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Unternehmen

Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.
Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft aggregiert. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Staatsunternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip.
In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
Begriff
Im alltäglichen Sprachgebrauch sind die Begriffe Unternehmen, Gesellschaft, Firma und Betrieb dem Duden zufolge Synonyme. In den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch unterschieden; danach kann z. B. ein Betrieb eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung sein, während ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe besitzen kann und eine Gesellschaft lediglich eine Rechtsform oder eine Organisationsform ist. Mit Firma wiederum ist fachsprachlich der Name eines Unternehmens gemeint.
In den verschiedenen Rechtsgebieten wird der Begriff Unternehmen unterschiedlich verstanden. Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als organisatorische Einheit verstanden, mit welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Im ersten Fall bezeichnet Unternehmen dann die wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf steht. Im Umsatzsteuerrecht ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die umsatzsteuerliche Unternehmensdefinition ist daher wesentlich weiter gefasst als im Arbeitsrecht.
Spezielle Unternehmensbegriffe
Betriebswirtschaftslehre
Das Unternehmen ist das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre, die jedoch keine einheitliche Definition bereithält. Fritz Schmidt stellte 1924 den wirtschaftenden Betrieb in den Blickpunkt ihrer Beobachtung. „Die Betriebe, ob Haushalte oder Unternehmungen, sind die Wirkungszentren und Formungselemente der Wirtschaft.“Martin Lohmann sieht den Betrieb als produktiven Teil eines Unternehmens, er ordnet ihn dem Unternehmen unter. Ein großer Teil weiterer Wissenschaftler ordnete jedoch den Unternehmensbegriff dem Betriebsbegriff unter, so etwa mit Einschränkungen Erich Gutenberg, der im Betrieb die Kombination von Produktionsfaktoren sah. Diese Unterordnung wird uneingeschränkt übernommen von Heinrich Nicklisch,Eugen Schmalenbach oder Konrad Mellerowicz. Zwischen Gutenberg und Mellerowicz entbrannte ein Methodenstreit, als Gutenberg ab April 1955 Betrieb und Unternehmung gleichsetzte. Im Kern ging es um die Frage, ob der Betrieb oder die Unternehmung Forschungs- und Erkenntnisobjekt sei.
Für Gutenberg besitzt ein Unternehmen drei konstitutive Merkmale:
- das Prinzip des Privateigentums,
- die Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans (Autonomieprinzip) und
- das Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip).
Gutenberg und Erich Kosiol sehen den Unternehmensbegriff als mit der Marktwirtschaft begriffsnotwendig verbunden an. Gemeinhin wird als „Unternehmen“ eine aus Sachen (Maschinen, Warenlager), Rechten (Forderungen, Patente) und sonstigen Beziehungen (z. B. Goodwill, Organisation und Verbindlichkeiten) bestehende Organisationseinheit bezeichnet, deren Träger eine natürliche oder juristische Person bzw. eine Personenvereinigung ist. Damit wird einem Betrieb die technisch-leistungsorientierte Sphäre, einem Unternehmen die finanziell-rechtliche Sphäre zugeordnet. Günter Wöhe definierte die Unternehmung als „Betrieb im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem“.
Im weiteren Sinne können Betriebe auch dann als Unternehmen gelten, wenn sie nicht nach Gewinn streben. Derartige Unternehmen werden als Non-Profit-Unternehmen bezeichnet. Man unterscheidet wirtschaftliche Non-Profit-Unternehmen, soziokulturelle Non-Profit-Unternehmen, politische Non-Profit-Unternehmen und karitative Non-Profit-Unternehmen. Da die Abkehr vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip nicht mit den meisten traditionellen Unternehmensbegriffen vereinbar ist, spricht man in diesem Kontext häufig von Organisationen statt Unternehmen („Non-Profit-Organisationen“).
Unternehmensbegriff im Recht
Im Rechtswesen gibt es keinen einheitlichen Unternehmensbegriff, denn entscheidend ist der jeweilige Normzweck eines Gesetzes. Es hängt mithin vom jeweiligen Regelungsziel eines Gesetzes ab, welcher Inhalt dem Unternehmensbegriff zukommt. Der Unternehmensbegriff spielt insbesondere im Aktien- und GmbH-Recht eine große Rolle etwa im Konzernrecht der „verbundenen Unternehmen“. Allerdings bieten die Gesetze keine Legaldefinition an, sondern setzen den Unternehmensbegriff als bekannt voraus. Dem Gesetzgeber erschien eine Definition in den §§ 15 AktG ff. AktG zu kompliziert und war zudem mit großen praktischen Schwierigkeiten verbunden. Die Rechtsprechung sieht aber den Unternehmensbegriff nicht als auf juristische Personen institutionalisiert an, sondern dehnt ihn auf natürliche Personen aus, wenn diese eine beherrschende Stellung in einer abhängigen Gesellschaft wahrnehmen und die Besorgnis vorliegt, der „Aktionär könnte um ihretwillen seinen Einfluss zum Nachteil der Gesellschaft geltend machen.“ Man unterscheidet in der Rechtswissenschaft den funktionellen, institutionellen und teleologischen Unternehmensbegriff.
- Funktioneller Unternehmensbegriff: Ein Unternehmen liegt dann vor, wenn eine juristische oder natürliche Person sich unternehmerisch planend und entscheidend betätigt;
- Beim institutionellen Unternehmensbegriff werden hingegen eine gewerbliche Betätigung im Wirtschaftsleben und ein Mindestmaß an institutioneller Einrichtung verlangt.
- Bei der teleologischen Auslegung ist das entscheidende Kriterium die Gefährdung, die sich für den Minderheitsgesellschafter und die Gläubiger ergeben kann, die so genannte konzerntypische Gefährdungslage. Auch bei anderen Rechtsformen wie etwa der GmbH kann eine Einzelperson Unternehmenseigenschaften übernehmen, wenn sie maßgeblichen Einfluss in einem anderen Unternehmen hat.
Außerdem wird zwischen dem wirtschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Unternehmensbegriff unterschieden. Während dem wirtschaftsrechtlichen ein institutioneller Gehalt zukommt, ist der zivil- und handelsrechtliche Unternehmensbegriff als Gebilde mit gegenständlicher Qualität gekennzeichnet. Der konzernrechtliche und der in § 1 GWB enthaltene gehen von einem subjektiven Unternehmensbegriff aus, der Rechtssubjekte mit unternehmerischer Betätigung erfasst. Im Juni 2000 wurden die Begriffe Verbraucher und Unternehmer ins BGB eingefügt. Seither versteht § 14 Abs. 1 BGB unter dem Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aus Sicht des BGB kommt es mithin darauf an, dass die gewerbliche oder selbständige Tätigkeit bei Rechtsgeschäften im Vordergrund steht. Bei seiner Definition hat sich hierbei der Gesetzgeber vom Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz leiten lassen, wonach Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Nach dieser Bestimmung umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist umsatzsteuerrechtlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Dadurch werden auch öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Anstalten des öffentlichen Rechts erfasst, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Damit steht die rechtliche Einordnung der Non-Profit-Unternehmen im Einklang mit der betriebswirtschaftlichen Sichtweise.
Für die Zwecke des Unternehmenskaufs wird das Unternehmen definiert als Gesamtheit von materiellen und immateriellen Rechtsgütern, in der Menschen mit dem Ziel zusammenwirken, planmäßig und dauerhaft wirtschaftliche Aktivitäten zu entfalten.
Typisierung
Unternehmen lassen sich international nach folgenden Kriterien unterscheiden:
Nach Rechtsformen
Unternehmen in Deutschland | Anzahl 2004 | Anzahl 2013 |
---|---|---|
Einzelunternehmen | 2.060.000 | 2.198.392 |
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) | 452.955 | 518.427 |
Offene Handelsgesellschaften (OHG, GmbH & Co. OHG) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) | 259.275 | 220.572 |
Kommanditgesellschaften (KG und GmbH & Co. KG) | 116.630 | 152.349 |
Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) | 7.190 | 7.907 |
Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts | 6.025 | 6.339 |
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften | 5.470 | 5.573 |
Sonstige Rechtsformen | 45.490 | 63.104 |
Insgesamt | 2.953.035 | 3.172.663 |
Die Rechtsform eines Unternehmens umfasst alle gesetzlichen Regelungen, durch die es zur rechtlich fassbaren Einheit wird. Rechtsformen lassen sich anhand einiger zentraler Merkmale unterscheiden. Dazu zählt unter anderem das gesetzlich vorgeschriebene Haftungskapital bei Unternehmensgründung, die Haftungsregelung oder auch die steuerliche Behandlung. Die Rechtsform bestimmt auch, ob ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob ihre Teilhaber als natürliche Personen handeln. Wechselt ein Unternehmen die Rechtsform, spricht man von einer Umwandlung. Dabei sind beispielsweise Auflagen der Kreditgeber, Änderungen der Zahl der Gesellschafter, Änderungen der Steuergesetze oder Änderungen der Unternehmensgröße (durch Wachstum oder Schrumpfung) bedeutende Einflussfaktoren.
Man unterscheidet grundsätzlich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsformen, die alle gesetzlich festgelegt sind (einige privatrechtliche Mischformen ausgenommen).
Privatrechtliche Rechtsformen
- Einzelunternehmen
- Genossenschaften
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt))
- Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft)
- Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG)
- Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
- Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Sondervermögen)
- Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)
Nach Unternehmensphasen

Man unterscheidet die Phasen eines Unternehmens nach Gründungsphase (Pionierphase), Umsatzphase (Markterschließung, Diversifikation, Akquisition, Kooperation und Restrukturierung) sowie Auflösungsphase. Günter Wöhe und Ulrich Döring sprechen im Rahmen der genetischen Gliederung der Betriebswirtschaftslehre von der Gründungs-, Betriebs- und Liquidationsphase. Außerdem kann zwischen der Gründungs-, Entwicklungs- und Krisenphase unterschieden werden.
Sofern ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, kommt es meist zur Insolvenz. Unternehmen können auch in die Auflösungsphase übergehen, ohne die Umsatzphase jemals erreicht zu haben. Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen definierten Endzeitpunkt. Es ist kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben mit zunächst unbegrenzten Ressourcen. Dadurch unterscheidet es sich von einem Projekt, das jedoch Bestandteil eines Unternehmens sein kann.
Ein Großunternehmen erreicht im Durchschnitt ein Alter von 75 Jahren. Dennoch gibt es zahlreiche Unternehmen, die mehrere hundert Jahre alt sind. Einige der weltweit ältesten Familienunternehmen schlossen sich in der Association les Hénokiens zusammen. Das älteste deutsche Unternehmen ist die Glasmanufaktur von Poschinger, gegründet im Jahr 1568. Der im Jahr 578 gegründete japanische Tempel- und Burgbauer Kongō Gumi galt bis zu seiner Liquidation im Januar 2006 als ältestes noch bestehendes Familienunternehmen der Welt. Nach einer Untersuchung der Bank of Korea von 2008 gab es 5586 Unternehmen in 41 Ländern die älter als 200 Jahre waren, davon 3146 in Japan, 837 in Deutschland, 222 in den Niederlanden und 196 in Frankreich.
Nach Wirtschaftszweig
In einer groben Gliederung nach dem Wirtschaftszweig (auch Branchengliederung) ist zwischen Sachleistungsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen zu differenzieren. Sachleistungsunternehmen sind insbesondere Industrie- und Handwerksunternehmen. Bei solchen Unternehmen wird nach der Erzeugungsstufe weiter unterschieden: Gewinnungsunternehmen sind Unternehmen, die sogenannte Urprodukte hervorbringen. Dazu zählen mineralische, pflanzliche oder tierische Naturvorkommen sowie die Naturkräfte. Urprodukte stellen den Ausgangspunkt des Wirtschaftsprozesses dar. In derartigen Bereichen tätige Unternehmen werden unter dem Sammelbegriff Primärsektor zusammengefasst. Veredelungs- oder Aufbereitungsunternehmen (sekundärer Sektor) produzieren aus den gewonnenen Urprodukten schließlich Zwischenprodukte, die wiederum von Verarbeitungsunternehmen (ebenfalls sekundärer Sektor) in Endprodukte transformiert werden.
Dienstleistungsunternehmen zählen zum Tertiärsektor und produzieren keine physischen Güter, sondern erbringen immaterielle Dienste. Eine solche Dienstleistung ist nicht lagerbar, kaum übertragbar und benötigt einen externen Faktor (Integration des externen Faktors „Kunde“). Ihre Erzeugung und der Verbrauch fallen meist zeitlich zusammen. Man spricht vom Uno-actu-Prinzip.
Überblick der Unternehmen in Deutschland nach Zuordnung zum Wirtschaftszweig im Jahr 2012:
Wirtschaftszweig (NACE Rev. 2) | Anzahl der Unternehmen | Anteil in % aller Unternehmen | unter 250 Mitarbeiter | 250 und mehr Mitarbeiter | unter 50 Mio. Umsatz | 50 und mehr Mio. Umsatz |
---|---|---|---|---|---|---|
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 2.355 | 0,06 % | 2.329 | 26 | 2.318 | 37 |
Verarbeitendes Gewerbe | 252.803 | 6,90 % | 248.782 | 4.021 | 248.236 | 4.567 |
Energieversorgung | 60.473 | 1,65 % | 60.286 | 187 | 59.888 | 585 |
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 12.555 | 0,34 % | 12.417 | 138 | 12.402 | 153 |
Baugewerbe | 392.624 | 1,07 % | 392.386 | 238 | 392.360 | 264 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 670.272 | 18,30 % | 668.701 | 1.571 | 664.532 | 4.169 |
Verkehr und Lagerei | 121.962 | 3,33 % | 121.422 | 540 | 121.483 | 479 |
Gastgewerbe | 248.900 | 6,79 % | 248.714 | 186 | 248.848 | 52 |
Information und Kommunikation | 130.758 | 3,57 % | 130.337 | 421 | 130.337 | 444 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 70.101 | 1,91 % | 69.331 | 770 | 69.600 | 501 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 324.562 | 8,86 % | 324.499 | 63 | 324.386 | 176 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 515.188 | 14,06 % | 514.620 | 568 | 514.687 | 501 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 203.354 | 5,55 % | 202.111 | 1.243 | 203.029 | 325 |
Erziehung und Unterricht | 76.566 | 2,09 % | 76.191 | 375 | 76.552 | 14 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 237.659 | 6,48 % | 235.551 | 2.108 | 237.492 | 167 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 104.852 | 2,86 % | 104.748 | 104 | 104.810 | 42 |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 238.398 | 6,51 % | 238.077 | 321 | 238.358 | 40 |
Gesamt | 3.663.432 | 100,00 % | 3.650.552 | 12.880 | 3.651.275 | 12.157 |
Nach Unternehmensgrößen
Es gibt keinen weltweit anerkannten einheitlichen Bewertungsmaßstab für die Größe eines Unternehmens. Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet in § 267 HGB nach kleinen Kapitalgesellschaften, mittelgroßen Kapitalgesellschaften und großen Kapitalgesellschaften. Dabei sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Beschäftigtenzahl die entscheidenden Maßstäbe.
Betriebsgrößenklassen | Betriebe | Beschäftigte |
---|---|---|
1 bis 5 | 1.402.442 | 3.031.445 |
6 bis 9 | 236.617 | 1.720.845 |
10 bis 19 | 187.441 | 2.511.537 |
20 bis 49 | 119.101 | 3.608.795 |
50 bis 99 | 44.358 | 3.064.424 |
100 bis 199 | 22.176 | 3.049.218 |
200 bis 499 | 11.934 | 3.600.869 |
500 und mehr | 4.643 | 5.591.133 |
Insgesamt | 2.028.712 | 26.178.266 |
Nach Umsatz war im Geschäftsjahr 2011 der Ölkonzern Royal Dutch Shell das weltweit größte Unternehmen, nach Marktkapitalisierung am 30. Juni 2012 der Hardware- und Softwarehersteller Apple.
Listen der größten Unternehmen werden unter anderem von den US-amerikanischen Wirtschaftsmagazinen Forbes und Fortune sowie der britischen Wirtschaftszeitung Financial Times aufgestellt. Dazu gehören vor allem Fortune Global 500, eine Rangliste der 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt, und Financial Times Global 500, eine Rangliste der 500 nach Marktkapitalisierung größten Unternehmen der Welt.
Einen alternativen integrativen Ansatz, welcher die vier verschiedenen Indikatoren Umsatz, Gewinn, Aktiva und Marktkapitalisierung gleichzeitig berücksichtigt, bietet Forbes mit der Liste Forbes Global 2000, die aber ausschließlich börsennotierte Unternehmen berücksichtigt. Hier war im Geschäftsjahr 2011 der Ölkonzern ExxonMobil das größte Unternehmen der Welt.
- Liste der größten Unternehmen der Welt
- Liste der größten Unternehmen in Afrika
- Liste der größten Unternehmen in Asien
- Liste der größten Unternehmen in Australien
- Liste der größten Unternehmen in Europa
- Liste der größten Unternehmen in Lateinamerika
- Liste der größten Unternehmen in den Vereinigten Staaten
In Deutschland erstellt die Monopolkommission eine Rangliste der größten Unternehmen in Deutschland in ihren alle zwei Jahre erscheinenden Hauptgutachten. Die gemessen an der Wertschöpfung zehn größten Unternehmen in Deutschland waren demnach 2006: Deutsche Telekom, Siemens, DaimlerChrysler, Volkswagen, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Deutsche Bank, Robert Bosch GmbH, Bayerische Motoren Werke und BASF.
- Liste der größten Unternehmen in Deutschland
- Liste der Banken in Deutschland
- Liste der größten Versicherungen in Deutschland nach Beitragseinnahmen im Jahr 2009
Nach räumlicher Struktur
Lokale Unternehmen sind Unternehmen, die nur einen Betrieb an einem Ort führen. Man spricht von regionalen Unternehmen, wenn innerhalb einer geografischen Region mehrere Betriebsstätten geführt werden. Ein sogenanntes nationales Unternehmen betreibt Stützpunkte innerhalb eines Landes.
Handelt es sich um Unternehmen, die auch auf internationalen Märkten aktiv sind (Internationalisierung), spricht man nach Sumantra Ghoshal und von internationalen Unternehmen, globalen Unternehmen und multinationalen Unternehmen. Multinationale Unternehmen zeichnen sich durch Produktionsstandorte in mehreren Staaten aus. Nationale Gesellschaften erledigen dabei das operative Geschäft und Teile der strategischen Aufgaben. Globale Unternehmen sind zentralisierte Unternehmen, bei denen die einzelnen nationalen Gesellschaften primär Distributionsaufgaben übernehmen. Strategische Entscheidungen und der größte Teil der operativen Entscheidungen werden jedoch im Mutterland beschlossen. Internationale Unternehmen organisieren bestimmte strategische Abteilungen zentral, andere werden dezentral organisiert. Hierbei handelt es sich um eine Mischform von multinationalen und globalen Unternehmen.
Existenzbedingungen und Unternehmensziele
Die Existenzbedingungen des Unternehmens sind Liquidität (Existenzbedingung „sine qua non“), Rentabilität und Wachstum. Liquidität muss jederzeit – auch kurzfristig – gesichert sein, um Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Rentabilität muss mittel- bis langfristig gesichert sein, da sonst die Liquiditätsbedingung nicht erfüllt werden kann. Wachstum wird an Größen wie Gewinn, Erlös oder Beschäftigtenzahl gemessen. Um Liquidität und Rentabilität zu sichern, muss ein Unternehmen mindestens mit dem Markt mitwachsen.
Unternehmensziele lassen sich in drei Dimensionen darstellen. Dabei wird zwischen der ökonomischen, der sozialen und der ökologischen Dimension unterschieden. Eine vorrangige Stellung der ökonomischen Dimension ergibt sich aus den konstitutiven Merkmalen eines jeden Unternehmens. Innerhalb der ökonomischen Dimension unterscheidet man wiederum Leistungsziele, Finanzziele und Erfolgsziele.
Internationalisierung

Internationalisierung heißt die geografische Dezentralisierung der Unternehmenstätigkeit auf internationalen Märkten. Sie gewinnt durch eine zunehmende Globalisierung der gesamten Unternehmenstätigkeit immer mehr an Bedeutung. Beweggründe für Internationalisierung sind die Sicherung des Absatzes durch größere Marktnähe, die Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten, Risikostreuung, Umgehen von Importrestriktionen, Realisierung von Transportkostenvorteilen, Beschaffungsvorteile im Ausland, Investitionsfördermaßnahmen durch die ausländischen Staaten sowie Unabhängigkeit von der Entwicklung der Devisenkurse. In welcher konkreten Form Internationalisierung erfolgt, ist abhängig von der Situation des jeweiligen Unternehmens und seiner Strategie. Die Stufen der Internationalisierung in Abhängigkeit von Kapital- und Managementleistungen sind Export, Lizenzvergabe, Franchising, Joint Venture, und Tochterunternehmen.
Bei der Internationalisierung von Dienstleistungsunternehmen gelten dagegen andere Schwerpunkte.
Unternehmensverbindungen
Unternehmen sind häufig Teil größerer Wirtschaftseinheiten. Dabei werden „Kooperation“ und „Konzentration“ unterschieden.
Kooperation
Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen. Dabei werden die drei Typen Kartell, Konsortium und Unternehmensverband unterschieden. Kartelle sind Kooperationen auf vertraglicher Basis, die sich wettbewerbsbeschränkend auswirken sollen. Die Mitglieder eines Kartells streben meist nach Monopolstellung, ohne dabei ihre Selbständigkeit aufzugeben. In Deutschland sind Kartelle im Rahmen des Wettbewerbsrechts verboten. Konsortien sind ähnliche Kooperationen auf vertraglicher Basis, allerdings ohne wettbewerbsrechtliche Relevanz. Häufig werden sie zur Durchführung von Großprojekten gegründet und anschließend wieder aufgegeben. Unternehmensverbände werden zur gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit oder dem Staat gebildet. Bei Unternehmensverbänden ist wiederum nach Wirtschaftsfachverbänden, Kammern und Arbeitgeberverbänden zu differenzieren.
Darüber hinaus zählt auch die gemeinsame Gründung eines neuen Unternehmens durch mehrere bestehende Unternehmen zu den Kooperationen. Ein derartiges Gemeinschaftsunternehmen basiert jedoch im Gegensatz zu den drei klassischen Typen der Kooperation nicht allein auf vertraglicher Basis. Stattdessen ist die Kooperation dabei durch Kapitalbeteiligungen der Gesellschaftsunternehmen gekennzeichnet.
Konzentration
Konzentration ist die freiwillige oder auch unfreiwillige Angliederung eines bereits bestehenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen. Dabei wird die wirtschaftliche Selbständigkeit des Unternehmens zugunsten der übergeordneten Einheit eingeschränkt. In seltenen Fällen geht sie sogar komplett verloren. Dabei wird zwischen Fusionen und verbundenen, rechtlich selbständigen Unternehmen unterschieden. Eine Fusion ist die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. Sie wird entweder durch Übertragung des Unternehmensvermögens mit vorheriger Liquidation oder durch Übertragung des Unternehmensvermögens im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (gilt nur für Kapitalgesellschaften) vollzogen.
Demgegenüber sind verbundene Unternehmen durch kapitalmäßige Verflechtung oder vertragliche Vereinbarung miteinander verbunden. Dabei kann es sich um eine Minderheitsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten bis zu 25 Prozent), eine Sperrminorität (bei Beteiligungsquoten bis zu 50 Prozent), eine Mehrheitsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten bis zu 75 Prozent), eine Dreiviertelmehrheitsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten bis zu 95 Prozent) oder eine Eingliederungsbeteiligung (bei Beteiligungsquoten im Bereich zwischen 95 und 100 Prozent) handeln.
Unternehmensübertragung und -überlassung
Übertragungen von Unternehmen führen dazu, dass die Inhaberschaft am Unternehmen wechselt. Zu Übertragungen kann es insbesondere bei Unternehmenskauf und Erbfall kommen. Daneben kommen etwa Übertragungen aufgrund von Schenkung bei sog. vorweggenommener Erbfolge in Betracht. Bei Überlassungen von Unternehmen wechselt (nur) die Person des Betreibers des Unternehmens, der Inhaber des Unternehmens bleibt in der Regel derselbe; Anwendungsfälle sind insbesondere die Unternehmenspacht und der Unternehmensnießbrauch.
Zusammenarbeit von Unternehmen
Als vorübergehende Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen existieren etwa das Konsortium, die Arbeitsgemeinschaft oder die strategische Partnerschaft.
Ökonomische Interpretation
Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der Industrieökonomik.
Neben Effizienzgründen (technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.
Siehe auch
Weblinks
- Literatur von und über Unternehmen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Statistisches Bundesamt: Daten zum Thema „Unternehmen, Handwerk“ auf destatis.de
- Beiträge zum Thema „Unternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen“ auf destatis.de, aus der Monatszeitschrift Wirtschaft und Statistik des Statistischen Bundesamtes.
- Ralf Ahrens: Unternehmensgeschichte, Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 23. September 2019
Einzelnachweise
- Umsatzsteuerstatistik 2009 des Statistischen Bundesamts. PDF, 176KB.
- Unternehmen, Gesellschaft und Firma auf duden.de, abgerufen am 28. März 2015.
- BAG, Urteil vom 7. August 1986, Az.: 6 ABR 57/85 = BAGE 52, 325, 329
- Fritz Schmidt in: Günter Fandel, Jubiläumsheft zum 80. Jahrgang, ZfB Special Issue, 6/2010, S. 4
- Erich Kosiol, Wegbereiter der Betriebswirtschaftslehre – Würdigung der Forschungsleistungen von Leitner und Nicklisch, Berlin/Stuttgart 1950, S. 397.
- Martin Lohmann, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 1955, S. 20
- Erich Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, Die Produktion, 1958, S. 381 ff.
- Willi Albers, Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, 1980, ab S. 67
- Heinrich Nicklisch, Die Betriebswirtschaft, 1932, S. 6 ff.
- Eugen Schmalenbach, Pretiale Wirtschaftslenkung, Band 2, 1948, S. 7 ff.
- Konrad Mellerowicz, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Band 1, 1958, S. 17 ff.
- Hanns Linhardt, Angriff und Abwehr im Kampf um die Betriebswirtschaftslehre, 1963, S. 181 ff.
- Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 30; ISBN 3-8006-4687-0
- Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 8.
- Norbert Horn/Ernst Heymann, HGB Drittes Buch, 1999, S. 406
- Regierungsentwurf bei Bruno Kropff, Kommentar Aktiengesetz 1965, S. 27; Kölner Kommentar Hans-Georg Koppensteiner, Aktiengesetz, 1985, § 15 Rn 8
- BGH, Urteil vom 13. Oktober 1977, Az.: II ZR 123/76 = BGHZ 69, 334, 337 (VEBA/Gelsenberg)
- Philipp Möhring, Die gesetzliche Regelung der Unternehmensverbindungen, in: NJW 1967, S. 1; Bruno Kropff, Das Konzernrecht des Aktiengesetzes 1965, in: Betriebsberater, 1965, S. 1281, 1285
- Michael Kort, Der „private“ Großaktionär als Unternehmer, in: Der Betrieb, 1986, S. 1909, 1910; Wolfgang Hefermehl, Der Aktionär als „Unternehmen“ im Sinne des Konzernrechts, 1971, S. 203, 214
- BGH, Urteil vom 16. September 198,, Az.: II ZR 275/84 = BGHZ 95, 330, 337
- Fritz Rittner/Meinrad Dreher, Europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht: Eine systematische Darstellung, 2008, S. 220 ff.
- Roland Michael Beckmann, in: Staudinger (2013) § 453 BGB Rn. 83
- Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 28.
- Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 24. Auflage, München, 2010, S. 45 f.
- Klaus Olfert/Horst-Joachim Rahn, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 10. Aufl., Herne, 2010, S. 93 ff.
- Jan Schäfer-Kunz/Dietmar Vahs: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 7.
- 日本に長寿企業が多いわけは?韓国銀行が分析. Yonhap News Agency, 14. Mai 2008, abgerufen am 18. Juli 2013 (japanisch).
- Fortune: Fortune Global 500 auf money.cnn.com
- Financial Times: Financial Times Global 500 auf ft.com (PDF; 64 kB)
- Forbes Global 2000 auf forbes.com
- Zu den Hauptgutachten der Monopolkommission. Archiviert vom 8. April 2014; abgerufen am 25. Februar 2015. (nicht mehr online verfügbar) am , auf Monopolkommission.de
- Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 42.
- Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 62.
- Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 45.
- Dirk Holtbrügge, Hartmut H. Holzmüller, Florian von Wangenheim: Management internationaler Dienstleistungen mit 3K: Konfiguration – Koordination Kundenintegration. Gabler Verlag, 2009, ISBN 3-8349-1778-8.
- Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 48.
- Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 49.
Autor: www.NiNa.Az
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Unternehmen Begriffsklarung aufgefuhrt Ein Unternehmen oder eine Unternehmung auch Firma genannt ist eine wirtschaftlich selbstandige Organisationseinheit die mit Hilfe von Planungs und Entscheidungsinstrumenten Markt und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient Wirtschaftseinheiten Offentliche Haushalte Privathaushalte Betriebe Unternehmen Offentliche Betriebe und VerwaltungenBetriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft aggregiert Dagegen gehoren zum Aggregat des offentlichen Sektors offentliche Unternehmen Staatsunternehmen Korperschaften des Privatrechts und Anstalten des offentlichen Rechts Kommunalunternehmen sie stellen eine Mischform dar und unterliegen wie auch Vereine meist dem Kostendeckungsprinzip In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen BegriffIm alltaglichen Sprachgebrauch sind die Begriffe Unternehmen Gesellschaft Firma und Betrieb dem Duden zufolge Synonyme In den rechts und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch unterschieden danach kann z B ein Betrieb eine systemunabhangige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung sein wahrend ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe besitzen kann und eine Gesellschaft lediglich eine Rechtsform oder eine Organisationsform ist Mit Firma wiederum ist fachsprachlich der Name eines Unternehmens gemeint In den verschiedenen Rechtsgebieten wird der Begriff Unternehmen unterschiedlich verstanden Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als organisatorische Einheit verstanden mit welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen Im ersten Fall bezeichnet Unternehmen dann die wirtschaftliche Komponente wahrend der Betrieb fur den arbeitstechnischen Ablauf steht Im Umsatzsteuerrecht ist Unternehmer wer eine gewerbliche oder berufliche Tatigkeit selbstandig ausubt Die umsatzsteuerliche Unternehmensdefinition ist daher wesentlich weiter gefasst als im Arbeitsrecht Spezielle UnternehmensbegriffeBetriebswirtschaftslehre Das Unternehmen ist das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre die jedoch keine einheitliche Definition bereithalt Fritz Schmidt stellte 1924 den wirtschaftenden Betrieb in den Blickpunkt ihrer Beobachtung Die Betriebe ob Haushalte oder Unternehmungen sind die Wirkungszentren und Formungselemente der Wirtschaft Martin Lohmann sieht den Betrieb als produktiven Teil eines Unternehmens er ordnet ihn dem Unternehmen unter Ein grosser Teil weiterer Wissenschaftler ordnete jedoch den Unternehmensbegriff dem Betriebsbegriff unter so etwa mit Einschrankungen Erich Gutenberg der im Betrieb die Kombination von Produktionsfaktoren sah Diese Unterordnung wird uneingeschrankt ubernommen von Heinrich Nicklisch Eugen Schmalenbach oder Konrad Mellerowicz Zwischen Gutenberg und Mellerowicz entbrannte ein Methodenstreit als Gutenberg ab April 1955 Betrieb und Unternehmung gleichsetzte Im Kern ging es um die Frage ob der Betrieb oder die Unternehmung Forschungs und Erkenntnisobjekt sei Fur Gutenberg besitzt ein Unternehmen drei konstitutive Merkmale das Prinzip des Privateigentums die Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans Autonomieprinzip und das Streben nach Gewinn erwerbswirtschaftliches Prinzip Gutenberg und Erich Kosiol sehen den Unternehmensbegriff als mit der Marktwirtschaft begriffsnotwendig verbunden an Gemeinhin wird als Unternehmen eine aus Sachen Maschinen Warenlager Rechten Forderungen Patente und sonstigen Beziehungen z B Goodwill Organisation und Verbindlichkeiten bestehende Organisationseinheit bezeichnet deren Trager eine naturliche oder juristische Person bzw eine Personenvereinigung ist Damit wird einem Betrieb die technisch leistungsorientierte Sphare einem Unternehmen die finanziell rechtliche Sphare zugeordnet Gunter Wohe definierte die Unternehmung als Betrieb im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem Im weiteren Sinne konnen Betriebe auch dann als Unternehmen gelten wenn sie nicht nach Gewinn streben Derartige Unternehmen werden als Non Profit Unternehmen bezeichnet Man unterscheidet wirtschaftliche Non Profit Unternehmen soziokulturelle Non Profit Unternehmen politische Non Profit Unternehmen und karitative Non Profit Unternehmen Da die Abkehr vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip nicht mit den meisten traditionellen Unternehmensbegriffen vereinbar ist spricht man in diesem Kontext haufig von Organisationen statt Unternehmen Non Profit Organisationen Unternehmensbegriff im Recht Im Rechtswesen gibt es keinen einheitlichen Unternehmensbegriff denn entscheidend ist der jeweilige Normzweck eines Gesetzes Es hangt mithin vom jeweiligen Regelungsziel eines Gesetzes ab welcher Inhalt dem Unternehmensbegriff zukommt Der Unternehmensbegriff spielt insbesondere im Aktien und GmbH Recht eine grosse Rolle etwa im Konzernrecht der verbundenen Unternehmen Allerdings bieten die Gesetze keine Legaldefinition an sondern setzen den Unternehmensbegriff als bekannt voraus Dem Gesetzgeber erschien eine Definition in den 15 AktG ff AktG zu kompliziert und war zudem mit grossen praktischen Schwierigkeiten verbunden Die Rechtsprechung sieht aber den Unternehmensbegriff nicht als auf juristische Personen institutionalisiert an sondern dehnt ihn auf naturliche Personen aus wenn diese eine beherrschende Stellung in einer abhangigen Gesellschaft wahrnehmen und die Besorgnis vorliegt der Aktionar konnte um ihretwillen seinen Einfluss zum Nachteil der Gesellschaft geltend machen Man unterscheidet in der Rechtswissenschaft den funktionellen institutionellen und teleologischen Unternehmensbegriff Funktioneller Unternehmensbegriff Ein Unternehmen liegt dann vor wenn eine juristische oder naturliche Person sich unternehmerisch planend und entscheidend betatigt Beim institutionellen Unternehmensbegriff werden hingegen eine gewerbliche Betatigung im Wirtschaftsleben und ein Mindestmass an institutioneller Einrichtung verlangt Bei der teleologischen Auslegung ist das entscheidende Kriterium die Gefahrdung die sich fur den Minderheitsgesellschafter und die Glaubiger ergeben kann die so genannte konzerntypische Gefahrdungslage Auch bei anderen Rechtsformen wie etwa der GmbH kann eine Einzelperson Unternehmenseigenschaften ubernehmen wenn sie massgeblichen Einfluss in einem anderen Unternehmen hat Ausserdem wird zwischen dem wirtschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Unternehmensbegriff unterschieden Wahrend dem wirtschaftsrechtlichen ein institutioneller Gehalt zukommt ist der zivil und handelsrechtliche Unternehmensbegriff als Gebilde mit gegenstandlicher Qualitat gekennzeichnet Der konzernrechtliche und der in 1 GWB enthaltene gehen von einem subjektiven Unternehmensbegriff aus der Rechtssubjekte mit unternehmerischer Betatigung erfasst Im Juni 2000 wurden die Begriffe Verbraucher und Unternehmer ins BGB eingefugt Seither versteht 14 Abs 1 BGB unter dem Unternehmer eine naturliche oder juristische Person oder eine rechtsfahige Personengesellschaft die bei Abschluss eines Rechtsgeschafts in Ausubung ihrer gewerblichen oder selbstandigen beruflichen Tatigkeit handelt Aus Sicht des BGB kommt es mithin darauf an dass die gewerbliche oder selbstandige Tatigkeit bei Rechtsgeschaften im Vordergrund steht Bei seiner Definition hat sich hierbei der Gesetzgeber vom Unternehmerbegriff des 2 Abs 1 Umsatzsteuergesetz leiten lassen wonach Unternehmer ist wer eine gewerbliche oder berufliche Tatigkeit selbstandig ausubt Nach dieser Bestimmung umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tatigkeit des Unternehmers Gewerblich oder beruflich ist umsatzsteuerrechtlich jede nachhaltige Tatigkeit zur Erzielung von Einnahmen auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt Dadurch werden auch offentlich rechtliche Unternehmen wie Anstalten des offentlichen Rechts erfasst die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen Damit steht die rechtliche Einordnung der Non Profit Unternehmen im Einklang mit der betriebswirtschaftlichen Sichtweise Fur die Zwecke des Unternehmenskaufs wird das Unternehmen definiert als Gesamtheit von materiellen und immateriellen Rechtsgutern in der Menschen mit dem Ziel zusammenwirken planmassig und dauerhaft wirtschaftliche Aktivitaten zu entfalten TypisierungUnternehmen lassen sich international nach folgenden Kriterien unterscheiden Nach Rechtsformen Unternehmen in Deutschland Anzahl 2004 Anzahl 2013Einzelunternehmen 2 060 000 2 198 392Gesellschaften mit beschrankter Haftung GmbH 452 955 518 427Offene Handelsgesellschaften OHG GmbH amp Co OHG und Gesellschaften burgerlichen Rechts GbR 259 275 220 572Kommanditgesellschaften KG und GmbH amp Co KG 116 630 152 349Aktiengesellschaften AG Kommanditgesellschaften auf Aktien KGaA 7 190 7 907Betriebe gewerblicher Art von Korperschaften des offentlichen Rechts 6 025 6 339Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften 5 470 5 573Sonstige Rechtsformen 45 490 63 104Insgesamt 2 953 035 3 172 663 Die Rechtsform eines Unternehmens umfasst alle gesetzlichen Regelungen durch die es zur rechtlich fassbaren Einheit wird Rechtsformen lassen sich anhand einiger zentraler Merkmale unterscheiden Dazu zahlt unter anderem das gesetzlich vorgeschriebene Haftungskapital bei Unternehmensgrundung die Haftungsregelung oder auch die steuerliche Behandlung Die Rechtsform bestimmt auch ob ein Unternehmen eine eigene Rechtspersonlichkeit besitzt oder ob ihre Teilhaber als naturliche Personen handeln Wechselt ein Unternehmen die Rechtsform spricht man von einer Umwandlung Dabei sind beispielsweise Auflagen der Kreditgeber Anderungen der Zahl der Gesellschafter Anderungen der Steuergesetze oder Anderungen der Unternehmensgrosse durch Wachstum oder Schrumpfung bedeutende Einflussfaktoren Man unterscheidet grundsatzlich privatrechtliche und offentlich rechtliche Rechtsformen die alle gesetzlich festgelegt sind einige privatrechtliche Mischformen ausgenommen Privatrechtliche Rechtsformen Einzelunternehmen Genossenschaften Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt Personengesellschaften Gesellschaft des burgerlichen Rechts Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft Stille Gesellschaft Mischformen Kommanditgesellschaft auf Aktien AG amp Co KG GmbH amp Co KG Korperschaften des Privatrechts Vereine Versicherungsvereine auf GegenseitigkeitOffentlich rechtliche Rechtsformen Unternehmen ohne Rechtspersonlichkeit Regiebetrieb Eigenbetrieb Sondervermogen Unternehmen mit eigener Rechtspersonlichkeit Korperschaft des offentlichen Rechts Anstalt Stiftung Nach Unternehmensphasen Hauptartikel Unternehmensphasen Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 1970 Man unterscheidet die Phasen eines Unternehmens nach Grundungsphase Pionierphase Umsatzphase Markterschliessung Diversifikation Akquisition Kooperation und Restrukturierung sowie Auflosungsphase Gunter Wohe und Ulrich Doring sprechen im Rahmen der genetischen Gliederung der Betriebswirtschaftslehre von der Grundungs Betriebs und Liquidationsphase Ausserdem kann zwischen der Grundungs Entwicklungs und Krisenphase unterschieden werden Sofern ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen gegenuber Glaubigern nicht mehr erfullen kann kommt es meist zur Insolvenz Unternehmen konnen auch in die Auflosungsphase ubergehen ohne die Umsatzphase jemals erreicht zu haben Ein Unternehmen hat grundsatzlich keinen definierten Endzeitpunkt Es ist kein einmaliges sondern ein standiges Vorhaben mit zunachst unbegrenzten Ressourcen Dadurch unterscheidet es sich von einem Projekt das jedoch Bestandteil eines Unternehmens sein kann Ein Grossunternehmen erreicht im Durchschnitt ein Alter von 75 Jahren Dennoch gibt es zahlreiche Unternehmen die mehrere hundert Jahre alt sind Einige der weltweit altesten Familienunternehmen schlossen sich in der Association les Henokiens zusammen Das alteste deutsche Unternehmen ist die Glasmanufaktur von Poschinger gegrundet im Jahr 1568 Der im Jahr 578 gegrundete japanische Tempel und Burgbauer Kongō Gumi galt bis zu seiner Liquidation im Januar 2006 als altestes noch bestehendes Familienunternehmen der Welt Nach einer Untersuchung der Bank of Korea von 2008 gab es 5586 Unternehmen in 41 Landern die alter als 200 Jahre waren davon 3146 in Japan 837 in Deutschland 222 in den Niederlanden und 196 in Frankreich Nach Wirtschaftszweig In einer groben Gliederung nach dem Wirtschaftszweig auch Branchengliederung ist zwischen Sachleistungsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen zu differenzieren Sachleistungsunternehmen sind insbesondere Industrie und Handwerksunternehmen Bei solchen Unternehmen wird nach der Erzeugungsstufe weiter unterschieden Gewinnungsunternehmen sind Unternehmen die sogenannte Urprodukte hervorbringen Dazu zahlen mineralische pflanzliche oder tierische Naturvorkommen sowie die Naturkrafte Urprodukte stellen den Ausgangspunkt des Wirtschaftsprozesses dar In derartigen Bereichen tatige Unternehmen werden unter dem Sammelbegriff Primarsektor zusammengefasst Veredelungs oder Aufbereitungsunternehmen sekundarer Sektor produzieren aus den gewonnenen Urprodukten schliesslich Zwischenprodukte die wiederum von Verarbeitungsunternehmen ebenfalls sekundarer Sektor in Endprodukte transformiert werden Dienstleistungsunternehmen zahlen zum Tertiarsektor und produzieren keine physischen Guter sondern erbringen immaterielle Dienste Eine solche Dienstleistung ist nicht lagerbar kaum ubertragbar und benotigt einen externen Faktor Integration des externen Faktors Kunde Ihre Erzeugung und der Verbrauch fallen meist zeitlich zusammen Man spricht vom Uno actu Prinzip Uberblick der Unternehmen in Deutschland nach Zuordnung zum Wirtschaftszweig im Jahr 2012 Wirtschaftszweig NACE Rev 2 Anzahl der Unternehmen Anteil in aller Unternehmen unter 250 Mitarbeiter 250 und mehr Mitarbeiter unter 50 Mio Umsatz 50 und mehr Mio UmsatzBergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2 355 0 06 2 329 26 2 318 37Verarbeitendes Gewerbe 252 803 6 90 248 782 4 021 248 236 4 567Energieversorgung 60 473 1 65 60 286 187 59 888 585Wasserversorgung Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 12 555 0 34 12 417 138 12 402 153Baugewerbe 392 624 1 07 392 386 238 392 360 264Handel Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 670 272 18 30 668 701 1 571 664 532 4 169Verkehr und Lagerei 121 962 3 33 121 422 540 121 483 479Gastgewerbe 248 900 6 79 248 714 186 248 848 52Information und Kommunikation 130 758 3 57 130 337 421 130 337 444Erbringung von Finanz und Versicherungsdienstleistungen 70 101 1 91 69 331 770 69 600 501Grundstucks und Wohnungswesen 324 562 8 86 324 499 63 324 386 176Erbringung von freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 515 188 14 06 514 620 568 514 687 501Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 203 354 5 55 202 111 1 243 203 029 325Erziehung und Unterricht 76 566 2 09 76 191 375 76 552 14Gesundheits und Sozialwesen 237 659 6 48 235 551 2 108 237 492 167Kunst Unterhaltung und Erholung 104 852 2 86 104 748 104 104 810 42Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 238 398 6 51 238 077 321 238 358 40Gesamt 3 663 432 100 00 3 650 552 12 880 3 651 275 12 157Nach Unternehmensgrossen Hauptartikel Betriebsgrosse Es gibt keinen weltweit anerkannten einheitlichen Bewertungsmassstab fur die Grosse eines Unternehmens Das deutsche Handelsgesetzbuch HGB unterscheidet in 267 HGB nach kleinen Kapitalgesellschaften mittelgrossen Kapitalgesellschaften und grossen Kapitalgesellschaften Dabei sind Bilanzsumme Umsatzerlose und Beschaftigtenzahl die entscheidenden Massstabe Betriebsgrossenklassen Betriebe Beschaftigte1 bis 5 1 402 442 3 031 4456 bis 9 236 617 1 720 84510 bis 19 187 441 2 511 53720 bis 49 119 101 3 608 79550 bis 99 44 358 3 064 424100 bis 199 22 176 3 049 218200 bis 499 11 934 3 600 869500 und mehr 4 643 5 591 133Insgesamt 2 028 712 26 178 266Die grossten Unternehmen der Welt nach Umsatz 2012 Nach Umsatz war im Geschaftsjahr 2011 der Olkonzern Royal Dutch Shell das weltweit grosste Unternehmen nach Marktkapitalisierung am 30 Juni 2012 der Hardware und Softwarehersteller Apple Listen der grossten Unternehmen werden unter anderem von den US amerikanischen Wirtschaftsmagazinen Forbes und Fortune sowie der britischen Wirtschaftszeitung Financial Times aufgestellt Dazu gehoren vor allem Fortune Global 500 eine Rangliste der 500 umsatzstarksten Unternehmen der Welt und Financial Times Global 500 eine Rangliste der 500 nach Marktkapitalisierung grossten Unternehmen der Welt Einen alternativen integrativen Ansatz welcher die vier verschiedenen Indikatoren Umsatz Gewinn Aktiva und Marktkapitalisierung gleichzeitig berucksichtigt bietet Forbes mit der Liste Forbes Global 2000 die aber ausschliesslich borsennotierte Unternehmen berucksichtigt Hier war im Geschaftsjahr 2011 der Olkonzern ExxonMobil das grosste Unternehmen der Welt Liste der grossten Unternehmen der Welt Liste der grossten Unternehmen in Afrika Liste der grossten Unternehmen in Asien Liste der grossten Unternehmen in Australien Liste der grossten Unternehmen in Europa Liste der grossten Unternehmen in Lateinamerika Liste der grossten Unternehmen in den Vereinigten Staaten In Deutschland erstellt die Monopolkommission eine Rangliste der grossten Unternehmen in Deutschland in ihren alle zwei Jahre erscheinenden Hauptgutachten Die gemessen an der Wertschopfung zehn grossten Unternehmen in Deutschland waren demnach 2006 Deutsche Telekom Siemens DaimlerChrysler Volkswagen Deutsche Bahn Deutsche Post Deutsche Bank Robert Bosch GmbH Bayerische Motoren Werke und BASF Liste der grossten Unternehmen in Deutschland Liste der Banken in Deutschland Liste der grossten Versicherungen in Deutschland nach Beitragseinnahmen im Jahr 2009Nach raumlicher Struktur Lokale Unternehmen sind Unternehmen die nur einen Betrieb an einem Ort fuhren Man spricht von regionalen Unternehmen wenn innerhalb einer geografischen Region mehrere Betriebsstatten gefuhrt werden Ein sogenanntes nationales Unternehmen betreibt Stutzpunkte innerhalb eines Landes Handelt es sich um Unternehmen die auch auf internationalen Markten aktiv sind Internationalisierung spricht man nach Sumantra Ghoshal und von internationalen Unternehmen globalen Unternehmen und multinationalen Unternehmen Multinationale Unternehmen zeichnen sich durch Produktionsstandorte in mehreren Staaten aus Nationale Gesellschaften erledigen dabei das operative Geschaft und Teile der strategischen Aufgaben Globale Unternehmen sind zentralisierte Unternehmen bei denen die einzelnen nationalen Gesellschaften primar Distributionsaufgaben ubernehmen Strategische Entscheidungen und der grosste Teil der operativen Entscheidungen werden jedoch im Mutterland beschlossen Internationale Unternehmen organisieren bestimmte strategische Abteilungen zentral andere werden dezentral organisiert Hierbei handelt es sich um eine Mischform von multinationalen und globalen Unternehmen Existenzbedingungen und Unternehmensziele Hauptartikel Unternehmensziel Die Existenzbedingungen des Unternehmens sind Liquiditat Existenzbedingung sine qua non Rentabilitat und Wachstum Liquiditat muss jederzeit auch kurzfristig gesichert sein um Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu konnen Rentabilitat muss mittel bis langfristig gesichert sein da sonst die Liquiditatsbedingung nicht erfullt werden kann Wachstum wird an Grossen wie Gewinn Erlos oder Beschaftigtenzahl gemessen Um Liquiditat und Rentabilitat zu sichern muss ein Unternehmen mindestens mit dem Markt mitwachsen Unternehmensziele lassen sich in drei Dimensionen darstellen Dabei wird zwischen der okonomischen der sozialen und der okologischen Dimension unterschieden Eine vorrangige Stellung der okonomischen Dimension ergibt sich aus den konstitutiven Merkmalen eines jeden Unternehmens Innerhalb der okonomischen Dimension unterscheidet man wiederum Leistungsziele Finanzziele und Erfolgsziele InternationalisierungVerschiedene Formen der Internationalisierung Internationalisierung heisst die geografische Dezentralisierung der Unternehmenstatigkeit auf internationalen Markten Sie gewinnt durch eine zunehmende Globalisierung der gesamten Unternehmenstatigkeit immer mehr an Bedeutung Beweggrunde fur Internationalisierung sind die Sicherung des Absatzes durch grossere Marktnahe die Senkung der Lohn und Lohnnebenkosten Risikostreuung Umgehen von Importrestriktionen Realisierung von Transportkostenvorteilen Beschaffungsvorteile im Ausland Investitionsfordermassnahmen durch die auslandischen Staaten sowie Unabhangigkeit von der Entwicklung der Devisenkurse In welcher konkreten Form Internationalisierung erfolgt ist abhangig von der Situation des jeweiligen Unternehmens und seiner Strategie Die Stufen der Internationalisierung in Abhangigkeit von Kapital und Managementleistungen sind Export Lizenzvergabe Franchising Joint Venture und Tochterunternehmen Bei der Internationalisierung von Dienstleistungsunternehmen gelten dagegen andere Schwerpunkte Siehe auch Uppsala ModellUnternehmensverbindungenUnternehmen sind haufig Teil grosserer Wirtschaftseinheiten Dabei werden Kooperation und Konzentration unterschieden Kooperation Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit mehrerer rechtlich selbstandiger Unternehmen Dabei werden die drei Typen Kartell Konsortium und Unternehmensverband unterschieden Kartelle sind Kooperationen auf vertraglicher Basis die sich wettbewerbsbeschrankend auswirken sollen Die Mitglieder eines Kartells streben meist nach Monopolstellung ohne dabei ihre Selbstandigkeit aufzugeben In Deutschland sind Kartelle im Rahmen des Wettbewerbsrechts verboten Konsortien sind ahnliche Kooperationen auf vertraglicher Basis allerdings ohne wettbewerbsrechtliche Relevanz Haufig werden sie zur Durchfuhrung von Grossprojekten gegrundet und anschliessend wieder aufgegeben Unternehmensverbande werden zur gemeinsamen Interessenvertretung gegenuber der Offentlichkeit oder dem Staat gebildet Bei Unternehmensverbanden ist wiederum nach Wirtschaftsfachverbanden Kammern und Arbeitgeberverbanden zu differenzieren Daruber hinaus zahlt auch die gemeinsame Grundung eines neuen Unternehmens durch mehrere bestehende Unternehmen zu den Kooperationen Ein derartiges Gemeinschaftsunternehmen basiert jedoch im Gegensatz zu den drei klassischen Typen der Kooperation nicht allein auf vertraglicher Basis Stattdessen ist die Kooperation dabei durch Kapitalbeteiligungen der Gesellschaftsunternehmen gekennzeichnet Konzentration Konzentration ist die freiwillige oder auch unfreiwillige Angliederung eines bereits bestehenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen Dabei wird die wirtschaftliche Selbstandigkeit des Unternehmens zugunsten der ubergeordneten Einheit eingeschrankt In seltenen Fallen geht sie sogar komplett verloren Dabei wird zwischen Fusionen und verbundenen rechtlich selbstandigen Unternehmen unterschieden Eine Fusion ist die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit Sie wird entweder durch Ubertragung des Unternehmensvermogens mit vorheriger Liquidation oder durch Ubertragung des Unternehmensvermogens im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge gilt nur fur Kapitalgesellschaften vollzogen Demgegenuber sind verbundene Unternehmen durch kapitalmassige Verflechtung oder vertragliche Vereinbarung miteinander verbunden Dabei kann es sich um eine Minderheitsbeteiligung bei Beteiligungsquoten bis zu 25 Prozent eine Sperrminoritat bei Beteiligungsquoten bis zu 50 Prozent eine Mehrheitsbeteiligung bei Beteiligungsquoten bis zu 75 Prozent eine Dreiviertelmehrheitsbeteiligung bei Beteiligungsquoten bis zu 95 Prozent oder eine Eingliederungsbeteiligung bei Beteiligungsquoten im Bereich zwischen 95 und 100 Prozent handeln Unternehmensubertragung und uberlassungUbertragungen von Unternehmen fuhren dazu dass die Inhaberschaft am Unternehmen wechselt Zu Ubertragungen kann es insbesondere bei Unternehmenskauf und Erbfall kommen Daneben kommen etwa Ubertragungen aufgrund von Schenkung bei sog vorweggenommener Erbfolge in Betracht Bei Uberlassungen von Unternehmen wechselt nur die Person des Betreibers des Unternehmens der Inhaber des Unternehmens bleibt in der Regel derselbe Anwendungsfalle sind insbesondere die Unternehmenspacht und der Unternehmensniessbrauch Zusammenarbeit von UnternehmenAls vorubergehende Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen existieren etwa das Konsortium die Arbeitsgemeinschaft oder die strategische Partnerschaft Okonomische InterpretationDie Frage warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschliessen und dadurch Transaktionen ausserhalb des Marktes durchfuhren ist eine der Grundfragen der Industrieokonomik Neben Effizienzgrunden technologische Grunde Unternehmen als langfristige Beziehung Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollstandigen Vertragen kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschopfung erklart werden Siehe auchPortal Unternehmen Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema UnternehmenWeblinksWiktionary Unternehmen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Unternehmung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikiquote Unternehmen Zitate Literatur von und uber Unternehmen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Statistisches Bundesamt Daten zum Thema Unternehmen Handwerk auf destatis de Beitrage zum Thema Unternehmen Gewerbeanzeigen Insolvenzen auf destatis de aus der Monatszeitschrift Wirtschaft und Statistik des Statistischen Bundesamtes Ralf Ahrens Unternehmensgeschichte Version 2 0 in Docupedia Zeitgeschichte 23 September 2019EinzelnachweiseUmsatzsteuerstatistik 2009 des Statistischen Bundesamts PDF 176KB Unternehmen Gesellschaft und Firma auf duden de abgerufen am 28 Marz 2015 BAG Urteil vom 7 August 1986 Az 6 ABR 57 85 BAGE 52 325 329 Fritz Schmidt in Gunter Fandel Jubilaumsheft zum 80 Jahrgang ZfB Special Issue 6 2010 S 4 Erich Kosiol Wegbereiter der Betriebswirtschaftslehre Wurdigung der Forschungsleistungen von Leitner und Nicklisch Berlin Stuttgart 1950 S 397 Martin Lohmann Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre 1955 S 20 Erich Gutenberg Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Band 1 Die Produktion 1958 S 381 ff Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft 1980 ab S 67 Heinrich Nicklisch Die Betriebswirtschaft 1932 S 6 ff Eugen Schmalenbach Pretiale Wirtschaftslenkung Band 2 1948 S 7 ff Konrad Mellerowicz Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Band 1 1958 S 17 ff Hanns Linhardt Angriff und Abwehr im Kampf um die Betriebswirtschaftslehre 1963 S 181 ff Gunter Wohe Ulrich Doring Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 25 Auflage 2013 S 30 ISBN 3 8006 4687 0 Jan Schafer Kunz Dietmar Vahs Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre Schaffer Poeschel Stuttgart 2007 S 8 Norbert Horn Ernst Heymann HGB Drittes Buch 1999 S 406 Regierungsentwurf bei Bruno Kropff Kommentar Aktiengesetz 1965 S 27 Kolner Kommentar Hans Georg Koppensteiner Aktiengesetz 1985 15 Rn 8 BGH Urteil vom 13 Oktober 1977 Az II ZR 123 76 BGHZ 69 334 337 VEBA Gelsenberg Philipp Mohring Die gesetzliche Regelung der Unternehmensverbindungen in NJW 1967 S 1 Bruno Kropff Das Konzernrecht des Aktiengesetzes 1965 in Betriebsberater 1965 S 1281 1285 Michael Kort Der private Grossaktionar als Unternehmer in Der Betrieb 1986 S 1909 1910 Wolfgang Hefermehl Der Aktionar als Unternehmen im Sinne des Konzernrechts 1971 S 203 214 BGH Urteil vom 16 September 198 Az II ZR 275 84 BGHZ 95 330 337 Fritz Rittner Meinrad Dreher Europaisches und deutsches Wirtschaftsrecht Eine systematische Darstellung 2008 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