsg Interdisziplinare Rechtsforschung Eine Einfuhrung in die geistes und sozialwissenschaftliche Befassung mit dem Recht und seiner Praxis Springer VS Wiesbaden Heidelberg 2019 ISBN 978 3 658 21989 5 doi 10 1007 978 3 658 21990 1 Sonja Buckel Ralph Christensen Andreas Fischer Lescano Neue Theorien des Rechts 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2020 ISBN 978 3 8252 5325 7 Matthias Mahlmann Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 8 Auflage Nomos Baden Baden 2024 ISBN 978 3 7560 1478 1 Michael Potacs Rechtstheorie 2 Auflage UTB Stuttgart 2019 Bernd Ruthers Christian Fischer Rechtstheorie und juristische Methodenlehre Grundrisse des Rechts 12 Auflage C H Beck Munchen 2022 ISBN 978 3 406 77623 6 Alexander Somek Rechtstheorie zur Einfuhrung Junius Hamburg 2017 ISBN 978 3 88506 783 2 Thomas Vesting Rechtstheorie Studienbuch 2 Auflage Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68434 0 Siehe auch die Auswahlbibliographie im Artikel Rechtsphilosophie EinzelnachweiseReinhold Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Auflage 2012 Vgl Bernd Ruthers Rechtstheorie 4 Auflage C H Beck Munchen 2008 S 15 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4126505 1 GND Explorer lobid OGND AKS

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