Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie Es repräsentiert den Staat nach innen und außen
Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen, ist im Sinne des Völkerrechts vollumfänglich bevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung von Gesetzen. Auswahl und Funktion des Staatsoberhauptes sowie die Ausgestaltung und Machtfülle seines Amtes sind zentrale Merkmale der Staatsform. In vielen Ländern, insbesondere in solchen, in denen das Staatsoberhaupt vornehmlich repräsentative Aufgaben hat, existiert neben ihm zusätzlich ein Regierungschef, der die tatsächliche politische Macht ausübt.

Staatschef ist eine inoffizielle Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in den Wendungen Staats- und Parteichef (eines kommunistisch regierten respektive realsozialistischen Staates, siehe auch Vorsitzender des Staatsrats) oder Staats- und Regierungschefs (der Europäischen Union, der G7, der G20) anzutreffen ist und sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhäupter bezieht, die neben repräsentativen auch exekutive Aufgaben erfüllen und damit eine politisch relevante Weisungskompetenz besitzen, wie der französische oder der US-amerikanische Präsident.
Formen
In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt immer der Monarch (beispielsweise ein König, wie in Spanien und Thailand) und zugleich der Souverän.
In den Commonwealth Realms (mit Ausnahme Großbritanniens) ist der König außer Landes ansässig, da er in Personalunion auch König des Vereinigten Königreichs ist. Daher wird der König von z. B. Australien, Kanada oder Jamaika in Ausübung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt dieser Staaten von einem Generalgouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird.
In einer Republik ist das Staatsoberhaupt lediglich Repräsentant des souveränen Volkes und wird zumeist Präsident oder zuweilen Staatspräsident genannt. Beispiele sind der Präsident der Vereinigten Staaten, der Bundespräsident Deutschlands (früher Reichspräsident) oder Österreichs und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik). Ihre Rollen haben sich historisch häufig am Vorbild der zuvor herrschenden Monarchen herausgebildet, was auch teilweise heute noch ihre verfassungsmäßige Stellung, etwa im Bezug auf den Regierungschef, erklärt (hieraus ergab sich etwa auch der Spitzname „Ersatzkaiser“ für den deutschen Reichspräsidenten).
Die Funktionen von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein: Die USA als präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen; allerdings gab es auch prominente Beispiele, in denen der Diktator formell nicht Staatsoberhaupt war: So etwa Benito Mussolini unter Viktor Emanuel III. oder Adolf Hitler unter Paul von Hindenburg (bis zu dessen Tod 1934).
Amtliche Bezeichnung des Staatsoberhaupts im Vichy-Regime war Chef d’Etat, im Franquismus Jefe de Estado (dt. ‚Staatschef‘). In den Anfängen der Zweiten Polnischen Republik lautete die Bezeichnung von 1918 bis 1922 Naczelnik Państwa (dito).
Im Vatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt der Papst als absoluter Monarch, was als Erbe des Kirchenstaates und in Europa als Unikum verstanden werden kann. Zudem ist er in Personalunion auch Repräsentant des Heiligen Stuhls.
Auch die Gliedstaaten eines (gesamtstaatlichen) Bundesstaats können Staatsoberhäupter haben. In den Vereinigten Staaten beispielsweise werden Gouverneure als Staatsoberhaupt eines US-Bundesstaates angesehen. Als teilsouveräne Gliedstaaten haben diese ein eigenes Polit- und Rechtssystem, wobei die Stellung des Gouverneurs jener des Präsidenten auf Bundesebene gleichkommt. Die Ministerpräsidenten der deutschen Länder sind ebenfalls Staatsoberhäupter, auch wenn im Vergleich zum US-amerikanischen System eine geringere Machtfülle und wegen der Verfassungsarchitektur eine stärkere Abhängigkeit von der Legislative besteht.
Die jeweiligen Befugnisse können in den verschiedenen politischen Systemen stark voneinander abweichen.
Sonderfälle
Kollektive Staatsoberhäupter
Aktuell
Einige wenige moderne Staaten kennen formell kein individuelles Staatsoberhaupt, sondern nur kollektive Staatsorgane, welche mit den Amtsgeschäften betraut sind:
- Die Schweiz hat kein eindeutig bestimmtes Staatsoberhaupt. Das Schweizer Parlament wählt jährlich ein Mitglied des Bundesrates zum Bundespräsidenten. Allerdings ist dieser nur primus inter pares („Erster unter Gleichen“) – lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Die Rolle des Staatsoberhauptes nehmen de facto untereinander die Bundesversammlung, der Nationalratspräsident, der Bundespräsident, der gesamte Bundesrat wie auch das wahlberechtigte Staatsvolk und die Kantone als Souverän wahr.
- Bosnien und Herzegowina hat ein ethnisch-paritätisch besetztes Staatspräsidium mit wechselndem Vorsitz. Ferner übt ein von der Staatengemeinschaft entsandter Hoher Repräsentant eine Funktion aus, die den Rechten eines Staatsoberhaupts nahekommt.
Die Republik San Marino und das Fürstentum Andorra haben (ähnlich wie bereits die Römische Republik mit den Konsuln) zwei Staatsoberhäupter:
- In San Marino sind zwei Capitani Reggenti (‚Regierende Hauptleute‘), gewählt für ein halbes Jahr, gleichberechtigtes Staatsoberhaupt.
- In Andorra fungieren der französische Staatspräsident und der spanische Bischof von Seu d’Urgell als Co-Fürsten von Andorra als kollektives Staatsoberhaupt, wenn sie die Interessen des Landes nach außen vertreten. Weiterhin verfügen sie über ein Vetorecht bei internationalen Verträgen und in der Gesetzgebung.
Ehemalige kollektive Organe
Ein kollektiv (also von einem aus mehreren Personen bestehenden Verfassungsorgan) ausgeübtes Amt des Staatsoberhauptes existierte historisch auch in einigen realsozialistischen Ländern des ehemaligen Ostblocks, beispielsweise in der DDR (Staatsrat der DDR, bis 1960 allerdings der Präsident der DDR), der Sowjetunion (Präsidium des Obersten Sowjets) und in der VR Polen (Staatsrat). Auch Jugoslawien hatte nach dem Tod Josip Broz Titos ein derartiges kollektives Staatsoberhaupt, das Präsidium der SFRJ mit turnusmäßigem Vorsitzwechsel. Dabei galt der Vorsitzende als primus inter pares und daher de facto als Staatsoberhaupt.
Während der Zweiteilung der international bis auf wenige Ausnahmen nicht anerkannten polnischen Exilregierung 1954–1970 stellte der Dreierrat als Kollektivorgan eines der konkurrierenden Exil-Staatsoberhäupter dar.
Im Sudan und im Irak wurde das kollektive Staatsoberhaupt der 1950er und 1960er Jahre als Souveränitätsrat bezeichnet (Irakischer Souveränitätsrat, Sudanesischer Souveränitätsrat).
In Libyen hat nach der Revolution 2011 ein Präsidium, Nationaler Übergangsrat genannt, als Staatsoberhaupt fungiert, dessen Vorsitzender Repräsentant des Souveräns ist.
Staaten ohne formelles Staatsoberhaupt
- Schweiz: Formell existiert in der Schweiz kein Staatsoberhaupt. De facto übernimmt diese Aufgabe der Bundesrat unter der Leitung des Bundespräsidenten (siehe Abschnitt „Kollektive Staatsoberhäupter“).
- Nach der Verfassung Japans ist der Tennō (Kaiser) lediglich das „Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“, nicht aber de jure Staatsoberhaupt. Seine wenigen politischen Befugnisse kann er nur zusammen mit der Regierung ausüben. Die souveräne Macht liegt allein beim Volk.
Verstorbene Personen als Staatsoberhäupter
- In Nordkorea gilt der 1994 verstorbene Staatsgründer Kim Il-sung laut Parlamentsbeschluss von 1998 als ewiger Präsident, obwohl de facto sein Enkel Kim Jong-Un als Oberster Führer das Amt ausfüllt und mit Choe Ryong-hae als Vorsitzender der Obersten Volksversammlung auch ein formelles Staatsoberhaupt existiert.
- Im Iran ist nach Artikel 5 der iranischen Verfassung formell der „entrückte“ zwölfte Imam Muhammad al-Mahdī das Staatsoberhaupt, der lediglich vom Obersten Führer Ali Chamenei vertreten wird (siehe Welāyat-e Faqih).
Siehe auch
- Regierungssystem
- Liste der Staatsoberhäupter nach Amtszeiten
- Liste weiblicher Staatsoberhäupter und Regierungschefs
Weblinks
- Literatur von und über Staatsoberhaupt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Staatsoberhaupt – Eintrag im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung
Einzelnachweise
- Grundsätzlich ist die Bundesversammlung unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Macht im schweizerischen Staat (Art. 148 Abs. 1 der Schweizer Bundesverfassung ( vom 14. Mai 2013 im Internet Archive)), der Nationalratspräsident gilt demzufolge im Volksmund als der «höchste Schweizer». Aufgaben eines Staatsoberhauptes (z. B. bei Empfängen für ausländische Staatsoberhäupter) nimmt der Bundespräsident als primus inter pares wahr, der zwar gemäss der protokollarischen Rangordnung das höchste Amt der Schweiz ausübt, aber de jure nicht Staatsoberhaupt ist. Der Gesamtbundesrat als Kollektiv erscheint zudem aufgrund seiner Stellung de facto auch als Staatsoberhaupt.
- Repubblica di San Marino: Institutionen. Repubblica di San Marinos, 2007, archiviert vom 14. Juli 2011; abgerufen am 1. Juli 2009. am
- Die Andorranischen Institutionen. Botschaft Andorras, 31. März 2008, archiviert vom 1. Mai 2008; abgerufen am 1. Juli 2009. (nicht mehr online verfügbar) am
- Constanze Fienhold, in: Wolfgang Gieler (Hrsg.): Handbuch der Ausländer- und Zuwanderungspolitik. Von Afghanistan bis Zypern. Lit Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-6444-8, S. 35.
- Устав Социјалистичке Федеративне Републике Југославије (1974) (serbisch), Predsedništvo Socijalističke Federativne Republike Jugoslavije (Wikisource).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Amterhierarchie Es reprasentiert den Staat nach innen und aussen ist im Sinne des Volkerrechts vollumfanglich bevollmachtigter Vertreter seines Landes und bestatigt formal die Ernennung in Staatsamter sowie die Ausfertigung von Gesetzen Auswahl und Funktion des Staatsoberhauptes sowie die Ausgestaltung und Machtfulle seines Amtes sind zentrale Merkmale der Staatsform In vielen Landern insbesondere in solchen in denen das Staatsoberhaupt vornehmlich reprasentative Aufgaben hat existiert neben ihm zusatzlich ein Regierungschef der die tatsachliche politische Macht ausubt Der Konig von Eswatini Sobhuza II war mit einer Amtszeit von uber 82 Jahren das am langsten amtierende Staatsoberhaupt der Geschichte Staatschef ist eine inoffizielle Bezeichnung die insbesondere der Kurze wegen in den Wendungen Staats und Parteichef eines kommunistisch regierten respektive realsozialistischen Staates siehe auch Vorsitzender des Staatsrats oder Staats und Regierungschefs der Europaischen Union der G7 der G20 anzutreffen ist und sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhaupter bezieht die neben reprasentativen auch exekutive Aufgaben erfullen und damit eine politisch relevante Weisungskompetenz besitzen wie der franzosische oder der US amerikanische Prasident FormenIn einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt immer der Monarch beispielsweise ein Konig wie in Spanien und Thailand und zugleich der Souveran In den Commonwealth Realms mit Ausnahme Grossbritanniens ist der Konig ausser Landes ansassig da er in Personalunion auch Konig des Vereinigten Konigreichs ist Daher wird der Konig von z B Australien Kanada oder Jamaika in Ausubung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt dieser Staaten von einem Generalgouverneur vertreten der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird In einer Republik ist das Staatsoberhaupt lediglich Reprasentant des souveranen Volkes und wird zumeist Prasident oder zuweilen Staatsprasident genannt Beispiele sind der Prasident der Vereinigten Staaten der Bundesprasident Deutschlands fruher Reichsprasident oder Osterreichs und der franzosische Staatsprasident Prasident der Republik Ihre Rollen haben sich historisch haufig am Vorbild der zuvor herrschenden Monarchen herausgebildet was auch teilweise heute noch ihre verfassungsmassige Stellung etwa im Bezug auf den Regierungschef erklart hieraus ergab sich etwa auch der Spitzname Ersatzkaiser fur den deutschen Reichsprasidenten Die Funktionen von Staatsoberhaupt und Regierungschef konnen in einem Amt vereint sein Die USA als prasidentielles Regierungssystem oder Sudafrika sind hierfur Beispiele Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt fur beide Funktionen allerdings gab es auch prominente Beispiele in denen der Diktator formell nicht Staatsoberhaupt war So etwa Benito Mussolini unter Viktor Emanuel III oder Adolf Hitler unter Paul von Hindenburg bis zu dessen Tod 1934 Amtliche Bezeichnung des Staatsoberhaupts im Vichy Regime war Chef d Etat im Franquismus Jefe de Estado dt Staatschef In den Anfangen der Zweiten Polnischen Republik lautete die Bezeichnung von 1918 bis 1922 Naczelnik Panstwa dito Im Vatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt der Papst als absoluter Monarch was als Erbe des Kirchenstaates und in Europa als Unikum verstanden werden kann Zudem ist er in Personalunion auch Reprasentant des Heiligen Stuhls Auch die Gliedstaaten eines gesamtstaatlichen Bundesstaats konnen Staatsoberhaupter haben In den Vereinigten Staaten beispielsweise werden Gouverneure als Staatsoberhaupt eines US Bundesstaates angesehen Als teilsouverane Gliedstaaten haben diese ein eigenes Polit und Rechtssystem wobei die Stellung des Gouverneurs jener des Prasidenten auf Bundesebene gleichkommt Die Ministerprasidenten der deutschen Lander sind ebenfalls Staatsoberhaupter auch wenn im Vergleich zum US amerikanischen System eine geringere Machtfulle und wegen der Verfassungsarchitektur eine starkere Abhangigkeit von der Legislative besteht Die jeweiligen Befugnisse konnen in den verschiedenen politischen Systemen stark voneinander abweichen SonderfalleSiehe auch Liste der Staatsoberhaupter nach Amtszeiten sowie Sonderfalle Kollektive Staatsoberhaupter Aktuell Einige wenige moderne Staaten kennen formell kein individuelles Staatsoberhaupt sondern nur kollektive Staatsorgane welche mit den Amtsgeschaften betraut sind Die Schweiz hat kein eindeutig bestimmtes Staatsoberhaupt Das Schweizer Parlament wahlt jahrlich ein Mitglied des Bundesrates zum Bundesprasidenten Allerdings ist dieser nur primus inter pares Erster unter Gleichen lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt Die Rolle des Staatsoberhauptes nehmen de facto untereinander die Bundesversammlung der Nationalratsprasident der Bundesprasident der gesamte Bundesrat wie auch das wahlberechtigte Staatsvolk und die Kantone als Souveran wahr Bosnien und Herzegowina hat ein ethnisch paritatisch besetztes Staatsprasidium mit wechselndem Vorsitz Ferner ubt ein von der Staatengemeinschaft entsandter Hoher Reprasentant eine Funktion aus die den Rechten eines Staatsoberhaupts nahekommt Die Republik San Marino und das Furstentum Andorra haben ahnlich wie bereits die Romische Republik mit den Konsuln zwei Staatsoberhaupter In San Marino sind zwei Capitani Reggenti Regierende Hauptleute gewahlt fur ein halbes Jahr gleichberechtigtes Staatsoberhaupt In Andorra fungieren der franzosische Staatsprasident und der spanische Bischof von Seu d Urgell als Co Fursten von Andorra als kollektives Staatsoberhaupt wenn sie die Interessen des Landes nach aussen vertreten Weiterhin verfugen sie uber ein Vetorecht bei internationalen Vertragen und in der Gesetzgebung Ehemalige kollektive Organe Ein kollektiv also von einem aus mehreren Personen bestehenden Verfassungsorgan ausgeubtes Amt des Staatsoberhauptes existierte historisch auch in einigen realsozialistischen Landern des ehemaligen Ostblocks beispielsweise in der DDR Staatsrat der DDR bis 1960 allerdings der Prasident der DDR der Sowjetunion Prasidium des Obersten Sowjets und in der VR Polen Staatsrat Auch Jugoslawien hatte nach dem Tod Josip Broz Titos ein derartiges kollektives Staatsoberhaupt das Prasidium der SFRJ mit turnusmassigem Vorsitzwechsel Dabei galt der Vorsitzende als primus inter pares und daher de facto als Staatsoberhaupt Wahrend der Zweiteilung der international bis auf wenige Ausnahmen nicht anerkannten polnischen Exilregierung 1954 1970 stellte der Dreierrat als Kollektivorgan eines der konkurrierenden Exil Staatsoberhaupter dar Im Sudan und im Irak wurde das kollektive Staatsoberhaupt der 1950er und 1960er Jahre als Souveranitatsrat bezeichnet Irakischer Souveranitatsrat Sudanesischer Souveranitatsrat In Libyen hat nach der Revolution 2011 ein Prasidium Nationaler Ubergangsrat genannt als Staatsoberhaupt fungiert dessen Vorsitzender Reprasentant des Souverans ist Staaten ohne formelles Staatsoberhaupt Schweiz Formell existiert in der Schweiz kein Staatsoberhaupt De facto ubernimmt diese Aufgabe der Bundesrat unter der Leitung des Bundesprasidenten siehe Abschnitt Kollektive Staatsoberhaupter Nach der Verfassung Japans ist der Tennō Kaiser lediglich das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes nicht aber de jure Staatsoberhaupt Seine wenigen politischen Befugnisse kann er nur zusammen mit der Regierung ausuben Die souverane Macht liegt allein beim Volk Verstorbene Personen als Staatsoberhaupter In Nordkorea gilt der 1994 verstorbene Staatsgrunder Kim Il sung laut Parlamentsbeschluss von 1998 als ewiger Prasident obwohl de facto sein Enkel Kim Jong Un als Oberster Fuhrer das Amt ausfullt und mit Choe Ryong hae als Vorsitzender der Obersten Volksversammlung auch ein formelles Staatsoberhaupt existiert Im Iran ist nach Artikel 5 der iranischen Verfassung formell der entruckte zwolfte Imam Muhammad al Mahdi das Staatsoberhaupt der lediglich vom Obersten Fuhrer Ali Chamenei vertreten wird siehe Welayat e Faqih Siehe auchRegierungssystem Liste der Staatsoberhaupter nach Amtszeiten Liste weiblicher Staatsoberhaupter und RegierungschefsWeblinksCommons Staatsoberhaupter Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Staatsoberhaupt Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Staatschef Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Staatsoberhaupt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Staatsoberhaupt Eintrag im Politiklexikon der Bundeszentrale fur politische BildungEinzelnachweiseGrundsatzlich ist die Bundesversammlung unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Standen die oberste Macht im schweizerischen Staat Art 148 Abs 1 der Schweizer Bundesverfassung Memento vom 14 Mai 2013 im Internet Archive der Nationalratsprasident gilt demzufolge im Volksmund als der hochste Schweizer Aufgaben eines Staatsoberhauptes z B bei Empfangen fur auslandische Staatsoberhaupter nimmt der Bundesprasident als primus inter pares wahr der zwar gemass der protokollarischen Rangordnung das hochste Amt der Schweiz ausubt aber de jure nicht Staatsoberhaupt ist Der Gesamtbundesrat als Kollektiv erscheint zudem aufgrund seiner Stellung de facto auch als Staatsoberhaupt Repubblica di San Marino Institutionen Repubblica di San Marinos 2007 archiviert vom Original am 14 Juli 2011 abgerufen am 1 Juli 2009 Die Andorranischen Institutionen Botschaft Andorras 31 Marz 2008 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 1 Mai 2008 abgerufen am 1 Juli 2009 Constanze Fienhold in Wolfgang Gieler Hrsg Handbuch der Auslander und Zuwanderungspolitik Von Afghanistan bis Zypern Lit Verlag Munster 2003 ISBN 3 8258 6444 8 S 35 Ustav Sociјalistichke Federativne Republike Јugoslaviјe 1974 serbisch Predsednistvo Socijalisticke Federativne Republike Jugoslavije Wikisource Listen der Staatsoberhaupter der Staaten Afrikas zeitgenossisch Agypten Algerien Angola Aquatorialguinea Athiopien Benin Botswana Burkina Faso 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