Registergericht ist im deutschen Rechtswesen die Bezeichnung für Amtsgerichte die folgende Register führen das Handelsre
Registergericht

Registergericht ist im deutschen Rechtswesen die Bezeichnung für Amtsgerichte, die folgende Register führen:
- das Handelsregister
- das Genossenschaftsregister
- das Gesellschaftsregister
- das Partnerschaftsregister
- das Vereinsregister
- das Güterrechtsregister
- das Schiffsregister
Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister werden inzwischen in elektronischer Form und meist konzentriert bei dem Amtsgericht geführt, das am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung hat. Güterrechtsregister werden in der Regel bei dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht geführt.
Die Führung der Register erfolgt durch Eintragungen eintragungsfähiger Rechtsänderungen und Tatsachen sowie deren Löschung; Eintragung und Löschung werden grundsätzlich nur auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Anmeldung vorgenommen. Eintragungen oder Löschungen von Amts wegen hingegen sind eher selten.
Bei der Führung der Register kommt insbesondere das jeweilige materielle Recht (Handelsgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Genossenschaftsgesetz, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Umwandlungsgesetz) zur Anwendung. Das Verfahren selbst richtet sich dann neben dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) insbesondere nach den spezifischen Rechtsverordnungen (z. B. Handelsregisterverordnung oder Vereinsregisterverordnung).
Siehe auch
- Liste deutscher Registergerichte
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Registergericht ist im deutschen Rechtswesen die Bezeichnung fur Amtsgerichte die folgende Register fuhren das Handelsregister das Genossenschaftsregister das Gesellschaftsregister das Partnerschaftsregister das Vereinsregister das Guterrechtsregister das Schiffsregister Handels Genossenschafts Vereins und Partnerschaftsregister werden inzwischen in elektronischer Form und meist konzentriert bei dem Amtsgericht gefuhrt das am Sitz des zustandigen Landgerichts seine Niederlassung hat Guterrechtsregister werden in der Regel bei dem jeweils ortlich zustandigen Amtsgericht gefuhrt Die Fuhrung der Register erfolgt durch Eintragungen eintragungsfahiger Rechtsanderungen und Tatsachen sowie deren Loschung Eintragung und Loschung werden grundsatzlich nur auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Anmeldung vorgenommen Eintragungen oder Loschungen von Amts wegen hingegen sind eher selten Bei der Fuhrung der Register kommt insbesondere das jeweilige materielle Recht Handelsgesetzbuch Burgerliches Gesetzbuch Genossenschaftsgesetz Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Umwandlungsgesetz zur Anwendung Das Verfahren selbst richtet sich dann neben dem Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG insbesondere nach den spezifischen Rechtsverordnungen z B Handelsregisterverordnung oder Vereinsregisterverordnung Siehe auchListe deutscher RegistergerichteBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4501813 3 GND Explorer lobid OGND AKS