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Dieser Artikel behandelt den juristischen Begriff der Rechtsordnung als System von Rechtsnormen. Zu den Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen existierender Rechtsordnungen siehe Rechtskreis; zum sozialen Subsystem siehe Rechtssystem (Soziologie).

Als Rechtsordnung oder Rechtssystem bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht (Rechtsetzung) gehört zur staatlichen Rechtsordnung als Summe aller Rechtssätze auch das Gewohnheitsrecht und die Gesetzesauslegung durch die Judikative (Rechtspflege), sodann die zwangsweise Durchsetzung des Rechts mit Hilfe der Staatsgewalt (insbesondere durch die Polizei oder den Gerichtsvollzieher, der auch privatrechtliche Ansprüche durchsetzt).

Recht, das durch staatliches Gewaltmonopol garantiert und durchsetzbar ist, unterscheidet sich von vorstaatlichen („primitiven“) Rechtsordnungen, die lediglich auf Moral, Sitte und Tradition beruhen, deren Ansprüche und Pflichten also nicht über eine unabhängige zentrale Staatsgewalt durchgesetzt werden können. Auch das Völkerrecht stellt eine vorstaatliche Ordnung dar: „Das sogenannte Völkerrecht ist lediglich primitives Recht auf internationaler Ebene.“ Die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes steht in Wechselbeziehungen zu der Wirtschaftsordnung und insgesamt zu der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen.

Struktur

Die religiös motivierten Bürgerkriege in Europa führten in der frühen Neuzeit zu der Forderung nach einer friedenssichernden Gewalt, um ein verlässlich geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten (Thomas Hobbes). Die dazu notwendige Widerspruchsfreiheit des staatlichen Rechts wird zunächst durch die übergeordnete staatliche Verfügungsmacht über das Recht (Jean Bodin) – die „Kompetenzenhoheit“ – und des Weiteren durch einen „Stufenbau“ der Regelungsbefugnisse (Kompetenzen) gesichert. So begründen übergeordnete Kompetenzen die nachgeordneten Kompetenzen (z. B. begründet die Staatsverfassung die Kompetenz des Gesetzgebers, Gesetze begründen die Kompetenzen der Verordnungsgeber). Auch pflichtenbegründende Einzelakte, also Verwaltungs- und Rechtsprechungsakte, und selbst private Rechtsgeschäfte (Akte der Privatautonomie) erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit durch eine in solcher Weise begründete rechtliche Ermächtigung. Die Rangordnung der Kompetenzen bestimmt die Rangordnung des Rechts, das auf Grund dieser Kompetenzen erlassen wird. Auf diese Weise bildet die Stufenordnung der Kompetenzen das Rückgrat der insgesamt widerspruchsfreien Struktur einer staatlichen Rechtsordnung.

Daraus, wie die Kompetenzen in einem Staat verteilt sind, ergeben sich wichtige Eigenschaften eines Staates. Werden sie ausgewogen auf Organe der Gesetzgebung, der Regierung und Verwaltung und der Gerichtsbarkeit aufgeteilt, so entsteht ein ausbalanciertes System der Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle. Gewaltenteilung und gerichtliche Kontrollkompetenzen über Akte der Staatsgewalt sind wichtige Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit.

Ausgestaltung

Allgemein

In den meisten Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises werden Rechtsnormen systematisch vier Bereichen zugeordnet:

  • Verfassungsrecht
  • Öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Privatrecht

Naturrecht und ordre public als überpositives Recht stellen gewissermaßen übergeordnete Ordnungskriterien bereit, an denen sich eine Rechtsordnung zu messen hat, werden allerdings in den einzelnen Rechtsordnungen zum Teil auch ihrerseits wieder unterschiedlich bestimmt oder ausgelegt. Ob das Völkerrecht eine global gültige Rechtsordnung darstellt, ist wissenschaftlich und international umstritten.

Neben den Rechtsnormen stehen Moral- und Gewissensnormen. Moralnormen sind nichtstaatliche soziale Verhaltensregeln; Gewissensnormen sind Normen und Maßstäbe, die der Einzelne für sich persönlich als verbindlich betrachtet.

Deutschland

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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Als Rechtsnormen im vorbeschriebenen Sinne gelten im deutschen Recht

  • Verfassungs­normen, die in den Artikeln des Grundgesetzes sowie der Landesverfassungen geregelt sind;
  • einfachgesetzliche Normen, wie z. B. das BGB oder das StGB;
  • Verordnungen;
  • Satzungen des öffentlichen Rechts.

Neben den Gesetzen gibt es noch einige andere Rechtsquellen. So haben beispielsweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen des § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft. Ob anderen Gerichtsurteilen der Status einer Rechtsquelle zukommt (so genanntes Richterrecht), ist umstritten und wird im deutschen anders als im angelsächsischen Rechtskreis (Case Law) traditionell eher verneint. Das ungeschriebene Gewohnheitsrecht gehört ebenfalls zur Rechtsordnung.

In Deutschland kann man zusammenfassend zwei Rechtsgebiete unterscheiden: Einmal das öffentliche Recht, zu dem auch das Staatsrecht und das Strafrecht gezählt werden, und dann das Privatrecht, zu dem das Zivilrecht sowie das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht (Handelsrecht und andere Bereiche, teilweise auch das Arbeitsrecht) gehören. Zentralwerk des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Man kann auch das übergeordnete Verfassungsrecht und das Strafrecht verselbständigen. Die Einteilung der Rechtsnormen und der Rechtsgebiete soll aber keine Theorie bleiben. Praktisch muss diese Diskussion für den rechtssuchenden Menschen selbst umsetzbar sein. So hat der demokratische Gesetzgeber daraus Garantien für den jeweiligen unterschiedlichen gerichtlichen Rechtsschutz zu geben. Eine solche Garantieordnung ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Rechtsstaat.

Siehe auch

  • Einheit der Rechtsordnung
  • Europarecht
  • Scharia
  • Internationales Privatrecht
  • Kirchenrecht
  • Positives Recht
  • Rechtsvergleichung
  • Verfassungsmäßige Ordnung

Literatur

  • Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, ISBN 978-3-89331-320-4.
  • Hermann Junghans: Überlegungen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Systematisierung des Rechts, Zeitschrift für Rechtspolitik, September 1999.

Weblinks

  • Literatur von und über Rechtsordnung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. , zitiert nach E. Hilgendorf: dtv-Atlas Recht, Band 1: Grundlagen, Staatsrecht, Strafrecht, dtv, München 2012, S. 54.
  2. Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Aufl., § 28 I.
  3. Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Aufl., § 28 II 2.
  4. Text im Anschluss an Zippelius, Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap. 2 f.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4135330-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 May 2025 / 08:35

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Dieser Artikel behandelt den juristischen Begriff der Rechtsordnung als System von Rechtsnormen Zu den Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen existierender Rechtsordnungen siehe Rechtskreis zum sozialen Subsystem siehe Rechtssystem Soziologie Als Rechtsordnung oder Rechtssystem bezeichnet man die Gesamtheit des gultigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich beispielsweise das Recht eines Staates Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht Rechtsetzung gehort zur staatlichen Rechtsordnung als Summe aller Rechtssatze auch das Gewohnheitsrecht und die Gesetzesauslegung durch die Judikative Rechtspflege sodann die zwangsweise Durchsetzung des Rechts mit Hilfe der Staatsgewalt insbesondere durch die Polizei oder den Gerichtsvollzieher der auch privatrechtliche Anspruche durchsetzt Recht das durch staatliches Gewaltmonopol garantiert und durchsetzbar ist unterscheidet sich von vorstaatlichen primitiven Rechtsordnungen die lediglich auf Moral Sitte und Tradition beruhen deren Anspruche und Pflichten also nicht uber eine unabhangige zentrale Staatsgewalt durchgesetzt werden konnen Auch das Volkerrecht stellt eine vorstaatliche Ordnung dar Das sogenannte Volkerrecht ist lediglich primitives Recht auf internationaler Ebene Die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes steht in Wechselbeziehungen zu der Wirtschaftsordnung und insgesamt zu der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen StrukturDie religios motivierten Burgerkriege in Europa fuhrten in der fruhen Neuzeit zu der Forderung nach einer friedenssichernden Gewalt um ein verlasslich geordnetes Zusammenleben zu gewahrleisten Thomas Hobbes Die dazu notwendige Widerspruchsfreiheit des staatlichen Rechts wird zunachst durch die ubergeordnete staatliche Verfugungsmacht uber das Recht Jean Bodin die Kompetenzenhoheit und des Weiteren durch einen Stufenbau der Regelungsbefugnisse Kompetenzen gesichert So begrunden ubergeordnete Kompetenzen die nachgeordneten Kompetenzen z B begrundet die Staatsverfassung die Kompetenz des Gesetzgebers Gesetze begrunden die Kompetenzen der Verordnungsgeber Auch pflichtenbegrundende Einzelakte also Verwaltungs und Rechtsprechungsakte und selbst private Rechtsgeschafte Akte der Privatautonomie erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit durch eine in solcher Weise begrundete rechtliche Ermachtigung Die Rangordnung der Kompetenzen bestimmt die Rangordnung des Rechts das auf Grund dieser Kompetenzen erlassen wird Auf diese Weise bildet die Stufenordnung der Kompetenzen das Ruckgrat der insgesamt widerspruchsfreien Struktur einer staatlichen Rechtsordnung Daraus wie die Kompetenzen in einem Staat verteilt sind ergeben sich wichtige Eigenschaften eines Staates Werden sie ausgewogen auf Organe der Gesetzgebung der Regierung und Verwaltung und der Gerichtsbarkeit aufgeteilt so entsteht ein ausbalanciertes System der Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle Gewaltenteilung und gerichtliche Kontrollkompetenzen uber Akte der Staatsgewalt sind wichtige Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit AusgestaltungAllgemein In den meisten Rechtsordnungen des kontinentaleuropaischen Rechtskreises werden Rechtsnormen systematisch vier Bereichen zugeordnet Verfassungsrecht Offentliches Recht Strafrecht Privatrecht Naturrecht und ordre public als uberpositives Recht stellen gewissermassen ubergeordnete Ordnungskriterien bereit an denen sich eine Rechtsordnung zu messen hat werden allerdings in den einzelnen Rechtsordnungen zum Teil auch ihrerseits wieder unterschiedlich bestimmt oder ausgelegt Ob das Volkerrecht eine global gultige Rechtsordnung darstellt ist wissenschaftlich und international umstritten Neben den Rechtsnormen stehen Moral und Gewissensnormen Moralnormen sind nichtstaatliche soziale Verhaltensregeln Gewissensnormen sind Normen und Massstabe die der Einzelne fur sich personlich als verbindlich betrachtet Deutschland Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Rechtsnormen im vorbeschriebenen Sinne gelten im deutschen Recht Verfassungs normen die in den Artikeln des Grundgesetzes sowie der Landesverfassungen geregelt sind einfachgesetzliche Normen wie z B das BGB oder das StGB Verordnungen Satzungen des offentlichen Rechts Neben den Gesetzen gibt es noch einige andere Rechtsquellen So haben beispielsweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den Fallen des 31 Abs 2 BVerfGG Gesetzeskraft Ob anderen Gerichtsurteilen der Status einer Rechtsquelle zukommt so genanntes Richterrecht ist umstritten und wird im deutschen anders als im angelsachsischen Rechtskreis Case Law traditionell eher verneint Das ungeschriebene Gewohnheitsrecht gehort ebenfalls zur Rechtsordnung In Deutschland kann man zusammenfassend zwei Rechtsgebiete unterscheiden Einmal das offentliche Recht zu dem auch das Staatsrecht und das Strafrecht gezahlt werden und dann das Privatrecht zu dem das Zivilrecht sowie das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht Handelsrecht und andere Bereiche teilweise auch das Arbeitsrecht gehoren Zentralwerk des Zivilrechts ist das Burgerliche Gesetzbuch BGB Man kann auch das ubergeordnete Verfassungsrecht und das Strafrecht verselbstandigen Die Einteilung der Rechtsnormen und der Rechtsgebiete soll aber keine Theorie bleiben Praktisch muss diese Diskussion fur den rechtssuchenden Menschen selbst umsetzbar sein So hat der demokratische Gesetzgeber daraus Garantien fur den jeweiligen unterschiedlichen gerichtlichen Rechtsschutz zu geben Eine solche Garantieordnung ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen fur einen funktionierenden Rechtsstaat Siehe auchEinheit der Rechtsordnung Europarecht Scharia Internationales Privatrecht Kirchenrecht Positives Recht Rechtsvergleichung Verfassungsmassige OrdnungLiteraturHermann Avenarius Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland Eine Einfuhrung Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn ISBN 978 3 89331 320 4 Hermann Junghans Uberlegungen zur Verbesserung der Ubersichtlichkeit und der Systematisierung des Rechts Zeitschrift fur Rechtspolitik September 1999 WeblinksLiteratur von und uber Rechtsordnung im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise zitiert nach E Hilgendorf dtv Atlas Recht Band 1 Grundlagen Staatsrecht Strafrecht dtv Munchen 2012 S 54 Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Aufl 28 I Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Aufl 28 II 2 Text im Anschluss an Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Aufl Kap 2 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4135330 4 GND Explorer lobid OGND AKS

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