Dieser Artikel behandelt die Administrationsorganisation Zur Fachzeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissens
Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem organisatorischen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.
Der Begriff der Verwaltung wird in vielen Fachgebieten uneinheitlich verwendet, so dass eine Trennung in öffentliche Verwaltung und private Verwaltung sinnvoll erscheint. Die öffentliche Verwaltung kann in der Form des öffentlichen Rechts handeln, dann liegt hoheitliche Verwaltung vor. Handelt sie im Privatrecht, spricht man von fiskalischer Verwaltung.Hartmut Maurer definiert die öffentliche Verwaltung als die am öffentlichen Interesse orientierte, aus gesetzlicher und Eigeninitiative erfolgende, zukunftsgerichtete und überwiegend einzelfallorientierte Sozialgestaltung. Meist wird mit dem Begriff Verwaltung die öffentliche Verwaltung assoziiert, deren Arbeit primär in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht. Bei Unternehmen dagegen nimmt die Verwaltung Querschnitts- oder Servicefunktionen wahr und besorgt weitgehend Angelegenheiten des Unternehmens. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne betreiben alle bürokratisch strukturierten Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen. Die Wissenschaft, welche sich interdisziplinär mit der Verwaltung als Erkenntnisobjekt auseinandersetzt, ist die Verwaltungswissenschaft.
Historische Grundlagen
Der kulturelle Stil einer Verwaltung hängt von ihrer Spitze und im weiteren Sinne vom jeweiligen Staat und dessen Gesellschaft ab. So hatten und haben die Höfe von Monarchien (wenn es Erbmonarchien sind) oft Erbämter. Kirchenverwaltungen setzten oft die Priesterweihe voraus. Der Eintritt in die Verwaltung des chinesischen Kaiserreiches war nur nach schwierigen (auch literarischen und kalligraphischen) Prüfungen möglich. Während der Aufklärung (z. B. in Frankreich, im Rheinland, in Bayern, Preußen und Württemberg) wurden eigene Stile der „rationalen“ Verwaltung geschaffen. Diktaturen bevorzugen Verwaltungen mit weitgehenden Kontrollaufgaben (Kaderverwaltung) zum Machterhalt und gefügigem Personal.
Fachverwaltungen – etwa eines Krankenhauses oder das Inspektorensystem einer Gutsverwaltung – setzen stets auch speziell geschultes Personal (Sachbearbeiter) voraus.
Öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung umfasst alle Tätigkeiten, die der Staat oder ein anderes öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet und die weder Gesetzgebung (Legislative) noch Rechtsprechung (Judikative) oder Regierung (Gubernative) sind. Deshalb ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn. Übrig bleibt mithin aus der Gewaltenteilung die mit Verwaltungsaufgaben betraute Exekutive, deren Verwaltungshandeln vor allem durch Behörden oder sonstige öffentliche Einrichtungen zum Ausdruck kommt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) definiert die Behörde als eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG). Das Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein (§ 9 VwVfG). Die Handlungsformen der Verwaltung umfassen (sichtbare) Verwaltungsleistungen, indem die Verwaltung Zahlungen leistet, Warnungen, Sanktionen, Verbote oder Genehmigungen ausspricht oder Rechtsnormen setzt.
Selbstverwaltung liegt vor, wenn staatliche Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen werden. Diese Selbstverwaltung besteht auf Bundesebene (Bundeseigenverwaltung, Bundeswehrverwaltung), bei den Ländern (Landesverwaltung) und bei Gemeinden (Kommunalverwaltung). Die Verwaltungskompetenz dieser Verwaltungsträger besteht darin, dass die Verwaltung als Exekutive die ihr vorgegebenen Gesetze durch Verwaltungshandeln ausführt.
Verwaltung ist ein unerlässlicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation des modernen Verfassungsstaates (Konstitutionalismus). Die Verwaltung ist im Rechtsstaat in ihrer Tätigkeit an Gesetz und Recht gebunden Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz). Hauptproblem für erfolgreiches Verwaltungshandeln ist die Vielzahl an Zielen, die Verwaltungshandeln gleichzeitig erfüllen soll (Zielkonflikte). Verwaltung sieht sich einer Reihe von Dilemmata gegenüber, wie etwa dem von geforderter Beteiligungsoffenheit und Effizienz, die nicht durch die Verwaltung, sondern nur durch politische Entscheidungen bearbeitbar sind.
Unter Frequenzverwaltung versteht man jede staatliche Dienststelle (Hoheitsträger), die für die Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie dem Internationalen Fernmeldevertrag und den Vollzugsordnungen für den Funkdienst (VO-Funk) verantwortlich ist.
Zentraler Inhalt der Verwaltung des Staatsgebietes ist die innerstaatliche Verwaltungsgliederung, die Umfang und Kompetenz der Gebietskörperschaften umfasst. Daneben ist die Verwaltung von Grund und Boden als privates, rechtspersönliches oder öffentliches Eigentum im Kataster und Grundbuch geregelt.
Unternehmen
Die privatwirtschaftliche Verwaltung ist ein Teil der Aufbauorganisation von Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen. Die Verwaltung stellt in Unternehmen eine Querschnitts- oder Servicefunktion innerhalb der betrieblichen Funktionen dar, wobei die funktionale Tätigkeit einer Verwaltungsabteilung ein Arbeitsgebiet mit sämtlichen Aufgaben umfasst, die anderen betrieblichen Funktionen nicht sachgerecht zugeordnet werden können. Diese Verwaltungsaufgaben sind meist einer Abteilung, der Verwaltungsabteilung, übertragen. Sie ist eine Dienstleistungsstelle, die zentrale Unterstützungsaufgaben für alle Leitungsstellen im Unternehmen wahrnimmt. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören im Regelfall alle Aufgaben, die meist nicht als betriebstypisch anzusehen und in allen Wirtschaftszweigen anzutreffen sind wie Archiv, Druckerei, Empfang, Fuhrparkmanagement, Kantine, Materialverwaltung (Beschaffung von Arbeitsmitteln wie Büromaterial, Maschinen), Personalverwaltung des gewerblichen Personals (Hausmeister, Haustechniker, Reinigungskräfte) oder Poststelle (Posteingang, Postverteilung, Postausgang). Die Verwaltung ist in der Kostenstellenrechnung eine Hilfskostenstelle, die Verwaltungskosten verursacht.
Einige Unternehmen nehmen als Betriebszweck bestimmte Verwaltungstätigkeiten für ihre Kunden wahr und bieten als Dienstleistung beispielsweise Immobilienverwaltung oder Vermögensverwaltung an. Sie besorgen in diesem Fall überwiegend Verwaltungstätigkeiten für fremde Angelegenheiten.
Immobilienverwaltung
Mietobjekte
Die Hausverwaltung ist zumeist ein Unternehmen, das Verwaltungsaufgaben wie Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kontakt zu Mietern, Service und Erhaltung einer Immobilie im Auftrag des Eigentümers ausführt.
Wohnungseigentum
Die Wohnungseigentumsverwaltung ist einerseits eine Aufgabe (die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums), zum anderen ein Organ, welches die vorgenannte Aufgabe erfüllt. Sie unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und besorgt sämtliche zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, die aber nur das gemeinschaftliche Eigentum umfassen dürfen. Darunter fallen z. B. Abschluss von Versicherungsverträgen, Wartungsverträge, Energieeinkauf und Besorgung von Hausmeisterpersonal. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung werden zudem ein jährlicher Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung erstellt und zumindest einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen.
Die Vorschriften für eine Hausverwaltung werden durch den oder die Eigentümer, Gesetze und andere Vertragspartner (Hausmeister, Müllabfuhr, Wartungsunternehmen usw.) vorgegeben.
Gewerbliche Objekte
Ab einer bestimmten Komplexität werden Gewerbeimmobilien nicht mehr durch Hausverwaltungen betreut, sondern durch ein Facilitymanagement, worunter die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen verstanden wird (englisch facilities). Dieser Begriff ist durch Aufnahme in die DIN EN 15221-1 auch zur Verwendung im Deutschen genormt. Das Facilitymanagement umfasst die professionelle Abwicklung von technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Aufgaben, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen, sondern dieses unterstützen.
Vermögensverwaltung
Die Vermögensverwaltung (auch englisch Asset-Management) befasst sich als Finanzdienstleistung mit dem Management fremder Vermögen. In diesem Sektor gibt es der Bankenaufsicht unterliegende Vermögensverwaltungsgesellschaften (sie heißen bankaufsichtsrechtlich korrekt „Finanzportfolioverwaltung“) gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG und nicht regulierte Unternehmen. Das Management beschränkt sich nicht nur auf die Anlageberatung der Kunden, sondern auch Anlageentscheidungen werden eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen.
Datenverwaltung
Die Datenverwaltung (englisch data management) hat insbesondere bei Einsatz von Mikroprozessoren und Mikrocontrollern außerordentlich komplexe Aufgaben und entscheidenden Einfluss auf ihre Leistung bei der Datenverarbeitung.
DDR-Verwaltung
In der DDR gab es auf Ressort-Ebene die Verwaltung und die Hauptverwaltung im Sinne einer ansonsten in Deutschland üblichen Stabsabteilung oder Hauptabteilung. Die Namensgebung leitete sich von den Übersetzungen der russisch управление uprawlenie für „Verwaltung“ bzw. russisch главное управление glawnoe uprawlenie für „Hauptverwaltung“ ab.
Nationale Volksarmee
Bei der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR gab es militärische Verwaltungen im Ministerium für Nationale Verteidigung. Die Verwaltung war eine der Stabsabteilung oder Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung bzw. dem Chief oder Main Directorate der NATO vergleichbare Führungs- oder Leitungsebene und wurde durch einen Berufssoldaten der Dienstgradgruppe der Generale, in der Regel Generalmajor oder Generalleutnant/Konteradmiral oder Vizeadmiral, geführt.
Zudem gab es speziell im Ministerium für Nationale Verteidigung die Politische Hauptverwaltung, die von einem Generaloberst bzw. Admiral geführt wurde. In den Kommandos der drei Teilstreitkräfte gab es jeweils eine eigenständige Politische Verwaltung, die von einem Generalleutnant / Vizeadmiral geführt wurde.
Ministerium für Staatssicherheit
Im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gab es die Hauptabteilung oder Linie in der Spitzen-Organisationsstruktur auf Ressort-Ebene.
Sonstige Verwaltungstätigkeiten
Das Aktienrecht versteht unter der Verwaltung die Organe des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft (vgl. § 120 Abs. 2 AktG für die Entlastung). Die Hauptversammlung darf der Verwaltung zwecks Wahrnehmung des Informationsrechts Fragen stellen.
Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigern gegenüber dem Schuldner, bei denen ein Zwangsverwalter den Ertrag betroffener Immobilien des Schuldners (Mietertrag, Pachtertrag) dem Schuldner entzieht und dessen Gläubiger zur Befriedigung seiner Forderungen überweist. Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks entzogen (§ 148 Abs. 2 ZVG).
Der Insolvenzverwalter hat die gesetzliche Aufgabe, das Insolvenzverfahren durchzuführen, wobei die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse im Vordergrund steht. Dabei geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den (vorläufigen) Insolvenzverwalter über (§ 22 Abs. 1 InsO). Um die Insolvenzmasse verwalten zu können, muss der Insolvenzverwalter diese umfänglich und tatsächlich in Besitz nehmen.
Siehe auch
- Master of Public Administration (MPA)
- Organisationssoziologie
- Polizeiliches Handeln
- Verwaltungskooperation
- Verwaltungsrecht
- Verwaltungsreform
- Verwaltungsethik
- Verwaltungstyp
Literatur
- Bogumil, Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14415-4.
- Renate Mayntz: Soziologie der öffentlichen Verwaltung. 4. Aufl., 1997, ISBN 3-8252-0765-X.
- Gunnar Folke Schuppert: Verwaltungswissenschaft. Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6763-6.
- Hans-Ulrich Derlien, Doris Böhme, Markus Heindl: Bürokratietheorie. Einführung in eine Theorie der Verwaltung. Wiesbaden 2011, ISBN 3-531-17816-4.
- Wolfgang Seibel: Verwaltung verstehen: eine theoriegeschichtliche Einführung. Suhrkamp, Berlin 2016, ISBN 978-3-518-29800-8.
Weblinks
- Literatur zur Verwaltung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Online-Verwaltungslexikon
- Weitere Informationen zum Thema Verwaltung auf bund.de ( vom 11. März 2007 im Internet Archive)
Einzelnachweise
- Frank Puchert: Entscheidungsfaktoren in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich. 2010, S. 21.
- Raban Graf von Westphalen (Hrsg.): Deutsches Regierungssystem. 2001, S. 443.
- Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht. 2006, § 1 Rn. 9–11.
- Otto Model, Carl Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch: Alles Wissenswerte über Europa, Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern. 2003, S. 229.
- Dirk Ehlers, Martin Burgi: Allgemeines Verwaltungsrecht. 2010, S. 586.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel behandelt die Administrationsorganisation Zur Fachzeitschrift fur Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft siehe Die Verwaltung Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tatigkeiten die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhangen und meist in einem organisatorischen Rahmen wie Behorden offentlichen Einrichtungen Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden Der Begriff der Verwaltung wird in vielen Fachgebieten uneinheitlich verwendet so dass eine Trennung in offentliche Verwaltung und private Verwaltung sinnvoll erscheint Die offentliche Verwaltung kann in der Form des offentlichen Rechts handeln dann liegt hoheitliche Verwaltung vor Handelt sie im Privatrecht spricht man von fiskalischer Verwaltung Hartmut Maurer definiert die offentliche Verwaltung als die am offentlichen Interesse orientierte aus gesetzlicher und Eigeninitiative erfolgende zukunftsgerichtete und uberwiegend einzelfallorientierte Sozialgestaltung Meist wird mit dem Begriff Verwaltung die offentliche Verwaltung assoziiert deren Arbeit primar in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht Bei Unternehmen dagegen nimmt die Verwaltung Querschnitts oder Servicefunktionen wahr und besorgt weitgehend Angelegenheiten des Unternehmens Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex der das zeitnahe aufgabenbezogene Erfassen Betreuen Leiten Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht In diesem Sinne betreiben alle burokratisch strukturierten Betriebe in Politik Religion Wirtschaft und Kultur Verwaltungen Die Wissenschaft welche sich interdisziplinar mit der Verwaltung als Erkenntnisobjekt auseinandersetzt ist die Verwaltungswissenschaft Historische GrundlagenDer kulturelle Stil einer Verwaltung hangt von ihrer Spitze und im weiteren Sinne vom jeweiligen Staat und dessen Gesellschaft ab So hatten und haben die Hofe von Monarchien wenn es Erbmonarchien sind oft Erbamter Kirchenverwaltungen setzten oft die Priesterweihe voraus Der Eintritt in die Verwaltung des chinesischen Kaiserreiches war nur nach schwierigen auch literarischen und kalligraphischen Prufungen moglich Wahrend der Aufklarung z B in Frankreich im Rheinland in Bayern Preussen und Wurttemberg wurden eigene Stile der rationalen Verwaltung geschaffen Diktaturen bevorzugen Verwaltungen mit weitgehenden Kontrollaufgaben Kaderverwaltung zum Machterhalt und gefugigem Personal Fachverwaltungen etwa eines Krankenhauses oder das Inspektorensystem einer Gutsverwaltung setzen stets auch speziell geschultes Personal Sachbearbeiter voraus Offentliche Verwaltung Hauptartikel Offentliche Verwaltung Die offentliche Verwaltung umfasst alle Tatigkeiten die der Staat oder ein anderes offentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet und die weder Gesetzgebung Legislative noch Rechtsprechung Judikative oder Regierung Gubernative sind Deshalb ist die Regierungstatigkeit Regierungsgewalt nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn Ubrig bleibt mithin aus der Gewaltenteilung die mit Verwaltungsaufgaben betraute Exekutive deren Verwaltungshandeln vor allem durch Behorden oder sonstige offentliche Einrichtungen zum Ausdruck kommt Das Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG definiert die Behorde als eine Stelle die Aufgaben der offentlichen Verwaltung wahrnimmt 1 Abs 4 VwVfG Das Verwaltungsverfahren ist die nach aussen wirkende Tatigkeit der Behorden die auf die Prufung der Voraussetzungen die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines offentlich rechtlichen Vertrags gerichtet ist es schliesst den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des offentlich rechtlichen Vertrags ein 9 VwVfG Die Handlungsformen der Verwaltung umfassen sichtbare Verwaltungsleistungen indem die Verwaltung Zahlungen leistet Warnungen Sanktionen Verbote oder Genehmigungen ausspricht oder Rechtsnormen setzt Selbstverwaltung liegt vor wenn staatliche Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstandigte Organisationen juristische Person des offentlichen Rechts ubertragen werden Diese Selbstverwaltung besteht auf Bundesebene Bundeseigenverwaltung Bundeswehrverwaltung bei den Landern Landesverwaltung und bei Gemeinden Kommunalverwaltung Die Verwaltungskompetenz dieser Verwaltungstrager besteht darin dass die Verwaltung als Exekutive die ihr vorgegebenen Gesetze durch Verwaltungshandeln ausfuhrt Verwaltung ist ein unerlasslicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation des modernen Verfassungsstaates Konstitutionalismus Die Verwaltung ist im Rechtsstaat in ihrer Tatigkeit an Gesetz und Recht gebunden Art 20 Abs 3 Grundgesetz Hauptproblem fur erfolgreiches Verwaltungshandeln ist die Vielzahl an Zielen die Verwaltungshandeln gleichzeitig erfullen soll Zielkonflikte Verwaltung sieht sich einer Reihe von Dilemmata gegenuber wie etwa dem von geforderter Beteiligungsoffenheit und Effizienz die nicht durch die Verwaltung sondern nur durch politische Entscheidungen bearbeitbar sind Unter Frequenzverwaltung versteht man jede staatliche Dienststelle Hoheitstrager die fur die Massnahmen zur Erfullung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ITU sowie dem Internationalen Fernmeldevertrag und den Vollzugsordnungen fur den Funkdienst VO Funk verantwortlich ist Zentraler Inhalt der Verwaltung des Staatsgebietes ist die innerstaatliche Verwaltungsgliederung die Umfang und Kompetenz der Gebietskorperschaften umfasst Daneben ist die Verwaltung von Grund und Boden als privates rechtspersonliches oder offentliches Eigentum im Kataster und Grundbuch geregelt UnternehmenDie privatwirtschaftliche Verwaltung ist ein Teil der Aufbauorganisation von Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen Die Verwaltung stellt in Unternehmen eine Querschnitts oder Servicefunktion innerhalb der betrieblichen Funktionen dar wobei die funktionale Tatigkeit einer Verwaltungsabteilung ein Arbeitsgebiet mit samtlichen Aufgaben umfasst die anderen betrieblichen Funktionen nicht sachgerecht zugeordnet werden konnen Diese Verwaltungsaufgaben sind meist einer Abteilung der Verwaltungsabteilung ubertragen Sie ist eine Dienstleistungsstelle die zentrale Unterstutzungsaufgaben fur alle Leitungsstellen im Unternehmen wahrnimmt Zu den Verwaltungsaufgaben gehoren im Regelfall alle Aufgaben die meist nicht als betriebstypisch anzusehen und in allen Wirtschaftszweigen anzutreffen sind wie Archiv Druckerei Empfang Fuhrparkmanagement Kantine Materialverwaltung Beschaffung von Arbeitsmitteln wie Buromaterial Maschinen Personalverwaltung des gewerblichen Personals Hausmeister Haustechniker Reinigungskrafte oder Poststelle Posteingang Postverteilung Postausgang Die Verwaltung ist in der Kostenstellenrechnung eine Hilfskostenstelle die Verwaltungskosten verursacht Einige Unternehmen nehmen als Betriebszweck bestimmte Verwaltungstatigkeiten fur ihre Kunden wahr und bieten als Dienstleistung beispielsweise Immobilienverwaltung oder Vermogensverwaltung an Sie besorgen in diesem Fall uberwiegend Verwaltungstatigkeiten fur fremde Angelegenheiten Immobilienverwaltung Mietobjekte Hauptartikel Hausverwaltung Die Hausverwaltung ist zumeist ein Unternehmen das Verwaltungsaufgaben wie Abwicklung des Zahlungsverkehrs Kontakt zu Mietern Service und Erhaltung einer Immobilie im Auftrag des Eigentumers ausfuhrt Wohnungseigentum Hauptartikel Wohnungseigentumsverwaltung Die Wohnungseigentumsverwaltung ist einerseits eine Aufgabe die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zum anderen ein Organ welches die vorgenannte Aufgabe erfullt Sie unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz WEG und besorgt samtliche zur ordnungsgemassen Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschafte die aber nur das gemeinschaftliche Eigentum umfassen durfen Darunter fallen z B Abschluss von Versicherungsvertragen Wartungsvertrage Energieeinkauf und Besorgung von Hausmeisterpersonal Im Rahmen der ordnungsgemassen Verwaltung werden zudem ein jahrlicher Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung erstellt und zumindest einmal jahrlich eine Eigentumerversammlung einberufen Die Vorschriften fur eine Hausverwaltung werden durch den oder die Eigentumer Gesetze und andere Vertragspartner Hausmeister Mullabfuhr Wartungsunternehmen usw vorgegeben Gewerbliche Objekte Hauptartikel Facilitymanagement Ab einer bestimmten Komplexitat werden Gewerbeimmobilien nicht mehr durch Hausverwaltungen betreut sondern durch ein Facilitymanagement worunter die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebauden Anlagen und Einrichtungen verstanden wird englisch facilities Dieser Begriff ist durch Aufnahme in die DIN EN 15221 1 auch zur Verwendung im Deutschen genormt Das Facilitymanagement umfasst die professionelle Abwicklung von technischen infrastrukturellen und kaufmannischen Aufgaben die nicht in das Kerngeschaft einer Organisation fallen sondern dieses unterstutzen Vermogensverwaltung Hauptartikel Vermogensverwaltung Die Vermogensverwaltung auch englisch Asset Management befasst sich als Finanzdienstleistung mit dem Management fremder Vermogen In diesem Sektor gibt es der Bankenaufsicht unterliegende Vermogensverwaltungsgesellschaften sie heissen bankaufsichtsrechtlich korrekt Finanzportfolioverwaltung gemass 1 Abs 1a Nr 3 KWG und nicht regulierte Unternehmen Das Management beschrankt sich nicht nur auf die Anlageberatung der Kunden sondern auch Anlageentscheidungen werden eigenstandig durch den Vermogensverwalter getroffen DatenverwaltungDie Datenverwaltung englisch data management hat insbesondere bei Einsatz von Mikroprozessoren und Mikrocontrollern ausserordentlich komplexe Aufgaben und entscheidenden Einfluss auf ihre Leistung bei der Datenverarbeitung DDR VerwaltungIn der DDR gab es auf Ressort Ebene die Verwaltung und die Hauptverwaltung im Sinne einer ansonsten in Deutschland ublichen Stabsabteilung oder Hauptabteilung Die Namensgebung leitete sich von den Ubersetzungen der russisch upravlenie uprawlenie fur Verwaltung bzw russisch glavnoe upravlenie glawnoe uprawlenie fur Hauptverwaltung ab Nationale Volksarmee Bei der Nationalen Volksarmee NVA der DDR gab es militarische Verwaltungen im Ministerium fur Nationale Verteidigung Die Verwaltung war eine der Stabsabteilung oder Hauptabteilung Rustung im Bundesministerium der Verteidigung bzw dem Chief oder Main Directorate der NATO vergleichbare Fuhrungs oder Leitungsebene und wurde durch einen Berufssoldaten der Dienstgradgruppe der Generale in der Regel Generalmajor oder Generalleutnant Konteradmiral oder Vizeadmiral gefuhrt Zudem gab es speziell im Ministerium fur Nationale Verteidigung die Politische Hauptverwaltung die von einem Generaloberst bzw Admiral gefuhrt wurde In den Kommandos der drei Teilstreitkrafte gab es jeweils eine eigenstandige Politische Verwaltung die von einem Generalleutnant Vizeadmiral gefuhrt wurde Ministerium fur Staatssicherheit Im Ministerium fur Staatssicherheit MfS gab es die Hauptabteilung oder Linie in der Spitzen Organisationsstruktur auf Ressort Ebene Siehe auch Verwaltung 2000Sonstige VerwaltungstatigkeitenDas Aktienrecht versteht unter der Verwaltung die Organe des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft vgl 120 Abs 2 AktG fur die Entlastung Die Hauptversammlung darf der Verwaltung zwecks Wahrnehmung des Informationsrechts Fragen stellen Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung zur gerichtlichen Durchsetzung von Anspruchen von Glaubigern gegenuber dem Schuldner bei denen ein Zwangsverwalter den Ertrag betroffener Immobilien des Schuldners Mietertrag Pachtertrag dem Schuldner entzieht und dessen Glaubiger zur Befriedigung seiner Forderungen uberweist Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grundstucks entzogen 148 Abs 2 ZVG Der Insolvenzverwalter hat die gesetzliche Aufgabe das Insolvenzverfahren durchzufuhren wobei die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse im Vordergrund steht Dabei geht die Verwaltungs und Verfugungsbefugnis uber das Vermogen des Schuldners auf den vorlaufigen Insolvenzverwalter uber 22 Abs 1 InsO Um die Insolvenzmasse verwalten zu konnen muss der Insolvenzverwalter diese umfanglich und tatsachlich in Besitz nehmen Siehe auchMaster of Public Administration MPA Organisationssoziologie Polizeiliches Handeln Verwaltungskooperation Verwaltungsrecht Verwaltungsreform Verwaltungsethik VerwaltungstypLiteraturBogumil Jann Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einfuhrung in die Verwaltungswissenschaft Wiesbaden 2005 ISBN 3 531 14415 4 Renate Mayntz Soziologie der offentlichen Verwaltung 4 Aufl 1997 ISBN 3 8252 0765 X Gunnar Folke Schuppert Verwaltungswissenschaft Baden Baden 2000 ISBN 3 7890 6763 6 Hans Ulrich Derlien Doris Bohme Markus Heindl Burokratietheorie Einfuhrung in eine Theorie der Verwaltung Wiesbaden 2011 ISBN 3 531 17816 4 Wolfgang Seibel Verwaltung verstehen eine theoriegeschichtliche Einfuhrung Suhrkamp Berlin 2016 ISBN 978 3 518 29800 8 WeblinksWiktionary Verwaltung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur zur Verwaltung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Online Verwaltungslexikon Weitere Informationen zum Thema Verwaltung auf bund de Memento vom 11 Marz 2007 im Internet Archive EinzelnachweiseFrank Puchert Entscheidungsfaktoren in der offentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich 2010 S 21 Raban Graf von Westphalen Hrsg Deutsches Regierungssystem 2001 S 443 Hartmut Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 2006 1 Rn 9 11 Otto Model Carl Creifelds Staatsburger Taschenbuch Alles Wissenswerte uber Europa Staat Verwaltung Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern 2003 S 229 Dirk Ehlers Martin Burgi Allgemeines Verwaltungsrecht 2010 S 586 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063317 2 GND Explorer lobid OGND AKS